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Kapitalschützer warnen: "Ewiger Widerruf" für Darlehen endet im Juni 2016

Geschrieben am 03-02-2016

Göttingen (ots) - Das Bundeskabinett hat entschieden, das so
genannte "ewige Widerrufsrecht" für Darlehensverträge bis zum 21.
Juni 2016 zu beenden. Die Regelung bezieht sich auf
Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden.
Die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
rät Verbrauchern, jetzt zügig die eigenen Optionen prüfen zu lassen,
damit das Widerrufsrecht im Sommer nicht ungenutzt verfällt.

Die Mehrzahl der abgeschlossenen Darlehensverträge aus den Jahren
2002 bis 2010 enthält Verstöße gegen gesetzliche Regeln für
Widerrufsbelehrungen. Der Grund: Die Klauseln entsprechen entweder in
Inhalt oder Gestaltung nicht den rechtlichen Anforderungen, oder die
Widerrufsbelehrung war komplett unterlassen worden.

Bisher konnten Kreditnehmer solche Darlehensverträge zeitlich
unbegrenzt widerrufen (ewiges Widerrufsrecht): "Verbraucher kamen
nach dem Widerruf in den Genuss der aktuell günstigen
Zinskonditionen", sagt Helmut-Joachim König von der
Kapitalschutzvereinigung mittelständische Wirtschaft e.V. "Diese
unbefristete Widerrufsmöglichkeit entfällt im Juni dieses Jahres.
Daher sollten Kreditnehmer jetzt zügig prüfen lassen, ob für eigene
Darlehen aus den Jahren 2002-2010 ein Anspruch auf Widerruf besteht
und diesen dann geltend machen. Nach dem Stichtag am 21. Juni 2016
entfallen für Immobilienkäufer mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung
beträchtliche finanzielle Vorteile: Er kann sich beispielsweise nicht
vom Darlehensvertrag lösen oder muss eine hohe
Vorfälligkeitsentschädigung entrichten."

Die Experten der Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische
Wirtschaft e.V. stellen immer wieder fest, dass es sich lohnt auch
Verträge prüfen zu lassen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen
wurden. "Da die Klauseln im Kleingedruckten meist sehr komplex
gestaltet sind, empfehlen wir den Darlehensnehmern professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Verstöße aufzuspüren und noch
bestehende Rechte geltend zu machen", so König.

Die Gesetzesänderung zum "ewigen Widerrufsrecht" soll am 21. März
2016 in Kraft treten. Danach haben Verbraucher drei Monate Zeit sich
zu entscheiden, ob sie von ihrem möglicherweise noch bestehenden
Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für weiterführende Informationen
wenden Sie sich bitte an die Kapitalschutzvereinigung für die
mittelständische Wirtschaft e.V. unter www.ksv-mittelstand.de.

Über die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische
Wirtschaft e.V.

Die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft
e.V. vertritt deutschlandweit die Interessen ihrer Mitglieder im
Hinblick auf die von ihnen abgeschlossenen Kapitalanlage-, Darlehens-
und sonstigen Finanzverträge.

Neben fachkundigen Informationen zum präventiven Schutz vor
Fehl-investitionen hat sich der Verein zum Ziel gesetzt, bestehende
Verträge bankenunabhängig zu überprüfen. http://ksv-mittelstand.de/



Pressekontakt:
Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Geschäftsführer
Helmut-Joachim König
Düstere-Eichen-Weg 35
37073 Göttingen
Tel.: 0551-99858-81
Fax: 0551-99858-99
E-Mail: info@darlehenscheck.com
www.ksv-mittelstand.de


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