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1.-Mai-Krawalle - Wer zahlt bei Schäden? (FOTO)

Geschrieben am 27-04-2015

Bonn (ots) -

Der 1. Mai steht vor der Tür und damit leider vielerorts wieder
Ausschreitungen und Krawalle. "Wer in Stadtteilen und Gebieten wohnt,
in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwarten sind, sollte soweit
wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz
überprüfen", erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich
Versicherung. "Die Geschädigten sind oft unsicher, ob sie selbst für
ihre zerstörten Besitztümer aufkommen müssen oder ob ihre
Versicherung solche Schäden abdeckt. Bei Beschädigungen, die im
Rahmen solcher Krawalle passieren, ist der Täter allerdings nur sehr
selten festzustellen und damit haftbar zu machen", so Steiner.

Schäden an Fahrzeugen

Empfehlenswert ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für
Fahrzeuge. Sind Fahrzeugscheiben zu Bruch gegangen, deckt diese
Schäden bereits die Teilkaskoversicherung ab. "Da bei der
Teilkaskoversicherung auch Gefahren wie Brand und Explosion
versichert sind, greift diese zum Beispiel bei Brandstiftung durch
einen Böller oder Brandsatz. In allen anderen Fällen von Vandalismus,
etwa bei Blechschäden durch einen Pflasterstein, leistet eine
Vollkaskoversicherung Schadenersatz", erläutert Frank Steiner.

Schäden an Gebäuden und Hausrat

Brandschäden an Gebäuden und Hausrat, wie beispielsweise
Briefkastenanlagen und Gartenmöbeln, werden in der Regel von der
Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung reguliert. Jedoch zahlt die
Versicherung bei mit Eiern beworfenen Wänden oder beschädigten Türen
und Fenstern nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages böswillige
Beschädigungen mitversichert sind. Zerstörte Fensterscheiben werden
auch reguliert, wenn eine Glasversicherung besteht. Für
Farbbesprühungen an der Hausfassade gilt: Solche Schäden sind nur
gedeckt, wenn der Vertrag auch Graffitischäden einschließt. "Prüfen
Sie bereits jetzt Ihre Policen und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren
Versicherungsschutz", rät der Zurich Experte.

Verletzungen von (unbeteiligten) Personen

Für eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen ist
ausschlaggebend, ob sich der Verletzte bewusst in die Gefahrenlage
begeben hat. "Die Versicherungsgesellschaften leisten in der Regel,
wenn der Geschädigte als Unbeteiligter bei einer Demonstration
verletzt wird. Allerdings gilt auch hier, dass der
Versicherungsschutz im Einzelfall geprüft werden muss", weiß Frank
Steiner. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die
Arbeitskraft beeinflussen, kann der Verletzte auch Leistungen aus
einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer
Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Auch hier ist es sinnvoll, sich
bereits frühzeitig abzusichern.

Der 1. Mai

In vielen Ländern - so auch in Deutschland - ist der 1. Mai ein
gesetzlicher Feiertag. Seinen Ursprung hat dieser "Maifeiertag" oder
"Tag der Arbeit" bei einem Generalstreik im Jahr 1886. Damals
streikten viele tausend Arbeiter in den gesamten USA für einen
Achtstundentag. Der 1. Mai war dort traditionell der sogenannte
"Moving day": der Stichtag, an dem Arbeitsverträge ausliefen oder neu
geschlossen wurden. Bei einer Kundgebung in Chicago kam es auch zu
Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Vier Jahre später, im Jahr
1890, gab es an diesem Tag zum ersten Mal weltweit Massenstreiks und
-demonstrationen. Bis heute ist der 1. Mai nicht überall ein
friedlicher Feiertag. Seit den 1980er Jahren gibt es in Deutschland
regelmäßig gewalttätige Ausschreitungen - besonders in Hamburg und
Berlin.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse


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