| | | Geschrieben am 18-06-2015 14. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex: 
Keine Verrechtlichung des Comply or Explain-Prinzips durch EU
 | 
 
 Berlin (ots) - "Das Comply or Explain Prinzip, wonach begründet
 von einer Empfehlung abgewichen werden kann, ist ein anerkanntes und
 notwendiges Element der Selbstregulierung durch Kodizes, das nicht
 durch EU-Recht ausgehöhlt werden darf", sagte Dr. Manfred Gentz,
 Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
 Kodex auf der 14. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am
 18. Juni in Berlin. Gentz unterstrich vor rund 150 Aufsichtsräten,
 Vorständen und Governance-Experten mit Blick auf die derzeit
 diskutierte EU-Aktionärsrechterichtlinie, dass das Element der
 Freiwilligkeit und Flexibilität, das den Kodex für gute
 Unternehmensführung auszeichnet, erhalten bleiben muss. Extern
 eingesetzte Kontrollinstanzen und vorgegebene Charakteristika sowie
 Formalia für Entsprechenserklärungen dürfen nicht faktisch zu einem
 Befolgungszwang führen. Die EU-Kommission will in ihren Empfehlungen
 zu Comply or Explain vom April 2014 offenbar Kontrolleinrichtungen
 durch die Mitgliedstaaten vorsehen lassen.
 
 "Wir haben in Deutschland verschiedene Institutionen, die sich -
 wie das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) und die
 Handelshochschule Leipzig - mit dieser Frage beschäftigen und Kritik
 üben. Wir wollen keine weitere Verrechtlichung des Comply or
 Explain-Prinzips. Die Kontrolle soll dem Kapitalmarkt, den Anlegern
 und der Öffentlichkeit, auch durch kritische Journalisten und
 Wissenschaftler, überlassen bleiben", so Dr. Manfred Gentz.
 
 Regulierung darf nicht zu gedankenlosem Box-Ticking verleiten
 
 Auf der Konferenz, die in diesem Jahr unter dem Motto
 "Selbstregulierung oder staatliche Vorgaben - Chancen für mehr
 Freiheit?" steht, unterstrich Gentz erneut, dass sich die Kommission
 in ihrer Arbeit an dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns orientiert.
 "In der Corporate Governance geht es generell um Transparenz,
 Nachvollziehbarkeit und ein System von Checks and Balances. Eine
 Überprüfung des eigenen Verhaltens an den Tugenden des ehrbaren
 Kaufmanns kann hilfreich sein, denn dazu gehören auch Offenheit,
 Konsistenz, Transparenz und Zweckmäßigkeit", sagte Dr. Manfred Gentz.
 
 Gentz appellierte dafür, dass die Frage, wie erfolgreich eine
 Kodexempfehlung ist, nicht aus einer zu kurzfristigen, sondern eher
 mittel- bis langfristigen Perspektive beantwortet werden sollte. "Wir
 sollten uns immer bewusst sein, dass der Kodex mit seinen
 Empfehlungen und Anregungen Verhaltensorientierung für die
 Unternehmen und ihre Führungskräfte geben soll, für die auch
 Überzeugungsarbeit zu leisten ist und die manchmal Zeit braucht."
 Grundsätzlich sprach sich Gentz für eine freiwillige wie gesetzliche
 Regulierung mit Augenmaß aus, die den Einzelnen zum Nachdenken über
 sein Verhalten anhält und nicht zu gedankenlosem Box-Ticking
 verleitet. Jeder gesetzliche Handlungsrahmen, der für einen fairen
 Markt unabdingbar ist, sollte nach Ansicht des
 Kommissionsvorsitzenden immer auf seine Notwendigkeit und seinen
 erforderlichen Detaillierungsgrad überprüft werden. "Oft sind
 fixierte Grundsätze mit klarer Zweckbestimmung besser als
 detaillierte Regelungen."
 
 
 
 Pressekontakt:
 Peter Dietlmaier, CCounselors, Königsallee 6, D-40212 Düsseldorf,
 T: +49 211 210738 0, F: +49 211 210738 22, M: +49 151 25 21 22 34 ,
 E-Mail: peter.dietlmaier@ccounselors.com
 
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