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EANS-News: OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

Geschrieben am 08-03-2016

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/OMV / Österreich / Öl / Gas

OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059

ACHTUNG: Dieser Bericht ist aus rechtlichen Gründen notwendig, um
Aktien unter den langfristigen, leistungsabhängigen Incentive- und
Vergütungsprogrammen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die
Geschäftsführung im OMV Konzern übertragen zu können. Bei den im
Dokument angeführten Aktien-Anzahlen handelt es sich um
Maximum-Angaben. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an Aktien
hängt von der Erreichung verschiedener Kriterien ab, kann wesentlich
geringer ausfallen und hängt insbesondere noch von einem Beschluss
des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab.

Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV
Aktiengesellschaft ("OMV" oder "Gesellschaft") vom 17. Mai 2011 wurde
der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, für die Dauer von fünf
Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne
weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der
Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere
auch zur Bedienung von Long Term Incentive Plänen für Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen und zu
jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser
Ermächtigung Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 139.972
Stück (für Vorstandsmitglieder), maximal 541.426 Stück (für sonstige
Führungskräfte) sowie maximal 22.200 Stück (für Potentials) an
eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der
Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013 genehmigten Long Term
Incentive Plans 2013 (LTIP 2013) und des von der Hauptversammlung der
OMV am 19. Mai 2015 genehmigten Matching Share Plans 2015 (MSP 2015)
an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte sowie an Potentials
des OMV Konzerns zuzuteilen. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl
an eigenen Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung aus den
angeführten Programmen sowie von einem Beschluss des Aufsichtsrats
der OMV Aktiengesellschaft ab und wird separat veröffentlicht. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft, vertreten
durch den Vergütungsausschuss, erstatten daher folgenden

B E R I C H T :

1. Long Term Incentive Plan 2013

Zweck und Ziele des Plans

Beim Long Term Incentive Plan (LTIP) 2013 handelt es sich um ein
leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument für die
Vorstandsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte und sonstige
Mitarbeiter des OMV Konzerns, das die mittel- und langfristige
Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der
Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der
Geschäftsleitung die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig
(gemessen an Schlüsselkennzahlen, die an die mittelfristige Strategie
und den Shareholder Return geknüpft sind) Aktien an der Gesellschaft
zu erhalten. Der Plan zielt weiters darauf ab, das Eingehen unnötiger
Risiken zu verhindern.

Die festgelegten Leistungskriterien dürfen während der
Leistungsperiode des LTIP 2013 nicht verändert werden.

Teilnahmeberechtigung

Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte
Führungskräfte des OMV Konzerns können am LTIP 2013 teilnehmen.
Weiters können auch andere Mitarbeiter des OMV Konzerns, die im
Rahmen der Karriere- & Nachfolgeplanung dafür ausgewählt wurden, am
LTIP 2013 teilnehmen (,,Potentials").

Die Auswahl der Führungskräfte findet jährlich durch den Vorstand der
OMV Aktiengesellschaft statt und potentielle Aktienzuteilungen
basieren auf den Leistungen der jeweiligen Führungskraft im
jeweiligen Jahr und können entsprechend im Ausmaß von 0%, 25%, 50%
oder 75% gewährt werden.

Aktienbesitzrichtlinien

Für die Teilnahme am LTIP 2013 besteht kein Erfordernis eines
Vorab-Investments in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des
Vorstands und Führungskräfte verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an
Aktien an der Gesellschaft aufzubauen und grundsätzlich bis zu ihrer
Pensionierung oder ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu halten.
Das Aktienbesitzerfordernis ist als Prozentsatz des jährlichen
Bruttogrundgehalts (14-mal (i) das Jänner-Bruttogrundgehalt oder (ii)
das Bruttogrundgehalt des ersten Dienstmonats als Teilnehmer am LTIP
2013) festgelegt: * Vorstandsvorsitzender: 200% * Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender: 175% * Andere Vorstandsmitglieder: 150% *
Führungskräfte: 75%

Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb
von 5 Jahren nach Beginn ihres jeweiligen laufenden
Vorstandsvertrages erreichen.

Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an
Aktien ist der durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats
Zeitraums von 1. Jänner 2013 bis 31. März 2013 (= durchschnittlicher
Schlusskurs an der Wiener Börse). Nach Erreichung des oben genannten
Prozentsatzes haben Änderungen des Aktienkurses keinen Einfluss mehr
auf die erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn und soweit es zu
Gehaltserhöhungen bei Vorstandsmitgliedern kommt, ist die
erforderliche Aktienanzahl anzupassen.

Aktien, die im Rahmen des Matching Share Plans (MSP) 2015 für
Vorstandsmitglieder oder für Vorstandsmitglieder im Rahmen des LTIP
2013 übertragen werden sowie für frühere LTIPs getätigte Investments
werden auf das Aktienbesitzerfordernis angerechnet.

Etwaige Dividenden aus den gehaltenen erforderlichen Aktien (falls
zutreffend) werden in bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine
Haltepflicht, wenn das Halten von Aktien an der Gesellschaft in
Ländern, in denen diese Führungskräfte tätig sind, gesetzlich
verboten ist.

Ausmaß der Zuteilung

Die maximale Zuteilung von Aktien unter dem LTIP 2013 wird als
Prozentsatz des jährlichen Bruttogrundgehalts festgelegt: * 175% für
den Vorstandsvorsitzenden * 150% für den stellvertretenden
Vorstandvorsitzenden * 125% für die anderen Mitglieder des Vorstands
* 112,5% für Führungskräfte

Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands nach dem 1. Jänner 2013
bestellt werden, so ist die Zuteilung für das Jahr 2013 anteilig zu
bemessen. Dasselbe gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2013.
Die Zuteilung erfolgt durch den Aufsichtsrat oder den
Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats.

Plan-Mechanismen

Die maximale Aktienanzahl, die am Anspruchstag einem Teilnehmer
eingeräumt werden kann, wird wie folgt berechnet: Der jeweilige
Prozentsatz für den Teilnehmer (wie oben dargestellt) geteilt durch
den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener
Börse) während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2013 bis 31. März
2013. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet. Vor dem
Anspruchstag sind die potenziellen Aktien "virtuell", das heißt, die
Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und
Dividendenrechte. Am Anspruchstag wird die endgültige Anzahl an
Aktien nach dem Erreichen der Leistungskriterien festgelegt und dann
an die Teilnehmer übertragen. Die endgültige Anzahl der zu
gewährenden Aktien errechnet sich durch Multiplikation der maximalen
Aktienzuteilung mit dem Gesamtprozentsatz der Zielerreichung.

Leistungskriterien und Gewichtung

Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige Wertschöpfung in drei
Leistungsbereichen ab: * 50%: Total Shareholder Return relativ im
Verhältnis zu einer Referenzgruppe von anderen Unternehmen * 40%:
Absoluter berichteter Return on Average Capital Employed, bereinigt
um durchschnittliche Akquisitionen während des dreijährigen
Leistungszeitraums * 10%: Nachhaltigkeitselement - Absolute "Safety
Performance" Der Wert der Leistung basiert auf der Action Item
Response Rate und dem Kontraktorenmanagement.

Im Jahr 2013 wurden die konkreten Leistungskriterien für den
Leistungszeitraum (1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2015) festgelegt
und den Teilnehmern mitgeteilt. Einmal festgelegte Leistungskriterien
dürfen nicht mehr geändert werden.

Aktienübertragung/Auszahlung

Soweit das Aktienbesitz-Erfordernis nicht erfüllt ist, erfolgt die
Auszahlung automatisch in Form von Aktien bis dieses Erfordernis
erfüllt ist. Andernfalls konnten die Vorstandsmitglieder und
Führungskräfte zwischen (i) Einmalzahlung in Aktien, (ii) einmaliger
Barzahlung oder (iii) Barzahlung in Raten wählen. Die Teilnehmer
mussten diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des Jahres, in
welchem der Plan begann, treffen. Wenn eine solche Entscheidung
aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanten Informationen nicht
getroffen werden konnte, erfolgt die Zahlung automatisch in bar
(Einmalzahlung). Die Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die
Teilnehmer erfolgt in der Regel netto nach Abzug von Steuern (in
Österreich Lohnsteuerabzug).

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat
am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der
unter dem LTIP 2013 zu übertragenden Aktien am nächsten auf den
Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt. Ansonsten findet die
Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt,
jeweils sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschränkungen
entgegenstehen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das
Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung
hervorgerufen wird.

Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet sich der Betrag vom
Schlusskurs der OMV-Aktie an der Wiener Börse am Anspruchstag, sollte
dies kein Werktag sein, vom entsprechenden Tag davor.

Sollte irgendeine Auszahlung in bar oder eine Aktienübertragung auf
falschen Informationen beruhen, werden die Beträge entsprechend
korrigiert.

Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmern * Durch eigenes
Verschulden ausscheidende Mitarbeiter: Noch nicht fällige
Aktienansprüche verfallen * Ohne eigenes Verschulden ausscheidende
Mitarbeiter: Noch nicht fällige Aktienansprüche bleiben bestehen *
Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfähigkeit: Noch nicht
fällige Aktienansprüche bleiben bestehen * Ableben: Noch nicht
fällige Aktienansprüche werden per Sterbedatum bewertet und in bar
ausgezahlt

Change of Control (Veräußerung des Konzernunternehmens, bei dem das
teilnehmende Vorstandsmitglied beschäftigt ist)

Falls ein Kontrollwechsel bei OMV zur vorzeitigen Beendigung der
Bestellung eines Vorstandsmitglieds führt, ist die gewährte Zuteilung
zur Gänze unverzüglich in bar auszuzahlen, es sei denn die vorzeitige
Beendigung erfolgt durch Rücktritt des betroffenen Vorstandsmitglieds
(i) ohne wichtigen Grund oder ohne Grundlage im Vorstandsvertrag, in
welchem Fall dieselben Rechtsfolgen wie für durch eigenes Verschulden
ausscheidende Teilnehmer gelten oder (ii) sonst gegen den Willen des
Aufsichtsrats, in welchem Fall dieselben Rechtsfolgen wie für ohne
eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmer gelten.

LTIP Modell für Potentials

Beim LTIP Modell für Potentials gelten bestimmte Abweichungen vom
oben dargestellten Modell. Insbesondere besteht für die Teilnahme
kein Erfordernis eines Aktieneigenanteils. Die maximale Zuteilung für
jede teilnehmende Person beträgt EUR 35.000,-. Die Auszahlung erfolgt
grundsätzlich in Form von Aktien.

2. Matching Share Plan 2015

Planzweck und -ziele

Der Matching Share Plan (MSP) 2015 ist als integrierter Bestandteil
der jährlichen Bonus-Vereinbarung ein langfristiges Incentive- und
Vergütungsinstrument für die Mitglieder des Vorstands, das die
Bindung an das Unternehmen und Angleichung an Aktionärsinteressen
durch ein langfristiges Investment in gesperrte Aktien der OMV
fördert. Der Plan soll außerdem das Eingehen unnötiger Risiken
verhindern. Der MSP sieht eine Übertragung von Aktien vor, die dazu
verwendet werden, die Eigeninvestment- und Aktienbesitz-Erfordernisse
gemäß bestehenden und künftigen Long Term Incentive Plänen zu
erreichen, bis die diesbezüglichen Erfordernisse erfüllt sind (siehe
unten Übertragung/Auszahlung). Alle gemäß dem MSP 2015 zu gewährenden
Aktien werden für solche Eigeninvestment- und
Aktienbesitz-Erfordernisse verwendet, auf ein von der Gesellschaft
verwaltetes Treuhandkonto übertragen und unterliegen einer
Behaltefrist.

Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung
vom 19. Mai 2015 wird an die Mitglieder des Vorstands eine
Aktienzuteilung gewährt, die 100% von deren jährlichem
Brutto-Cash-Bonus entspricht. Der jährliche Brutto- Cash-Bonus kann
maximal 100% des jährlichen Bruttogrundgehalts betragen und beruht
auf folgenden Leistungskriterien: 40% finanzielle Ziele, 20% Ziele
betreffend Produktion und Reserven-Ersatzrate, 20% Effizienzziele und
20% Projektmanagement.

Die gewährten Aktien werden reduziert oder sind zurückzuerstatten,
wenn ein Rückforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien
oder die Barvergütung auf einer falschen Berechnung des Bonus beruht,
sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Vorteile, die aufgrund
der falschen Werte erhalten wurden, zurückzuerstatten bzw.
zurückzuzahlen.

Die für den jährlichen Bonus definierten Performancekriterien dürfen
während der Laufzeit des MSP nicht geändert werden. Eine signifikante
Änderung der steuerlichen, rechtlichen oder Förderzins
(,,Royalty")-Situation kann jedoch zu einer Zielanpassung führen. Es
gilt eine Obergrenze von 100% des Basisgehalts.

Planmechanismen

Nach der Ermittlung des jährlichen Cash-Bonus durch den
Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats wird eine entsprechende
Bonus-Zuteilung netto (nach Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft
gewährt, welche auf ein von der Gesellschaft verwaltetes
Treuhandkonto übertragen wird und für drei Jahre zu halten ist.
Mitglieder des Vorstands können zwischen Barzahlung und Übertragung
von Aktien wählen, wenn und soweit sie die Aktienbesitzanforderungen
für den für Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 bereits erfüllt
haben. Etwaige Dividenden aus übertragenen Aktien werden in bar an
die Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.

Ermittlung der Anzahl von Aktien

Nach der Ermittlung des jährlichen Brutto-Cash-Bonus erfolgt eine
Zuteilung von OMV Aktien im Ausmaß von 100% des im jeweiligen Vorjahr
verdienten, jährlichen Brutto-Cash-Bonus. Die Zahl der zugeteilten
Aktien wird wie folgt berechnet:

Jährlicher Brutto-Cash-Bonus geteilt durch den durchschnittlichen
Schlusskurs der OMV-Aktie an der Wiener Börse über den 3-Monats
Zeitraum von 1. November 2015 bis 31. Jänner 2016. Die ermittelte
Zahl an Aktien wird abgerundet.

Tag des Inkrafttretens und Laufzeit

* Planbeginn: 1. Jänner 2015 als integrierter Bestandteil der
jährlichen Bonus- Vereinbarung * Anspruchstag: 31. März 2016, nach
Zustimmung durch den Aufsichtsrat * Behaltedauer (soweit anwendbar):
3 Jahre ab dem Anspruchstag

Übertragung/Auszahlung

Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat
am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der
Bonusaktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag
durchgeführt, ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die
Genehmigung folgenden Monats statt. Die Gesellschaft übernimmt nicht
das Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die
Übertragung hervorgerufen wird.

In dem Ausmaß, in dem das Aktienbesitz-Erfordernis gemäß dem für
Vorstandsmitglieder geltenden LTIP 2013 nicht erfüllt ist, wird die
Zahlung, sofern dem nicht etwaige rechtliche Beschränkungen
entgegenstehen, automatisch in der Form von Aktien (netto nach
Steuerabzug) erfolgen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Sofern das
Aktienbesitz-Erfordernis erfüllt ist, kann die Auszahlung auch in bar
erfolgen. Die Mitglieder des Vorstands können dann zwischen
Einmalzahlung in Aktien oder einmaliger Barzahlung wählen. Mitglieder
des Vorstands müssen diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des
Jahres, in welchem der Plan beginnt, treffen. Wenn eine solche
Entscheidung aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanter
Informationen nicht getroffen werden kann, erfolgt die Zahlung
automatisch in bar. Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet
sich der Betrag vom Schlusskurs der OMV Aktie an der Wiener Börse am
Anspruchstag, sollte dies kein Werktag sein, vom entsprechenden Tag
davor.

Die Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmer
erfolgt netto nach Abzug von Steuern (Lohnsteuerabzug).

Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands

Es gelten die bereits oben für den LTIP 2013 dargestellten Regeln,
wobei abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes
Verschulden oder aufgrund des Eintritts in den Ruhestand oder
dauernder Erwerbsunfähigkeit das Aufrechterhalten noch nicht fälliger
Ansprüche im Ermessen des Aufsichtsrats steht.

Rückforderung

Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Aufsichtsrat die Zahl
der Aktien, welche unter dem MSP zugeteilt wurden, reduzieren oder
von Vorstandsmitgliedern die Rückübertragung der Aktien oder die
Rückzahlung von Geldzahlungen, die aus dem MSP gewährt wurden,
fordern: * Neufeststellung des geprüften Jahresabschlusses aufgrund
eines Fehlers * Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches
zu beträchtlichen Schäden führt (wie beispielsweise Deep Water
Horizon Unfall, Texas City Refinery Unfall) * Erhebliches
Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches
österreichische Gesetze verletzt werden

3. Zahl der zuteilbaren Aktien

Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2013 und des MSP 2015 und
der Zielerreichungen kann an die einzelnen aktiven und ehemaligen
Mitglieder des Vorstands und die sonstigen Führungskräfte maximal
folgende Zahl von Aktien, wie unten dargestellt zugeteilt werden. Die
tatsächliche zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von einem
Beschluss des Aufsichtsrats der OMV Aktiengesellschaft ab und wird
separat veröffentlicht. (i) Derzeitige und ehemalige
Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvorsitzender: 18.007
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 66.784
Vorstandsmitglied zuständig für Upstream: 7.336

Vorstandsmitglied zuständig für Downstream:47.845

Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal
möglicher Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen
Aktien wird nach Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem
Nettobetrag nach Abzug der anfallenden Steuern und Abgaben
entsprechen und nach Übertragung auf der Homepage von OMV
(http://www.omv.com/portal/01/com/omv/OMVgroup/
Investor_Relations/OMV_Share/Share_Buybacks_Sales/2016) bekannt
gemacht.

(ii) Sonstige Führungskräfte und Potentials:
Sonstige Führungskräfte: 541.426
Potentials: 22.200

Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal
möglicher Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen
Aktien wird nach Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem
Nettobetrag nach Abzug der anfallenden Steuern und Abgaben
entsprechen und nach Übertragung auf der Homepage von OMV
(http://www.omv.com/portal/01/com/omv/OMVgroup/
Investor_Relations/OMV_Share/Share_Buybacks_Sales/2016) bekannt
gemacht.

4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre

Wie oben dargestellt, sollen im Rahmen des Long Term Incentive Plans
2013 und des Matching Share Plans 2015 Mitgliedern des Vorstands,
weiteren Führungskräften und Potentials des OMV Konzerns eigene
Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV
insbesondere, den Fokus der teilnehmenden Personen auf den
langfristigen Unternehmenswert und die Identifikation mit dem
Unternehmen zu steigern. Beim LTIP 2013 und dem MSP 2015 handelt es
sich um leistungsbasierte und langfristige Incentive- und
Vergütungsinstrumente, die die mittel- und langfristige Wertschöpfung
in der OMV fördern, die Interessen des Managements und der Aktionäre
in Übereinstimmung bringen und Risiken minimieren sollen. Dafür ist
es notwendig, in Bezug auf die für den LTIP 2013 und den MSP 2015
verwendeten eigenen Aktien der Gesellschaft die allgemeine
Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

Der LTIP 2013 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 15. Mai 2013
genehmigt. Der MSP 2015 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 19.
Mai 2015 genehmigt.

Hinsichtlich der erwähnten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt
daher insgesamt das Gesellschaftsinteresse den Nachteil der Aktionäre
durch den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer
Veräußerung der eigenen Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der
allgemeinen Kaufmöglichkeit ist aus den dargestellten Gründen bei
Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände erforderlich, geeignet,
angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist daher
sachlich gerechtfertigt.

Wien, im Februar 2016 Der Vorstand und der
Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Rüsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations@omv.com

Media Relations:
Robert Lechner
Tel. +43 1 40 440-21472
e-mail: media.relations@omv.com

Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Unternehmen: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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