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Allgemeine Zeitung Mainz: Viel Regelungsbedarf / Kommentar zu irreführenden Verpackungen

Geschrieben am 04-06-2015

Mainz (ots) - Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit
sein: Man kauft, was man sieht. Oder anders ausgedrückt: Was auf
einer Packung abgebildet ist, muss auch drin sein. Es hat schon etwas
Irrsinniges, wenn bis zum Europäischen Gerichtshof prozessiert werden
muss, bis ein in der Branche führendes Unternehmen akzeptiert, dass
ein Tee - unabhängig vom Geschmack - die auf der Packung abgebildeten
und im Namen genannten Zutaten bitteschön enthalten muss. Schlimm
genug, dass sich in solchen Produkten häufig nur noch die Aromen
finden. Verbraucher können dann Täuschungen nur noch entgehen, wenn
sie akribisch die Zutatenliste studieren - oft so klein und farblich
ungünstig gedruckt, dass sie zumal für Ältere kaum lesbar ist. Wer
aber vermutet schon, dass Garnelen, Tintenfische, Hummerscheren und
Langustenschwänze auf der Grundlage von Fischmuskeleiweiß mit
diversen Zutaten, Farben und Aromen so echt nachgemacht werden
können, dass dies nicht auffällt, schon gar nicht im
Meeresfrüchtesalat. Und dass den Analogkäse (Imitat aus Pflanzenfett)
auf der Pizza keiner herausschmeckt. Auch für Schinken gibt es längst
preiswerteren Ersatz. Aber leider gaukeln sich Verbraucher bisweilen
auch allzu gerne selbst etwas vor. Soja-"Würstchen" sind häufig
superlecker, nur mit Würstchen haben sie außer der Form rein gar
nichts zu tun. Trotzdem scheint sich die Sojamasse so bei Vegetariern
am besten zu verkaufen. Ein bisschen sind wir häufig schon selbst
schuld, wenn die Hersteller bei ihren Täuschungen immer schamloser
werden. Allzu leicht sollten wir es ihnen aber nicht machen. Und
strengere Vorschriften auf EU-Ebene sind schon lange überfällig. Im
Lebensmittelrecht gibt es noch viel Regelungsbedarf.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485828
online@vrm.de


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