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Banken wollen Freibrief für Einbehalt von Provisionen

Geschrieben am 25-03-2015

Berlin (ots) -

- Ab 15. April sollen Kunden auf Rückvergütung von Provisionen
verzichten
- Sparkassen und Deutsche Bank informieren, dass sie weiterhin
Provisionen kassieren und Interessenkonflikte in Kauf nehmen
wollen
- Karl Matthäus Schmidt: "Das neue Honoraranlageberatungsgesetz
zwingt die Banken, ihr wahres Gesicht zu zeigen"

Ab 15. April wollen die Sparkassen ihre Kunden per Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu zwingen, generell auf ihnen
zustehende Provisionen zu verzichten. Anderenfalls drohe die
Kündigung des Depots. Die Deutsche Bank schreibt, dass sie keine
Honoraranlageberatung anbietet, Provisionen für ihre Leistungen
vereinnahmt und zudem bestimmte Produkte und Anbieter "bevorzugt"
berät.

Die Sparkassen wollen die an sie gezahlten Vertriebsvergütungen
behalten und möchten sich dazu von den Kunden einen Freibrief
ausstellen lassen. Wörtlich heißt es: "Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass die Sparkasse die von dem Dritten an sie
geleisteten Vertriebsvergütungen behält (...) Insoweit treffen der
Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Regelung des Rechts
der Geschäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch
des Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der
Vertriebsvergütungen nicht entsteht. (...) Ohne diese Vereinbarung
müsste die Sparkasse (...) die Vertriebsvergütungen an den Kunden
herausgeben."

Die Deutsche Bank weist die Kunden darauf hin, dass so wörtlich: "
(...) der Unternehmensbereich Privat- und Firmenkunden (...) derzeit
keine Honoraranlageberatung anbietet. Die Bank erhält und behält im
Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten monetäre und nicht
monetäre Zuwendungen." Bei der Deutschen Bank werden zudem die
Interessenkonflikte durch bevorzugte Beratung in direkten
Zusammenhang mit den Provisionen gestellt. So heißt es im gleichen
Schreiben: "Bei der Erbringung der Anlageberatung werden bestimmte
Finanzinstrumente und Emittenten bevorzugt beraten."

"Mit diesen Schreiben, die von Kunden in der Regel kaum
wahrgenommen werden, zeigen die Banken ihr wahres Gesicht", sagt Karl
Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher der ausschließlich auf
Honorarberatung setzenden quirin bank. "Sie vereinnahmen die
Provisionen und bevorzugen im Gegenzug bestimmte Produktpartner bei
der Beratung. Dabei handelt es sich entweder um Produkte aus dem
eigenen Haus oder der eigenen Gruppe oder um solche Produkte, bei
denen die Provisionen besonders hoch sind."

Zudem werde deutlich, dass die angeblich kostenlose Beratung von
Bank oder Sparkassen den Anleger in Wirklichkeit teuer zu stehen
komme. "Anleger werden nicht neutral beraten und müssen auch noch auf
die Rückvergütung von Vermittler-Provisionen verzichten", so Schmidt.
Bis zum 15. April können Sparkassenkunden gegen die geplante Änderung
der allgemeinen Geschäftsbedingungen Widerspruch einlegen.

Nur mit der flächendeckenden Einführung der Honorarberatung, die
komplett auf Provisionen verzichtet, könnten diese
Interessenkonflikte aufgelöst und den Menschen eine unabhängige,
neutrale Beratung geboten werden, ist der Chef der quirin bank
überzeugt.

Über die quirin bank:

Als erste Honorarberaterbank Deutschlands betreibt die quirin bank
AG Bank- und Finanzgeschäfte in zwei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft
für Privatkunden (Honorarberatung) sowie Beratung bei
Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis für
mittelständische Unternehmen (Unternehmerbank). Das Finanzinstitut
ist 1998 gegründet worden, hat seinen Hauptsitz in Berlin und betreut
gegenwärtig rund 3,2 Milliarden Euro an Kundenvermögen. In der
Honorarberatung bietet die quirin bank Anlegern ein neues
Betreuungskonzept, das auf kompletter Kostentransparenz und
Rückvergütung aller offenen und versteckten Provisionen beruht.



Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung | Leiterin Unternehmenskommunikation
quirin bank AG
Kurfürstendamm 119,
D-10711 Berlin

Telefon: +49 (0)30 89021-402
kathrin.kleinjung@quirinbank.de


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