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Förderendspurt: Noch bis 31.12. staatliche Zulagen sichern / Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage nicht verschenken (FOTO)

Geschrieben am 03-12-2015

Münster (ots) -

Sparer müssen sich zurzeit mit mageren Zinsen begnügen. Wer mehr
Speck auf seinem Konto ansetzen will, darf auf staatliche
Unterstützung zählen. Bis zum 31.12. müssen dafür bestimmte eigene
Sparleistungen erfüllt sein, um die volle Riester-Förderung, die
Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen.
Besonders Riester-Sparer sollten jährlich überprüfen, ob sie die
Förderung voll nutzen.

Riester-Förderung:
Was bringt's?
Für Singles sind 154 Euro pro Jahr vom Staat drin. Eine vierköpfige
Familie kann bis zu 908 Euro Zulagen bekommen. Eventuell kommen
individuelle Steuervorteile hinzu.

Was muss ich dafür tun?

Volle Förderung bekommt, wer auf einen Wohn-Riester-Vertrag im
Jahresverlauf 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt.
Geringverdiener, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können
vielfach bereits mit 5 Euro Sparbeitrag pro Monat die komplette
Zulage bekommen.

Was muss ich zum Jahresende beachten?

Das Bruttoeinkommen ändert sich meist von Jahr zu Jahr. Damit die
volle Förderung fließt, sollten Sie zuerst einen Blick auf die
Steuererklärung des Vorjahrs werfen und Ihren Riester-Berater
anrufen. Er berechnet für Sie, ob es sich noch lohnt, in diesem Jahr
einzuzahlen, um die maximale Zulage zu bekommen.

Wohnungsbauprämie (WoP):
Was bringt's?
8,8 Prozent auf's Spargeld sind in heutigen Zeiten eine gute Rendite.
Die gibt es für Bausparer auf Einzahlungen von 50 bis maximal 512
Euro pro Jahr. Bei Verheirateten sind sogar 1.024 Euro Spargeld
förderfähig.

Was muss ich dafür tun?

Bausparen und gleichzeitig nicht zu viel Einkommen haben: Die WoP
gibt es nicht für Top-Verdiener. Verheiratete dürfen maximal 51.200
Euro als Einkommen zu versteuern haben, Singles halb so viel. WoP
bekommt nur, wer sie beantragt. Den Antrag verschickt die
Bausparkasse immer in den ersten Monaten des Jahres.

Was muss ich zum Jahresende beachten?

Wer gehaltsmäßig eine Chance auf WoP hat, sollte auf sein
Bausparkonto schauen und prüfen, ob die Einzahlung noch aufgestockt
werden sollte. Wer sich's leicht machen will, fragt seinen
Bausparberater.

Arbeitnehmer-Sparzulage:
Was bringt's?
Bausparer erhalten 9 Prozent auf "Vermögenswirksamen Leistungen" (VL)
bis 470 Euro, die im Jahresverlauf auf ihren Vertrag eingezahlt
wurden.

Was muss ich dafür tun?

Mit dem Arbeitgeber sprechen und ihn bitten, VL auf einen
Sparvertrag zu überweisen. Viele Unternehmen unterstützen ihre
Mitarbeiter damit beim Sparen für die Zukunftsvorsorge. Für alle, die
nicht mehr als 17.900 Euro pro Jahr verdienen (Verheiratete: 35.800
Euro) gibt es dann die Arbeitnehmer-Sparzulage nachträglich
gutgeschrieben. Die Zulage wird mit der Steuererklärung beantragt.

Was muss ich zum Jahresende beachten?

Schaffen Sie die Voraussetzungen, um ab Januar 2016 die
Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Das bedeutet: Prüfen, ob Ihr
Arbeitgeber VL zahlt. Wenn ja, richten Sie einen Bauspar- oder
Fondssparvertrag ein und lassen sie die VL dorthin überweisen.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de


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