(Registrieren)

VW Skandal - Rücktritt möglich, Audi Zentrum nimmt Q5 zurück

Geschrieben am 25-12-2015

Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal stehen viele Geschädigte vor der
Frage, ob sie den manipulierten PKW zurück geben können. Rechtsanwalt
Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend
Geschädigte des VW Skandals vertritt, teilt mit: "Der überwiegende
Anteil unserer Mandanten möchte den manipulierten PKW zurückgeben,
weil Sie kein Vertrauen mehr in VW haben. Sie wollen das Auto nicht
nachbessern lassen, weil sie Angst haben, dass weitere Nachteile, wie
sie Experten vorhersagen, entstehen. Genau deshalb können Geschädigte
auch von dem Kaufvertrag zurücktreten und auch von VW die Rücknahme
des PKW verlangen. Ein Audi Zentrum hat dies eingesehen und einen
Audi Q5 unseres Mandanten zurückgenommen."

Nach § 323 BGB kann der Käufer vom Vertrag unter bestimmten
Voraussetzungen zurücktreten ohne vorher nachbessern zu müssen. Der
BGH hat mit Urteil vom 10.03.2010, Az. VIII ZR 182/08 entschieden:

"Bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich
eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der
Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrages durch schuldhaftes
Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragsverhältnis
hineinbringt, dass dem vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des
Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, namentlich wenn dieses
Verhalten eine zur Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führende
geschäftliche Unzuverlässigkeit des Vertragspartners erkennen lässt.
Insbesondere in Fällen, in denen der Verkäufer den Käufer bei
Vertragsschluss über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes
getäuscht hat, nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig ein
berechtigtes Interesse des Käufers an, von einer weiteren
Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen, um sich vor
eventuellen neuerlichen Täuschungsversuchen zu schützen, und versagt
dem Verkäufer deshalb gemäß § 440, § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB
eine Fortsetzung der Vertragsbeziehungen durch Nachbesserung
zugunsten eines sofortigen Schadensersatz- oder Rücktrittsrechts des
Käufers."

Diese Rechtsprechung ist auf die VW-Geschädigten übertragbar. Zwar
war meist nicht VW selbst Verkäufer, sondern ein VW Händler, jedoch
bietet faktisch VW und nicht die Händler die Nachbesserung an.
Außerdem sind die Vertragshändler sehr eng mit VW verbunden. VW hat
manipuliert und Experten vermuten durch die Nachbesserung Nachteile
wie z.B. einen höheren Verbrauch, eine geringere Leistung oder eine
schnellere Verschmutzung des Rußpartikelfilters, was zu
Reparaturkosten von ca. EUR 2.500.- bis EUR 3.000.- führen würde. VW
hat bis heute die Geschädigten nicht darüber aufgeklärt, ob diese
Nachteile eintreten werden. Es leuchtet daher ein, dass die
Geschädigten unter diesen Voraussetzungen die Nachbesserung nicht
hinnehmen müssen, sondern sofort zurücktreten können. Niemand kann
verlangen, dass die Geschädigten VW weiter vertrauen müssen. Auch von
VW selbst können die VW Geschädigten wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung die Rücknahme des PKW verlangen. Das OLG
Hamm, das OLG München und das OLG Saarbrücken haben über derartige
Rücknahmen bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bereits
entschieden (Hamm NJW 97, 2121; OLG München DAR 99, 506; OLG
Saarbrücken MDR 2000, 1010). Gegenüber VW können nach dem BGH sogar
Zinsen in Höhe von 4% seit Überweisung des Kaufpreises verlangt
werden.

VW Geschädigte sollten deshalb nicht abwarten, sondern handeln,
wenn sie die Risiken der Nachbesserung nicht eingehen wollen und VW
nicht mehr vertrauen.

Weitere Informationen unter:

www.vw-schaden.de



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

582285

weitere Artikel:
  • Studie "Wirtschaftliche Freiheit in den Bundesländern": Berlin Schlusslicht, Bayern und Baden-Württemberg vorne Berlin (ots) - Die diesjährige Neuauflage der Studie "Wirtschaftliche Freiheit in den deutschen Bundesländern" der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit offenbart einen sich seit Jahren fortsetzenden Trend: Die Wirtschaftsfreiheit ist auf dem Rückzug. Seit 2008 geht es langsam bergab, nicht nur der Mittelwert aller Länder sinkt, sondern auch die Bundesländer an der Spitze des Rankings rutschen ab. Die Einbußen des Vorjahres-Spitzenreiter Bayern um 0,2 Indexpunkte haben dem Freistaat den Verlust der alleinigen Spitzenstellung mehr...

  • BERLINER MORGENPOST: Ungebrochene Sogwirkung - Kommentar von Jens Anker Berlin (ots) - Berlin statt Künzelsau lautet die simple Gleichung. Was für junge Schulabsolventen, Studenten und Künstler aus aller Welt schon seit ein paar Jahren gilt, wird jetzt auch für etablierte Fachleute immer interessanter. Der wirtschaftliche Boom Berlins setzt sich in immer mehr neuen, immer besser bezahlten Arbeitsplätzen fort. Nachdem Berlin in den vergangenen 15 Jahren zunehmend für Individualreisende und Studenten oder weitgehend mittellose Start-up-Gründer zum Anlaufpunkt geworden war, erzielt der Mix aus kreativen, mehr...

  • Virtual Reality G2A.com zeigt ersten Ausschnitt aus VR "G2A Land" auf Comic Con, Mumbai Rzeszów, Polen, London und Hongkong (ots/PRNewswire) - VR News - G2A enthüllt hochmoderne Virtual-Reality-Plattform für Spielefans auf der Comic Con Convention. G2A, weltweit führend auf dem digitalen Markt, begeisterte Spielenthusiasten auf der Comic Con mit einem Virtual-Reality-3D-Erlebnis namens G2A Land. https://www.land.g2a.com (Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20151224/318089 ) G2A Land kombiniert völlig neuartige Techniken zur Schaffung von virtueller Realität im Spiel. G2A hat über 20 Millionen mehr...

  • Aufsichtsrat von Rostec segnet Unternehmensstrategie bis 2025 mit Ausblick auf 2035 ab Moskau (ots/PRNewswire) - Der Aufsichtsrat von Rostec hat die Entwicklungsstrategie des Unternehmens bis 2025 abgesegnet. Hauptobjektive der Strategie ist die Umwandlung des russischen Wirtschaftsmodells: Diversifizierung der Wirtschaft und Erhöhung des Anteils an High-Tech-Produkten für den Privatkonsum und an Nicht-Rohstoffexporten. Die Ertragsstruktur des Unternehmens wird bis 2025 einem tiefgreifenden Wandel unterzogen. Der Anteil an Waffen wird von 20 % im Jahr 2014 auf 13 % im Jahr 2025 sinken, und der Anteil an mehr...

  • Software: Zahl schwerer Schwachstellen hat sich laut Hasso-Plattner-Institut erhöht (FOTO) -------------------------------------------------------------- Zur Selbstdiagnose http://ots.de/AHjQ7 -------------------------------------------------------------- Potsdam (ots) - 2015 sind weltweit insgesamt weniger Software-Sicherheitslücken gemeldet worden als im Vorjahr. Allerdings stieg die Zahl veröffentlichter Schwachstellen mit hohem Schweregrad. Nach Analyse des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts (HPI) wurden allein in den vergangenen zwölf Monaten gut 5.350 Meldungen zu Software-Schwachstellen registriert mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht