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PIP-Brustimplantate: Deutsches Gericht weist zwei weitere Klagen gegen TÜV Rheinland ab / Keine Pflichtverletzung durch TÜV Rheinland

Geschrieben am 07-04-2015

Nürnberg (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zwei weitere
Klagen gegen die TÜV Rheinland LGA Products GmbH ("TÜV Rheinland")
abgewiesen. Geklagt hatten eine Frau aus Niederdorfelden sowie eine
Frau aus Sprockhövel. Damit hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei
weitere Klagen gegen TÜV Rheinland im Zusammenhang mit
Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") für unbegründet
gehalten.

"Die Urteile haben ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV Rheinland
seine Aufgaben als Benannte Stelle zu jeder Zeit verantwortungsvoll
und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen
hat", sagte Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die
Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland.

Die Klägerinnen hatten vorgebracht, sie hätten sich, aufgrund
drohender Gesundheitsschäden durch die Implantation von
Silikongel-Brustimplantaten von PIP bzw. durch die Implantation eines
von dem niederländischen Unternehmen Rofil Medical ("Rofil")
vertriebenen Silikongel-Brustimplantats von PIP, einer
Revisionsoperation unterziehen müssen.

Die französische Herstellerfirma der PIP-Brustimplantate hatte die
zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TÜV Rheinland
als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die
betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht
erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten
Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TÜV
Rheinland ist hierfür nicht verantwortlich.

Dies haben bereits andere deutsche Gerichte bestätigt,
insbesondere am 30. Januar 2014 das Pfälzische Oberlandesgericht
Zweibrücken. Auch das Landgericht Paris hat am 29. September 2014
eine Schadensersatzklage gegen TÜV Rheinland abgewiesen. Das
Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines Strafverfahrens in
Frankreich zudem bereits am 10. Dezember 2013 die Verantwortlichen
von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen Frauen sowie zulasten
von TÜV Rheinland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich das gegenüber TÜV Rheinland deklarierte
Silikon als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des
TÜV Rheinland vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat
PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von
Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen
an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP.
Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort
handelnden Personen gestellt.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-4355
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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