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VW Skandal - ADAC Rechtsschutz lässt Kunden weitgehend im Stich

Geschrieben am 23-12-2015

Lahr (ots) - Ähnlich wie zuletzt die ARAG verweigert nunmehr auch
die ADAC Rechtsschutzversicherung die Deckungszusagen für die
VW-Geschädigten, die von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten werden, und lässt diese
weitgehend im Stich. Der ADAC meint, es würden keine hinreichenden
Erfolgsaussichten bestehen. Es werden zwar Deckungszusagen für die
Erstberatungen erteilt. Dies hilft den Geschädigten jedoch nicht
weiter. Gerade der ADAC, der als Automobilclub eigentlich für seine
Kunden da sein sollte und genau damit wirbt, stellt sich nunmehr quer
und lässt die Kunden im Stich. Dies verwundert vor dem Hinblick, dass
die größten Rechtsschutzversicherer in Deutschland unproblematisch
Deckungszusagen erteilen. So erteilen z.B. die HUK-COBURG, die Roland
Rechtsschutzversicherung und die D.A.S. (Ergo) unproblematisch
Deckungszusagen und berufen sich nicht darauf, dass keine
hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen würden. Genau dies meint
aber der ADAC. Es stellt sich nunmehr die Frage, wer hat Recht.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die
bereits mehrere tausend VW-Geschädigte vertritt, hat ein
umfangreiches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zu dem
Ergebnis, dass hinreichende Erfolgsaussichten bezüglich einer
Vertretung gegenüber den VW-Händlern und VW selbst bestehen. Wenn
jedoch hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, ist eine
Rechtsschutzversicherung, wie z.B. auch der ADAC, verpflichtet, eine
Deckungszusage zu erteilen. Die größten Rechtsschutzversicherer, wie
die ERGO, die HUK-COBURG und die Roland Rechtsschutzversicherung
erteilen deshalb auch unproblematisch Deckungszusagen, weil es gerade
nicht an den hinreichenden Erfolgsaussichten fehlt. Nur der ADAC
meint, man müsse sich dagegen sperren.

Warum sich der ADAC gegen die Deckungen sperrt, kann nur vermutet
werden. Möglicherweise will der ADAC einfach Kosten einsparen und
hilft deshalb seinen Kunden nicht. In jedem Fall ist das Verhalten
des ADAC nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch seit
Jahren im Rechtsschutzversicherungsrecht tätig ist, wird massenweise
Klagen gegen die ADAC Rechtsschutzversicherung einreichen, um diese
zu einer Deckung zu bewegen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine
Rechtsschutzversicherung des ADAC Autofahrer im Stich lässt. Als
hätte der Skandal der Vergangenheit nicht schon gereicht, nunmehr
muss man den Kunden, die vom VW-Skandal betroffen sind, Steine in den
Weg legen.

Weitere Informationen unter:

http://www.vw-schaden.de



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


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