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Westfalen-Blatt: zum Telematik-Tarif

Geschrieben am 07-04-2016

Bielefeld (ots) - Telematik-Tarif - jedem Datenschützer dürfte
sich bei dieser Bezeichnung der Magen umdrehen. Denn wer mit seiner
Versicherung einen entsprechenden Vertrag eingeht, der lässt nicht
nur einen kleinen Blick durchs Fenster zu, sondern setzt sich
eigentlich gleich ins gläserne Auto. Zugegeben, auf den ersten Blick
erscheint es ja sogar verlockend für die Gruppe der jungen Autofahrer
und vor allem der Fahranfänger, die hohen Anfangsprämien für den
Haftpflicht- und Vollkaskoschutz kräftig zu drücken. Und der Einsatz
einer Smartphone-App spricht zudem genau diese Zielgruppe an, die
oft ohnehin eher leichtfertig mit der Preisgabe von Daten im
weltweiten Netz ist. Zugegeben auch, dass die Überwachung der
Fahrweise Einfluss haben kann auf das Verhalten am Steuer. So, wie
es bei einigen Pkw-Modellen Blumen- oder Bäumchensymbole für einen
besonders zurückhaltenden Gasfuß gibt, will die Allianz Punkte für
jede Fahrt vergeben. Ein Anreiz, um tatsächlich kontrolliert und
defensiv unterwegs zu sein. Das wiederum könnte auch das
Unfallgeschehen positiv beeinflussen - in einer Gruppe, die besonders
häufig in Karambolagen verwickelt ist. Könnte - denn es müssen
nicht alle Fahrten erfasst werden. Und was passiert, wenn ein anderes
Auto genutzt wird, um die Kontrolle zu umgehen? Während hier noch
einige offene Fragen zu beantworten sind, steht aber fest, dass mit
einem solchen Vertrag der jeweiligen Versicherung jede Menge Daten
übermittelt werden: die über die jeweiligen Fahrweisen mit
Sicherheit. Andere über Fahrstrecken, Ziele, Uhrzeiten, Tankstopps
vermutlich auch. Und damit wird der gläserne Wagen auch noch
besonders hell erleuchtet. Denn zu den Spuren, die das Surfen im
Internet bekanntlich hinterlässt, kommen dann noch die des mobilen
Lebens hinzu. Daten, über die sich Marketingstrategen mit Wonne
hermachen werden, wenn es sie gibt. Eine absolute Garantie, dass die
Versicherer alle gesammelten elektronischen Informationen
wirklich nur zur Auswertung des Fahrverhaltens nutzen, gibt es
nicht. Unklar ist zudem, was im Fall eines Unfalls passiert, bei dem
das Geschehen und damit die Frage nach der Schuld nicht ohne weiteres
zu klären sind. Es wird wohl nicht lange dauern, bis der erste Anwalt
vor Gericht beantragt, die gesammelten Daten wie aus einer Blackbox
auszulesen, um Klarheit zu schaffen. Damit könnte das Auto
beziehungsweise die Smartphone-App dann im Zweifel zum Ankläger
gegen die Person am Steuer werden. Vorsicht ist also durchaus
angebracht beim Abschluss eines solchen Vertrags. Auch wenn der
Prämienrabatt sehr verlockend erscheint - der Telematik-Tarif könnte
unterm Strich am Ende richtig teuer werden. Zugegeben: könnte



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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