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Zwangsversteigerungen: Was Käufer beachten müssen

Geschrieben am 15-12-2015

Hamburg (ots) - Um in den Besitz einer Immobilie zu gelangen, gibt
es mehrere Möglichkeiten: selbst bauen, eine leerstehende Immobilie
erwerben oder den Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung. Allein im
letzten Jahr wurden rund 31.000 Eigentumswohnungen oder Häuser durch
Zwangsversteigerungen verkauft. Der Erwerb einer solchen Immobilie
kann sich durchaus lohnen. Allerdings gilt es, einige Besonderheiten
im Vergleich zum herkömmlichen Immobilienkauf zu beachten. Vor dem
Versteigerungstermin holen sich Interessierte sämtliche Informationen
rund um das Objekt ein. Dazu zählt die Versteigerungsakte mit
Grundbuchauszug und Gutachten, Aufschluss über den Verkehrswert sowie
die Beschreibung des Objektzustands und vor allem auch, ob es etwaige
Schäden oder Mängel gibt. "Da von Rechtswegen her kein Anspruch auf
eine Objektbesichtigung besteht, ist dieser Punkt umso wichtiger und
kann den Käufer davor bewahren, die sogenannte Katze im Sack zu
kaufen", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24 (https://www.baufi24.de/). Denn eine
Gewährleistung oder gar eine Art Rücktritt wegen Baumängeln gibt es
bei einer Zwangsversteigerung nicht. Wenn ein Besichtigungstermin
zustande kommt, sollte der Interessent sich gut vorbereiten, damit
alle heiklen Themen besprochen werden. Außerdem empfiehlt es sich,
Bauberater, Architekten oder Bauingenieure mitzunehmen, da diese
meist über mehr Fachwissen verfügen.

Zu einer gründlichen Vorbereitung zählt nicht nur Informationen
über das Objekt einzuholen, sondern auch über dessen Umgebung. Dafür
fahren Interessierte am besten zu unterschiedlichen Tageszeiten an
dem Objekt vorbei, um das Verkehrsaufkommen einschätzen zu können und
prüfen die Nachbarschaft auf etwaige Störfaktoren, wie
Einflugschneisen oder Fabriken.

"Interessierte die gut vorbereitet einen
Zwangsversteigerungstermin besuchen wollen, halten auch ihre eigenen
Finanzen im Blick", rät Scharfenorth. Soll der Kauf mit einem
Bankdarlehen finanziert werden, empfiehlt es sich vorab ausgiebig mit
der Bank zu beraten. Denn der Beleihungswert der Immobilie aus Sicht
des Finanzinstituts wird vom tatsächlichen Zuschlagsbetrag und nicht
vom Wert laut Verkehrswertgutachten bestimmt. "Wer also eine
Immobilie weit unter dem Verkehrswert ersteigert, diesen Kaufpreis
aber zu 100 Prozent finanzieren möchte, muss mit den Konditionen für
eine 100-Prozent-Finanzierung rechnen", erläutert Scharfenorth
weiter. Einige Banken vergeben den Darlehensvertrag erst nach
erfolgreichem Gebot, manche auch schon vorher. In diesem Fall ist es
sinnvoll darauf zu achten, dass bei einem möglichen Widerruf des
Darlehensvertrages keine Kosten entstehen. Auf keinen Fall dürfen
Interessierte im Eifer des Gefechts mehr bieten, als das eigene
Budget hergibt. Zu beachten ist außerdem, dass finanziell nicht nur
der Kaufpreis aufgebracht werden muss, sondern zudem Kapital für die
Grunderwerbssteuer, Zuschlagsgebühren vom Gericht und den
Grundbucheintrag. "Kunden sollten für diese Dinge bis zu fünf Prozent
des Kaufpreises zurücklegen", empfiehlt Scharfenorth. Wie monatliche
Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen
Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln
Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informatione



Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000
E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail:
wh@hasencleverstrategy.de


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