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Karnevalskostüm: Maske am Steuer wird teuer / TÜV Rheinland: Karnevalskostüme mit Maske für Autofahrer tabu / Keine Beeinträchtigung von Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit (FOTO)

Geschrieben am 06-02-2015

Köln (ots) -

Pech gehabt. Die Polizei zieht den "Pandabären" hinterm Steuer aus
dem Verkehr. Denn: "Kostümierte, die während der Karnevalszeit Auto
fahren, müssen darauf achten, dass die Maskerade die Sicht, das Gehör
und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt", erklärt Hans-Ulrich
Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Es könnte sonst zu
Unfällen kommen. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze,
Perücke oder spitze Ohren zwar nicht verboten, aber der närrische
Fahrer darf sich beispielsweise nicht hinter einer schwarzen
Zorro-Maske verstecken. Er selbst muss klar erkennbar bleiben. Setzt
sich der Karnevalist dennoch mit einer solchen Maske hinters Steuer
und wird er erwischt, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

Sichere Bedienung des Fahrzeugs

Auch die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs muss stets
gewährleistet sein: Mit Panda-Maske über dem Kopf, dickem
Obelix-Schaumstoffbauch, riesiger Clownsnase oder überdimensionaler
Spaßbrille ist dies kaum möglich. Gleiches gilt für unförmige
Handschuhe oder voluminöses Schuhwerk, mit dem sich die Pedale nicht
sicher betätigen lassen. Wer derart ausstaffiert einen Unfall baut,
handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen. "Den
Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der
Versicherung", betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Hinzu kommen
Bußgeld und mitunter sogar eine strafrechtliche Verfolgung.

Verstärkte Polizeikontrollen in der Session

In der jecken Session finden ohnehin verstärkt Polizeikontrollen
statt. Das Risiko, als Micky Maus oder Gorilla hinterm Lenkrad von
den Beamten erwischt zu werden, ist in dieser Zeit deutlich höher.
"Karnevalisten, die ihr Kostüm erst am Veranstaltungsort
überstreifen, sind in jedem Fall auf der sicheren Seite", sagt
Sander.



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