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Hannover Leasing Fonds 165: Insolvenz oder Notverkauf der Immobilie / Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Geschrieben am 10-03-2016

Hamburg (ots) - Mit dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung vom
29. Februar 2016 ist es offiziell: Der Hannover Leasing Fonds 165
steht unmittelbar vor der Insolvenz, da die Büro- und
Geschäftsimmobilie in Bratislava aufgrund von gravierenden Baumängeln
nicht mehr vermietet werden kann und darf.

Das mehr als 44.000 qm große Gebäude steht bereits seit dem
Oktober 2015 komplett leer, so dass keine Mieteinnahmen mehr erzielt
werden und damit faktisch Zahlungsunfähigkeit herrscht. Da die zur
Finanzierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von rund 55 Mio. EUR
spätestens zum Ende des Jahres 2016 zurückgezahlt werden müssen, die
bis dahin fälligen Zinszahlungen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR nicht
mehr ausgeglichen werden können, eine Sanierung des Gebäudes
vorsichtig geschätzt zwischen 15 und 20 Mio. EUR kosten würde und
sich der Fonds Schadensersatzforderungen der bisherigen Mieter in
zweistelliger Millionenhöhe ausgesetzt sieht, gibt es aus Sicht der
Fondsgeschäftsführung nur noch zwei Alternativen: Entweder wird
umgehend ein Insolvenzantrag gestellt oder auf der am 18. März.2016
anstehenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung wird der
Beschluss über den Notverkauf der Immobilie gefasst.

"Auch wenn die Anleger im Falle eines Verkaufsbeschlusses mit
einer Schlussausschüttung in Höhe von rund 8 Prozent der
Nominalbeteiligungssumme geködert werden, kann dies nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verloren
ist", mahnt Rechtsanwalt Oliver Becker von HAHN Rechtsanwälte. Der
Fachanwalt sieht für die geschädigten Anleger dennoch gute Chancen:
"Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche
wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den beratenden Sparkassen
bestehen. Neben der regelmäßig unterbliebenen Aufklärung über das
bestehende Provisionsinteresse haften diese auch wegen meist nur
völlig unzureichender Risikoaufklärung. Investierte Anleger sollten
daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen, solange die absolute
Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist", so Anwalt
Becker weiter. "Die absolute Verjährung der Schadensersatzansprüche
droht in den meisten Fällen bereits in der ersten Jahreshälfte 2016.
Ein zügiges Handeln der Anleger ist daher erforderlich."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
siebzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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