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AIC als Vorreiter bei der Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes vom 15.September 2015

Geschrieben am 25-01-2016

Berlin (ots) - Nach einem aktuellen Senatsbeschluss vom Herbst
2015 besteht nun auch für Berliner Architekten und Ingenieure die
Möglichkeit, sich für die Variante der Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
zu entscheiden. Die Neuerung verschafft Partnern mittels dieser
Rechtsformvariante für Freiberufler gegenüber den Gläubigern den
Vorteil, dass Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung
lediglich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sind und somit nicht
persönlich haften.

Planungsunternehmen übersehen oftmals Nachteile.

Bei anspruchsvollen Projekten sind in der Regel sehr hohe
Deckungssummen zur Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Mit
der Einführung der Option für Partnerschaftsgesellschaften mit
beschränkter Berufshaftpflicht für Architekten hat zuletzt Hessen und
davor Bayern als Folge der anderen Bundesländer mit ihren jeweils
anderen Auslegungen zum Gesetz und den damit einhergehenden
unterschiedlichen Voraussetzungen zur nachzuweisenden
Berufshaftpflichtversicherung reagiert. Für das Land Berlin wird die
Gesetzesänderung Prognosen zufolge noch Anfang des Jahres 2016
greifen.

Nachteile können sich für Architekten durch eine Nichteinhaltung
der vom Gesetz der einzelnen Bundesländer geforderten
Berufshaftpflicht ergeben. Allerdings sind die herkömmlichen
Berufshaftpflichtversicherungen oftmals ungenügend, sofern weitere
Unternehmensteile in der Berufshaftpflicht ebenfalls einbezogen sind.
Hierbei bietet AIC für Architekten- und Generalplanungsleistungen
eine Anschlussversicherung als sogenannten Excedent im Anschluss an
die Deckungssummen einer bestehenden Haftpflichtversicherung an.
Insbesondere bei den richtigen Nachweisen für die jeweiligen
Registergerichte übernimmt AIC eine Vorreiterrolle, da das
Unternehmen den Versicherern oft die Formulierungen für die
Versicherungsbestätigungen vorgibt und damit die Texte den Vorgaben
jener Gerichte entsprechen.

AIC hat sich seit seiner Gründung 1998 zum führenden
Versicherungsmakler für Architekten etabliert. AIC beschäftigt
bundesweit in mehreren Niederlassungen hochqualifiziertes Personal
für individuelle Versicherungslösungen im Baugeschehen. Die
AIC-Vertragsspezialisten und Juristen begleiten -unabhängig von den
Versicherungsgesellschaften- die Interessen der AIC-Kunden von der
ersten Kontaktaufnahme über die Erstellung eines
Versicherungsprogramms bis hin zur Abwicklung von Schäden.



Pressekontakt:
AIC-Internationale Versicherungs- und Rückversicherungsmakler
Rainer Balfanz
Tel:+49(0)30/210029-60
E-Mail: info@aic-international.de


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