Baufinanzierungsvermittler: Rasche Überprüfung der bestehenden Gewerbeerlaubnis dringend erforderlich
Geschrieben am 21-10-2015 |   
 
 Lübeck (ots) - Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Gesetzesentwurf  
verlangt Genehmigung zur Immobilienvermittlung 
 
   Qualitypool rät Vermittlern von Baufinanzierungen dazu, zeitnah zu 
überprüfen, ob sie sowohl eine Genehmigung zur Darlehensvermittlung  
als auch zur Immobilienvermittlung besitzen. Grundlage dieser  
Empfehlung ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung  
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Laut diesem  
Gesetzesentwurf müssen auch erfahrene Vermittler, welche die  
"Alte-Hasen-Regelung" in Anspruch nehmen möchten, beide Genehmigungen 
vorweisen. Qualitypool-Partner können mithilfe eines Online-Checks  
feststellen, ob sie nach heutigem Stand tatsächlich die  
"Alte-Hasen-Regelung" nutzen können. 
 
   Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat konkretere  
Formen angenommen und stellt Baufinanzierungsberater vor eine  
Herausforderung: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor,  
dass Kreditvermittler sowohl über eine Erlaubnis zur  
Darlehensvermittlung (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GewO) als auch über 
eine Genehmigung zur Immobilienvermittlung (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 
1 GewO) verfügen müssen. Der Gesetzesentwurf orientiert sich offenbar 
an einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem 
Jahr 1997, welches besagt, dass Immobilienkreditvermittler über beide 
Genehmigungen verfügen müssen. 
 
   In Fachkreisen wird derzeit diskutiert, dass der Gesetzesentwurf  
bezüglich der geforderten Genehmigungen angepasst und das Vorliegen  
der Erlaubnis zur Immobilienvermittlung aus dem Entwurf gestrichen  
werden könnte. So beschloss der Bundesrat in einer Sitzung Ende  
September, dass auf die zwingende Voraussetzung einer Erlaubnis zur  
Immobilienvermittlung verzichtet werden sollte. Im Rahmen einer  
öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags wurde dieser  
Vorschlag vor wenigen Tagen bekräftigt. 
 
   Da noch keine endgültige Entscheidung über den Verbleib der  
Erlaubnis vorliegt, sollten Baufinanzierungsvermittler unbedingt ihre 
Gewerbeerlaubnis überprüfen. "Wir haben in vielen Gesprächen mit  
Kreditvermittlern festgestellt, dass sich einige von ihnen auf Anhieb 
nicht sicher waren, ob sie auch über eine Genehmigung zur  
Immobilienvermittlung verfügen", stellt Michael Neumann,  
Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, fest. "In der Vergangenheit  
haben nach unseren Recherchen Gewerbeämter nicht durchgängig darauf  
hingewiesen, dass sowohl die Genehmigung zur Darlehensvermittlung als 
auch zur Immobilienvermittlung von Baufinanzierungsvermittlern  
erworben werden müssen. Dementsprechend vermuten wir, dass ein Teil  
der Vermittler bisher nur die Erlaubnis zur Darlehensvermittlung  
besitzt." Falls die geforderte Genehmigung zur Immobilienvermittlung  
nicht vorhanden sein sollte, rät Qualitypool Kreditvermittlern zu  
einer Rechtsberatung. 
 
   "Baufinanzierungsberater, welche die "Alte-Hasen-Regelung" in  
Anspruch nehmen möchten, sollten sich bei diesem Thema nicht in  
Sicherheit wiegen", ergänzt Michael Neumann, "Berater, die bereits  
seit dem 21.03.2011 Baufinanzierungsdarlehen vermitteln, müssen laut  
bisherigem Gesetzesentwurf über beide Genehmigungen verfügen.  
Ansonsten gilt der betreffende Berater nicht als 'Alter Hase' und  
kann die Erleichterung nicht für sich in Anspruch nehmen. Sollte  
diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, wird aller Voraussicht  
nach ein Erlangen der Gewerbeerlaubnis zur Immobilienvermittlung zum  
heutigen Zeitpunkt nicht ausreichen, um dann die  
'Alte-Hasen-Regelung' zu nutzen." 
 
   Qualitypool stellt seinen Partnern aktuell einen Online-Check zur  
Verfügung, mit dessen Hilfe sie innerhalb von drei Minuten überprüfen 
können, ob sie nach heutigem Stand unter die "Alte-Hasen-Regelung"  
fallen oder nicht. Nach Abschluss des Checks ist für den  
Qualitypool-Partner klar ersichtlich, ob er eine Sachkundeprüfung zur 
Beantragung des neuen §34i GewO ablegen muss oder nicht. 
 
   Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.goo.gl/enwbi3 
 
   Über die Qualitypool GmbH  
 
   Die Qualitypool GmbH gehört zum Hypoport-Konzern und ist der  
unabhängige Maklerpool mit mehr als 700 aktiven Maklern. Als einer  
der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool GmbH ihren Maklern  
ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und 
Geldanlage. Qualitypool ist eine 100%ige Tochter des an der  
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters  
Hypoport AG. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Caroline Scherr 
Communications Manager 
Tel.:  +49 (0)30 / 42086 - 1934 
Mobil: +49(0)151 / 5804 - 1522 
Fax:   +49 (0)30 / 42086 - 1999 
E-Mail: pr@qualitypool.de 
 
Qualitypool GmbH 	 
Hansestraße 14 	 
23558 Lübeck  
Internet: www.qualitypool.de
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