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Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 108 Euro p. a. über Regelsatz für Energie

Geschrieben am 26-02-2016

München (ots) -

Stromkosten in der Grundversorgung durchschnittlich 27 Prozent
höher als ALG-II-Regelsatz / Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern
und Thüringen mit 130 Euro im Jahr am größten / Hartz-IV-Erhöhung
2016 verringert Kostenlücke im Schnitt um sieben Prozent

Hartz-IV-Bezieher zahlen in der Grundversorgung pro Jahr
durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der
ALG-II-Regelsatz abdeckt.* Im Osten sind Verbraucher davon stärker
betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In
keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu
decken.

Auch die Hartz-IV-Erhöhung zum Jahresbeginn auf 404 Euro pro Monat
verbesserte die Lage für Verbraucher nur geringfügig: Im Schnitt
verkleinerte sich das Defizit um sieben Prozent, für Bremer
vergrößerte es sich aufgrund gestiegener Strompreise sogar um 30
Prozent.

Im Schnitt ist ein Alternativanbieter im Vergleich zu einem
Grundversorger für einen Singlehaushalt 94 Euro im Jahr günstiger.

Stromkosten durchschnittlich 27 Prozent höher als Hartz-IV-Satz
für Energie

Ein Singlehaushalt zahlt in Deutschland im Schnitt 42,74 Euro
monatlich für Strom in der Grundversorgung. Im ALG-II-Regelsatz ist
jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung lediglich ein
Betrag von 33,77 Euro (405,24 Euro pro Jahr) angesetzt. Somit müssen
Bezieher von Arbeitslosengeld II 8,97 Euro pro Monat (107,64 Euro p.
a.) in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Gesundheitspflege
einsparen.

Kostenlücke in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten

Hartz-IV-Empfänger aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben
bundesweit die größte Kostenlücke: Die Stromkosten sind dort pro
Monat um 10,80 Euro (32 Prozent) höher als die Hartz-IV-Bemessung für
Energiekosten inklusive Wohnen und Wohninstandhaltung. Dadurch
entsteht ein Defizit von 129,60 Euro im Jahr.

ALG-II-Bezieher aus Bremen müssen die vergleichsweise geringste
Kostenlücke überbrücken: Dort liegt die Kluft zwischen
durchschnittlichem Strompreis und Regelsatz bei 5,91 Euro (18
Prozent). Der berücksichtigte Regelbedarf für Energie im ALG II
reicht in keinem der 16 Bundesländer aus, um die Stromkosten in der
Grundversorgung zu decken.

Differenz zwischen Stromkosten und Hartz-IV-Regelsatz im Osten
größer als im Westen

Verbraucher aus Ostdeutschland sind besonders betroffen: 9,9
Prozent der Bevölkerung bezieht hier Hartz IV, im Westen liegt der
Anteil nur bei 6,5 Prozent.** Gleichzeitig ist Strom bei einem
Verbrauch von 1.500 kWh im Schnitt rund fünf Prozent teurer als in
Westdeutschland. Ostdeutsche Singlehaushalte bezahlen 10,41 Euro im
Monat (31 Prozent) mehr als im ALG-II-Regelsatz für Energiekosten
vorgesehen ist. In Westdeutschland liegt die Differenz nur bei 8,50
Euro (25 Prozent).

Hartz-IV-Erhöhung auf 404 Euro senkt Stromkosten-Defizit im
Schnitt um sieben Prozent

Zum 01.01.2016 wurde der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für
alleinstehende Erwachsene um fünf Euro auf 404 Euro angehoben.
Dadurch verringerte sich die Kluft zwischen den tatsächlichen
Stromkosten in der Grundversorgung und dem ALG-II-Regelsatz für
Energie im bundesdeutschen Schnitt im Vergleich zum Februar 2015 um
sieben Prozent. In Sachsen-Anhalt verkleinerte sich die Differenz am
stärksten (-17 Prozent). Aufgrund gewachsener Stromkosten stieg die
Differenz in Bremen trotz Erhöhung des Hartz-IV-Satzes jedoch um 30
Prozent. In Westdeutschland (minus vier Prozent) hat sich das
entstehende Defizit durchschnittlich stärker verringert als im Osten
(minus ein Prozent).

Wechsel des Stromanbieters spart im Schnitt 94 Euro im Jahr

Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem
Alternativanbieter sparen Singlehaushalte in Deutschland
durchschnittlich 94,20 Euro im Jahr. Am meisten lohnt sich der
Wechsel in Rheinland-Pfalz: Ein-Personen-Haushalte sparen hier im
Schnitt 125,64 Euro jährlich.

*Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II; ugs. meistens "Hartz IV"); die
Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt monatlich 404
Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und
Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent der Regelleistung (33,77
Euro) Quelle: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html, aufgerufen am
15. Februar 2016; durchschnittlicher Jahresverbrauch eines
Ein-Personen-Haushalts: 1.500 kWh; weitere Informationen zur Methodik
sowie zu den Ergebnissen unter http://ots.de/9kfSr

**Quelle: Statista: http://ots.de/QA1Bv
Stand: April 2015; aufgerufen am 15.02.2016

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Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de

Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de


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