AIC als Vorreiter bei der Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes vom 15.September 2015
Geschrieben am 25-01-2016 |   
 
 Berlin (ots) - Nach einem aktuellen Senatsbeschluss vom Herbst  
2015 besteht nun auch für Berliner Architekten und Ingenieure die  
Möglichkeit, sich für die Variante der Rechtsform  
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) 
zu entscheiden. Die Neuerung verschafft Partnern mittels dieser  
Rechtsformvariante für Freiberufler gegenüber den Gläubigern den  
Vorteil, dass Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung 
lediglich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sind und somit nicht 
persönlich haften. 
 
   Planungsunternehmen übersehen oftmals Nachteile. 
 
   Bei anspruchsvollen Projekten sind in der Regel sehr hohe  
Deckungssummen zur Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Mit  
der Einführung der Option für Partnerschaftsgesellschaften mit  
beschränkter Berufshaftpflicht für Architekten hat zuletzt Hessen und 
davor Bayern als Folge der anderen Bundesländer mit ihren jeweils  
anderen Auslegungen zum Gesetz und den damit einhergehenden  
unterschiedlichen Voraussetzungen zur nachzuweisenden  
Berufshaftpflichtversicherung reagiert. Für das Land Berlin wird die  
Gesetzesänderung Prognosen zufolge noch Anfang des Jahres 2016  
greifen. 
 
   Nachteile können sich für Architekten durch eine Nichteinhaltung  
der vom Gesetz der einzelnen Bundesländer geforderten  
Berufshaftpflicht ergeben. Allerdings sind die herkömmlichen  
Berufshaftpflichtversicherungen oftmals ungenügend, sofern weitere  
Unternehmensteile in der Berufshaftpflicht ebenfalls einbezogen sind. 
Hierbei bietet AIC für Architekten- und Generalplanungsleistungen  
eine Anschlussversicherung als sogenannten Excedent im Anschluss an  
die Deckungssummen einer bestehenden Haftpflichtversicherung an.  
Insbesondere bei den richtigen Nachweisen für die jeweiligen  
Registergerichte übernimmt AIC eine Vorreiterrolle, da das  
Unternehmen den Versicherern oft die Formulierungen für die  
Versicherungsbestätigungen vorgibt und damit die Texte den Vorgaben  
jener Gerichte entsprechen. 
 
   AIC hat sich seit seiner Gründung 1998 zum führenden  
Versicherungsmakler für Architekten etabliert. AIC beschäftigt  
bundesweit in mehreren Niederlassungen hochqualifiziertes Personal  
für individuelle Versicherungslösungen im Baugeschehen. Die  
AIC-Vertragsspezialisten und Juristen begleiten -unabhängig von den  
Versicherungsgesellschaften- die Interessen der AIC-Kunden von der  
ersten Kontaktaufnahme über die Erstellung eines  
Versicherungsprogramms bis hin zur Abwicklung von Schäden. 
 
 
 
Pressekontakt: 
AIC-Internationale Versicherungs- und Rückversicherungsmakler 
Rainer Balfanz 
Tel:+49(0)30/210029-60 
E-Mail: info@aic-international.de
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