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Putenhalter schütteln den Kopf über Diffamierung durch Tierschutzbund: "Verbandsklage darf kein Instrument gegen Nutztierhaltung werden"

Geschrieben am 18-08-2015

Berlin (ots) - Über die Vorwürfe, die der Deutsche Tierschutzbund
in einer Pressemeldung gegen die deutsche Putenhaltung erhebt, kann
Thomas Storck nur den Kopf schütteln. "Offenbar hat der
Tierschutzbund die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht
wahrgenommen", kritisiert der Vorsitzende des Verbandes Deutscher
Putenerzeuger (VDP) und Vizepräsident des Zentralverbandes der
Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Konkret bezieht sich Storck damit
auf die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige
Vereinbarung zur Haltung von Mastputen, deren Novelle im Oktober 2013
nach mehrjährigen Beratungen der deutschen Putenwirtschaft mit
Wissenschaft, Behörden und eben auch vier Tierschutzorganisationen in
Kraft getreten ist. Auch der Deutsche Tierschutzbund, so betont
Storck, sei vom VDP zu den Beratungen eingeladen worden - habe eine
Teilnahme aber abgelehnt.

Dass der Tierschutzbund nunmehr im Kontext mit einem
Putenstallneubauvorhaben in Nordrhein-Westfalen die Putenhaltung als
"tierschutzwidrig und nicht artgerecht" und die Putenzucht als
"Qualzucht" bezeichne, seien haltlose Unterstellungen. Eine derart
pauschale Diffamierung im Kontext eines Baugenehmigungsverfahrens
bestätige die Befürchtung, dass das Instrument der Verbandsklage von
Tierschutzorganisationen missbräuchlich eingesetzt werden könnte, um
die Nutztierhaltung in Deutschland insgesamt auszubremsen. "Das
dürfte kaum im Sinne des Gesetzgebers sein", sagt Storck und verweist
auf das ohnehin intensive baurechtliche Genehmigungsverfahren, das
bereits die Einhaltung sämtlicher Vorschriften prüfe. Eine vom
Tierschutzbund offenbar angestrebte kampagnenartige Vorgehensweise
könne insbesondere in viehstarken Regionen Nordrhein-Westfalens oder
Niedersachsens zum Erliegen jedweder Genehmigungstätigkeit führen,
warnt Storck: "Die Verbandsklage als Instrument kann sinnvoll sein,
wenn es um konkrete tierschutzrechtliche Verstöße geht. Zur
Unterstützung eines ideologisch geprägten Vorgehens mit dem Ziel, die
heutige Nutztierhaltung grundlegend ändern oder abschaffen zu wollen,
eignet sie sich nicht."

Zu den Vorwürfen durch den Deutschen Tierschutzbund stellt Thomas
Storck weiterhin klar:

- "Das deutsche Tierschutzrecht setzt - insbesondere im
europäischen Vergleich - hohe Standards und gewährleistet einen
umfassenden Schutz der Tiere.

- In Deutschland besteht eine enge Kontrolldichte (betriebliche
Eigenkontrollen, Kontrollen im Rahmen des QS-Systems und
amtliche Kontrollen), welche die Einhaltung der hohen Standards
gewährleistet.

- Mit den erst Ende 2013 novellierten Puten-Eckwerten haben wir
als deutsche Putenhalter uns zudem auf verbindliche, konkrete
und rechtsähnliche Haltungsstandards verpflichtet. In der
deutschen Nutztierhaltung wegweisend ist das von der deutschen
Putenwirtschaft in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen,
Wissenschaftlern und Behörden etablierte
Gesundheitskontrollprogramm als zusätzliche Kontrollinstanz:
Anhand wichtiger Tierschutzindikatoren werden relevante
Befunddaten erfasst und ausgewertet, die dem Halter als
Korrektiv dienen, sodass er bei eventuellen Auffälligkeiten in
Zusammenarbeit mit dem Tierarzt ein Optimierungskonzept
erarbeiten kann.

- In der Putenzucht finden seit einigen Jahren verstärkt
tierwohlrelevante Parameter Berücksichtigung, was sich heute
unmittelbar positiv in der praktischen Putenhaltung durch
insgesamt gesündere und fittere Tiere widerspiegelt."



Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de


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