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PROKON-Sanierung geht auf die Zielgerade: Gläubiger können zwischen Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und Investoren-Insolvenzplan wählen

Geschrieben am 12-05-2015

Hamburg (ots) -

- Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan ermöglicht unternehmerische
Beteiligung
- Investoren-Insolvenzplan mit EnBW als ausgewähltem M&A-Bieter
- Gläubiger haben die Wahlmöglichkeit zwischen beiden
Insolvenzplänen

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative
Energien GmbH ("PROKON") geht auf die Zielgerade. Der
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei
Insolvenzpläne beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen
denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses
Jahres wählen können.

Die erste Variante ("Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan") sieht die
Umwandlung von PROKON in eine Genossenschaft vor. Das setzt voraus,
dass sich eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit
erklärt, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in
Mitgliedschaftsrechte zu wandeln und sich somit als Mitglied einer
Genossenschaft unternehmerisch an PROKON zu beteiligen. Insofern
kommt es bei dieser Variante maßgeblich darauf an, ob mit den
Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht
wird, die vom zuständigen Genossenschaftsverband als erforderlich
angesehen wird. Diese erste Variante sieht zudem die Ausgabe einer
Anleihe an sämtliche Genussrechtsinhaber als weiteren Teil der
Gläubigerbefriedigung vor. Lieferanten sowie Genussrechtsinhaber mit
Forderungen bis zu EUR 1.000 erhalten im ersten Schritt eine
Barauszahlung. Diese Gläubiger und die nicht wandlungswilligen
Genussrechtsinhaber erhalten darüber hinaus eine
Abgeltungskomponente, die jedoch erst und insbesondere nach
Realisierung der Darlehen, die im Zusammenhang mit rumänischen
Wäldern und dem Palettenwerk in Torgau gewährt wurden, ausgezahlt
werden kann.

Die zweite Variante bedeutet die Veräußerung aller PROKON-Anteile
an einen Investor ("Investoren-Insolvenzplan"). In diesem Fall werden
sämtliche Gläubiger - und damit auch alle Genussrechtsinhaber -
bereits im ersten Schritt eine Barzahlung erhalten. Eine Anleihe wird
in dieser Variante nicht begeben werden. Die oben beschriebene
Abgeltungskomponente wird bei dieser Variante an sämtliche Gläubiger
nach Realisierung ausgezahlt werden.

Der Insolvenzverwalter hatte Ende 2014 gemeinsam mit dem Bankhaus
M.M. Warburg & CO einen strukturierten Bieterprozess begonnen. Der
Gläubigerausschuss hat aus den teilnehmenden Bietern heute das
Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, einer
100%igen Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
ausgewählt.

Die Gläubigerversammlung wird Anfang Juli in der Hamburger Messe
darüber zu entscheiden haben, welche der beiden
Insolvenzplanvarianten umgesetzt werden soll. Beide Insolvenzpläne
mit den darin jeweils vorgesehenen Befriedigungsquoten für die
Gläubiger sollen dazu bis Anfang Juni an die fast 100.000 Gläubiger
von PROKON versandt werden; die Genussrechtsinhaber werden dann auch
ein Formular für die rechtsverbindliche Erklärung erhalten, mit der
sie sich für eine Beteiligung an einer PROKON Genossenschaft
entscheiden können.

"Ich freue mich sehr, dass es gelingen wird, den Gläubigern im
Rahmen eines transparenten Prozesses zwei Angebote einer
Insolvenzplansanierung zu unterbreiten" kommentiert
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den aktuellen Verfahrensstand.
"Die Pläne enthalten sehr unterschiedliche Konzepte der
Gläubigerbefriedigung und voraussichtlich auch der
Unternehmensfortführung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der
Gläubigerversammlung als dem zentralen Organ des Insolvenzverfahrens.
Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter werden insoweit keine
Empfehlung aussprechen. Beide Planvarianten erfordern Verzichte
vonseiten der Gläubiger, werden aber in jedem Fall zu einem besseren
Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen", so Penzlin
weiter.

Nach der Gläubigerversammlung soll das Insolvenzverfahren rasch
aufgehoben werden, damit das zwischenzeitlich vollständig
stabilisierte Unternehmen mit seinen drei Kerngeschäftsfeldern -
Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger
Windparks und Endkundenstromversorgung - wieder frei am Markt tätig
werden kann.

Diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu
den Kerngeschäftsfeldern gehören und noch nicht verwertet worden
sind, werden nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der
sog. Planüberwachung durch eine Abwicklungsgesellschaft weiter
liquidiert. Diese Vorgehensweise ist wie oben beschrieben bei dem
Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und dem Investoren-Insolvenzplan
identisch. Die Erlöse, die sich aus dieser Verwertung ergeben, werden
nach der Maßgabe des bestätigten Insolvenzplans dann zu einem
späteren Zeitpunkt als weiterer Teil der Gläubigerbefriedigung im
Rahmen der Abgeltungskomponente ausgeschüttet werden.



Pressekontakt:
Tina Mentner
Telefon: 0211/430 79-217
E-Mail: tmentner@heringschuppener.com


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