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Widerrufs-Joker kaltgestellt? / BGH darf nicht entscheiden / Sammelklagen bieten Hilfe (FOTO)

Geschrieben am 10-12-2015

Bremen (ots) -

Der Bundesgerichtshof hat gestern ein von Verbraucherschützern
lange erwartetes Urteil um den sogenannten Widerrufs-Joker absagen
müssen. Der Rechtsstreit bezieht sich auf die unbefristete
Möglichkeit, Immobilienkredite mit hohen Zinsen zu widerrufen, sofern
in der Widerrufsbelehrung zum Kreditvertrag ein Fehler versteckt ist.
Diese Möglichkeit besteht sogar noch für einige Jahre nachdem der
Kreditvertrag eigentlich beendet wurde, so sehen es die meisten
Oberlandesgerichte.

Nach Recherche der Verbraucherzentralen sind bis zu 80% der
Immobilienkredite auf diese Weise widerrufbar. Die Kreditkunden
sparen mit einem Widerruf die sonst übliche Vorfälligkeitsgebühr.
Diese verlangen Banken, wenn sie einen Kunden vorzeitig aus einem
zinsgebundenen Kreditvertrag entlassen. Wird der Vertrag jedoch
nachträglich widerrufen, entfällt auch die Rechtsgrundlage für die
Vorfälligkeitsgebühr und diese muss zurückgezahlt werden.

Inzwischen haben sich viele Banken auf den Rechtsstreit so
eingestellt, dass sie den späteren Widerruf von Krediten
grundsätzlich ablehnen. Dabei stützen sie sich auf die wenigen
Oberlandesgerichte, die noch in ihrem Sinne urteilen. Sie berufen
sich darauf, dass ein Widerruf nach einigen Jahren verwirkt oder gar
rechtsmissbräuchlich sei. Von Verbraucherjuristen wäre erwartet
worden, dass der BGH sich gegen die Verwirkung ausspricht. Für diese
Annahme spricht, dass mit dem nun abgesagten Termin bereits zum
zweiten mal in Sachen Kreditwiderruf ein BGH-Urteil von einer Bank
verhindert wird. Die beklagte Bank hat mit den vor den BGH gezogenen
Klägern nämlich jeweils einen Vergleich abgeschlossen, über dessen
Inhalt dann Stillschweigen bewahrt wurde. "Die Verbraucher werden mit
der Absage des Urteils um eine Klarstellung gebracht. Diese hätten
sie dringend gebraucht, nachdem immer mehr Banken sich zur
Verteidigung auf die Verwirkung des Widerrufsrechts berufen haben",
erklärt Jurist Sven Hezel. Seine Firma metaclaims aus Bremen stellt
Sammelklagen gegen die Banken ING-DiBa, DSL und DKB auf. Diese Banken
waren Verbraucherschützern durch gehäufte Fehlerquellen in den
Widerrufsbelehrungen aufgefallen. "Die bisher 36 Teilnehmer an
unseren Sammelklagen haben widerrufen und wollen von ihrer Bank die
Vorfälligkeitsentschädigung zurück.", so Hezel.

Er geht davon aus, dass auch diese Sammelklagen, die mittlerweile
Nummern 9 bis 11 seiner erst fünf Jahre alten Firma sind, Erfolg
haben werden: "Ich habe hier ein Déja Vu zum Rechtsstreit um die
Kreditbearbeitungsgebühren. Dort hat auch der BGH zunächst nicht
entscheiden dürfen. Aber durch unsere rechtzeitigen Sammelklagen
konnten sich unsere Teilnehmer sicher sein, dass ihre Ansprüche
zunächst nicht verfallen. Bis das BGH-Urteil kam." Kreditnehmer, die
eine Vorfälligkeitsentschädigung an die ING DiBa, DSL oder DKB
gezahlt haben, können sich an metaclaims wenden, um die Aufnahme in
die Sammelklage anzufragen. Kosten entstehen lediglich im
Erfolgsfall, da metaclaims das Kostenrisiko der Klage trägt und im
Gegenzug ein Drittel des zurückgeholten Geldes erhält.

Wer eine Vorfälligkeitsgebühr bezahlen musste, sollte bald
handeln. Wahrscheinlich am Dienstag, den 21. Juni 2016 endet der
Widerrufs-Joker, wie es ein Gesetzesentwurf vorsieht. Die Zeit spielt
also für die Banken. Ein BGH-Urteil ist bis dahin nämlich derzeit
nicht mehr in Sicht.



Pressekontakt:
metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Rechtsanwalt Sven Hezel
Am Wall 171, 28195 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134 / -52279851
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: www.metaclaims.com / www.sammelklage.org


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