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Börsen-Zeitung: 100 Tage Ernüchterung, Kommentar zum Mindestlohn von Angela Wefers

Geschrieben am 09-04-2015

Frankfurt (ots) - Eine Frist von 100 Tagen ist neuen Amtsinhabern
oder Projekten üblicherweise als Schonfrist vergönnt. In dieser Zeit
werden Anlaufschwierigkeiten verziehen. Dem neuen flächendeckenden
gesetzlichen Mindestlohn der schwarz-roten Regierung war dies
allerdings nicht vergönnt. Die Kritik daran ist nie verstummt. Und
tatsächlich ist die Bilanz nach den ersten 100 Tagen ernüchternd.

Unverändert gilt die grundsätzliche Kritik: Mit dem Mindestlohn
hat Schwarz-Rot in einem weiteren Schritt dem Ordnungsprinzip der
Sozialen Marktwirtschaft den Rücken gekehrt. Lohn darf kein
Instrument zur Armutsbekämpfung sein. Dafür gibt es geeignete,
sozialpolitische Mittel. Lohn ist in der Marktwirtschaft der Preis
für den Faktor Arbeit. Ein gesetzlicher, nicht von den Tarifparteien
verhandelter Mindestlohn bleibt eine staatliche Preisvorgabe und
konterkariert das Wirtschaftssystem. Der Eingriff schwächt zudem die
Autonomie der Tarifparteien. Forderungen nach einem höheren Lohn als
8,50 Euro pro Stunde werden schon laut. Auch der Ruf nach dynamischer
Anapassung.

Der von vielen Wirtschaftsforschern befürchtete Verlust von
Arbeitsplätzen zeigt sich bislang nicht. Für sichtbare Reaktionen auf
die Einführung des Mindestlohns dürfte es allerdings noch zu früh
sein. Zudem ist die Lage am Arbeitsmarkt anhaltend gut. Tatsächlich
geht es dabei nicht nur um den Verlust von Arbeitsplätzen, sondern
auch darum, ob der gesetzliche Mindestlohn den Aufbau von
Beschäftigung bremst. Dies wird sich zeigen.

Sicher ist: Das von der SPD vorangetriebene und von CDU/CSU
mitgetragene Projekt ist mangelhaft umgesetzt. Die Wirtschaft ächzt
seit Beginn der Neuregelung unter den enormen zusätzlichen
Bürokratielasten. Die Arbeitgeber beklagen rechtlich vage Vorgaben
etwa beim Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten oder beim Einsatz von
Praktikanten zur Berufsorientierung. Unklar ist ferner, welcher
Arbeitgeber für den Lohn haftet. Zudem obliegen die ausführlichen
Dokumentationspflichten auch Unternehmen, die deutlich über dem Limit
vergüten - als würden hierzulande flächendeckend Dumpinglöhne
gezahlt.

Für SPD und Union gilt: Sie müssen den fortgeführten Wahlkampf
beenden und sich der Realität stellen. Schadensbegrenzung bei der
Umsetzung des Mindestlohns ist das Gebot. Diese Korrekturen dürfen
nicht kleinen und mittleren Unternehmen quasi als Almosen zugestanden
werden, wie in Teilen von CDU/CSU erwogen. Es geht um alle
Arbeitgeber - kleine wie große.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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