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Bundesgerichtshof: "Rotbäckchen Lernstark" Etikettierung ist rechtmäßig

Geschrieben am 10-12-2015

Unkel (ots) - Presseerklärung zum Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 10. Dezember 2015 über die 2013 angestrengte Klage des
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Produkt
"Rotbäckchen Lernstark".

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in Sachen "Rotbäckchen
Lernstark" entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen
und Verbraucherverbände (vzbv) hatte die Rotbäckchen Vertriebs GmbH
auf Unterlassung der Aussagen "Lernstark" und "mit Eisen und Vitamin
B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" auf den
Etiketten ihres beliebten Fruchtsafts verklagt und unterlag hiermit
vor dem höchsten deutschen Gericht. Nach Auffassung des Gerichts ist
die Produktauszeichnung rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof revidiert
mit diesem Urteil die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom
11. Dezember 2013, das die beiden Aussagen als zulassungsbedürftige
Angaben gemäß Artikel 14 VO (EG) 1924/2006 einschätzte. Damit wurde
die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände höchstrichterlich abgewiesen und ein für
Rotbäckchen positiver Schlussstrich unter ein mehr als zwei Jahre
andauerndes Verfahren gezogen.

"Es freut uns sehr, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil
die Rechtmäßigkeit der von uns verwendeten gesundheitsbezogenen
Angaben bestätigt hat. Wir waren immer davon überzeugt, nach
geltendem Recht zu handeln", so Klaus-Jürgen Philipp, Geschäftsführer
der Haus Rabenhorst O. Lauff`s GmbH & Co. KG.

Über Rotbäckchen:

Die Marke Rotbäckchen existiert seit 1952 und gehört zum
Unternehmen Haus Rabenhorst in Unkel am Rhein. Die hochwertigen Säfte
der Traditionsmarke unterliegen strengsten Qualitätsrichtlinien. Bei
der Auswahl der Rohstoffe für die wertvollen Rotbäckchen-Säfte wird
größter Wert auf nachhaltigen, kontrollierten Anbau gelegt. Die
ausgewählten Früchte werden mit größter Sorgfalt zu den beliebten
Rotbäckchen-Säften verarbeitet. Deswegen können die
Rotbäckchen-Spezialisten garantieren, dass jedes einzelne Produkt,
welches das Unternehmen verlässt, ein Premium-Erzeugnis in
Spitzenqualität ist. Für das gesamte Sortiment der Rotbäckchen-Säfte
werden ausschließlich hochwertige Direktsäfte verwendet.



Pressekontakt:
Pressestelle Haus Rabenhorst
Jörg Mutz, Sabrina Dülken
Eugen-Langen-Str. 25
50968 Köln
Tel.: 0221/3099-563
Fax: 0221/3099-200
E-Mail: j.mutz@jeschenko.de


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