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VW Skandal Sensation - Gericht verurteilt Händler, schwerwiegender Mangel, Schadensersatz möglich

Geschrieben am 20-03-2016

Lahr (ots) - Es ist eine juristische Bombe detoniert, die
wegweisenden Charakter auch für deutsche Geschädigte hat: ein Gericht
hat in Österreich festgestellt, dass ein Händler für die Manipulation
durch VW im Abgasskandal einstehen muss und er die Verantwortung
nicht auf den Hersteller abschieben kann. Das Gericht hat die Mängel
als schwerwiegend eingestuft. Nach einem Bericht der Kronenzeitung
bedeutet dies, dass Schadensersatz zu leisten ist.

Die Folge soll laut der Rechtsanwälte, die das Klageverfahren
führen, sein, dass Ansprüche auf Schadensersatz in Österreich
eingeklagt werden können. Das Ziel des Verfahrens sei es, dass dem
Kläger die entstandenen Schäden ersetzt werden. Die eingebaute
Software entspreche nicht der Typisierung und deshalb stimme auch die
Nova nicht. Dabei handelt es sich um die Normverbrauchsabgabe, die in
Österreich einmal fällig werde bei der Zulassung eines PKW und vom
Co2-Wert abhängt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten, ob die
Nachbesserung Nachteile und damit Folgeschäden wie Mehrverbrauch,
Minderleistung oder eine Wertminderung mit sich bringt, fordert die
Kanzlei deshalb von VW ein Anerkenntnis, dass VW für alle Schäden und
Nachteile aufkommt, die entstehen können. Sollte es dazu nicht
kommen, kündigt die Rechtsanwaltskanzlei bereits jetzt an,
gerichtliche Hilfe gegen VW in Anspruch zu nehmen. Nach Ansicht der
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere
tausend Geschädigte des VW Abgasskandals vertritt, hat das Verfahren
in Österreich auch für Geschädigte in Deutschland wegweisenden
Charakter. Rechtsanwalt und Fachanwalt Ralph Sauer teilt dazu mit:
"Das österreichische Kaufrecht entspricht demjenigen in Deutschland.
Inhaltlich wurde das Gewährleistungsrecht in der EU durch eine
Richtlinie bereits 2002 vereinheitlicht und auch in Österreich
umgesetzt. Österreichische und deutsche Kunden haben daher im
Wesentlichen dieselben Rechte. Das Gericht in Österreich hat
festgestellt, dass ein schwerwiegender Mangel vorliegt, der die
Gewährleistungspflichten des Händlers auslöst. Dies muss auch in
Deutschland gelten. Auch deutsche Gerichte werden deshalb nicht
umhinkommen, einen schwerwiegenden Mangel anzunehmen und den
Geschädigten Recht zu geben. Wir sind hier erst am Anfang."

Besonders gravierend sind nicht nur mögliche Folgeschäden wie
Mehrverbrauch und Minderleistung, sondern vor allem auch ein
möglicher Minderwert der Fahrzeuge. Rechtsanwalt Ralph Sauer teilt
dazu mit: "Zahlreiche unserer Mandanten berichten, dass sie entweder
das Fahrzeug überhaupt nicht oder nur mit einem erheblichen Verlust
verkaufen können. So wird von Wertverlusten bis zu 20% berichtet.
Auch würden teilweise Mercedes- und BMW-Händler die Fahrzeuge
überhaupt nicht in Zahlung nehmen." Zuletzt berichtet auch Focus
Online über Wertminderungen. Michael Velte, Vorstandsvorsitzender des
VMF (Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften
e.V., sagte zu FOCUS Online: "Ein vom Hersteller durch die
Manipulation ausgelöster Wertverlust betroffener Fahrzeuge führt zu
einem betriebswirtschaftlichen Schaden bei den
Gebrauchtwagenvermarktern. Vor allem sind die bei Vertragsbeginn
kalkulierten Restwerte für alle manipulierten Fahrzeuge des
Volkswagenkonzerns in der Regel nicht mehr erzielbar. Denn die
möglichen Käufer können Risiken und Folgewirkungen der
Abgasmanipulation immer noch nicht einschätzen und müssen beim Erwerb
solcher Fahrzeuge explizit auf diesen Mangel hingewiesen werden."

Nach der Rechtsprechung des BGH und des Oberlandesgerichts Jena
berechtigt eine Wertminderung von 1% und mehr bereits zum Rücktritt
vom Kaufvertrag. Nach den neusten Enthüllungen in den USA und der
Verschiebung des Passat Rückrufs dürften die Rechte der VW
Geschädigten einfacher durchgesetzt werden können. Das bestätigt
jetzt auch das Urteil aus Österreich. Die Medien hatten berichtet,
dass sich der Rückruf des VW Passats verschiebe, weil möglicherweise
zu hohe Spritverbräuche durch die Nachrüstung entstehen. In den USA
soll die Software noch 2015 verbessert worden sein, weil sie
angeblich im normalen Fahrbetrieb zu oft in den Prüfstandmodus
geschalten habe. Dadurch sei es zu einem hohen Dieselpartikelausstoß
mit den entsprechenden negativen Folgen für den Dieselpartikelfilter
gekommen. All dies kann negative Auswirkungen auf den Wert der
Fahrzeuge haben, was deutsche Gerichte berücksichtigen müssen. Dies
ist bisher noch nicht geschehen.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


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