| | | Geschrieben am 02-04-2015 Presserechtliches Informationsschreiben für Kenan Kolat
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 Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 wir zeigen an, dass wir Herrn Kenan Kolat in dessen
 presserechtlichen Angelegenheiten vertreten.
 
 Aus Anlass der aktuellen Anfrage einer Tageszeitung zu seiner
 Person und seiner ehemaligen Position als Bundesvorsitzender der
 Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. bittet uns unser Mandant
 Ihnen zu schreiben.
 
 Im Rahmen des Kassenprüfungsberichts der Türkischen Gemeinde in
 Deutschland e.V. für den Zeitraum 2012 - 2014 wurde darauf
 hingewiesen, dass unser Mandant einige Barauszahlungen vorgenommen
 hatte, für deren Relevanz für den Verein nicht in allen Fällen
 hinreichende Belege vorlagen, die unser Mandant allerdings durch
 zeitnahe Einzahlungen in gleicher Höhe jeweils vollständig wieder
 ausgeglichen hatte.
 
 Der Kassenprüfungsbericht beanstandete ferner einige
 Taxiquittungen und Bewirtungsbelege, aus denen der zwingende
 dienstliche Anlass nicht unmittelbar erkennbar war. Unser Mandant hat
 daraufhin die notwendigen Belege nachgereicht.
 
 Im Rahmen des Kassenprüfungsberichts wurde ausdrücklich kein
 Fehlbetrag festgestellt und daher die Entlastung unseres Mandanten
 empfohlen.
 
 Unser Mandant und der gesamte geschäftsführende Bundesvorstand
 wurden nach Diskussion des Kassenprüfungsberichts im Bundeskongress
 am 10.5.2014 ohne Gegenstimmen entlastet.
 
 Unser Mandant bedauert es, dass er mit seinem Verhalten Anlass für
 Irritationen gegeben hat.
 
 Um möglichen Schaden von dem Verband abzuwenden und eine restlose
 objektive und unabhängige Aufklärung der Angelegenheit zu
 ermöglichen, hat unser Mandant selbst den Sachverhalt der
 Staatsanwaltschaft Berlin im Februar dieses Jahres zur Prüfung
 übergeben.
 
 Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
 zu berücksichtigen, erinnern an die journalistischen
 Sorgfaltspflichten und weisen schon jetzt darauf hin, dass wir
 mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur
 Geltung zu bringen.
 
 Die Kassenprüfungsberichte können auf Nachfrage zu
 Recherchezwecken zugesandt werden.
 
 Dr. Steffen Bunnenberg
 
 Rechtsanwalt
 
 
 
 Pressekontakt:
 Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
 Dr. Steffen Bunnenberg
 Fasanenstraße 71
 10719 Berlin
 
 Tel.: 030 98321649-0
 Fax: 030 98321649-9
 www.bunnenberg-bertram.de
 www.reputationsrecht.de
 
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