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"Rio Ardeche" Schifffahrtsgesellschaft: Insolvenzverfahren am 19. Dezember 2014 eröffnet

Geschrieben am 07-01-2015

Hamburg (ots) - Am 19. Dezember 2014 ist über das Vermögen der
"Rio Ardeche" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, einem
Schiffsfonds der MPC Capital AG, beim Amtsgericht Hamburg das
Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 67a IN 498/14). Zum
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Gittermann bestellt
worden. Bei dem Fonds handelt es sich um eine
Ein-Schiffs-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 20,53 Millionen
Euro Eigenkapital. Die Gelder des Fonds, dessen Anteile bis 14. Juni
2006 vertrieben worden waren, wurden in ein 2.490
TEU-Vollcontainerschiff investiert. Das Schiff war ab November 2006
für acht Jahre an CMA-CGM verchartert worden.

Doch Mitte 2014 sind ernsthafte finanzielle Probleme aufgetreten.
Denn um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft in den kommenden
Jahren sicherzustellen sei - so heißt es in einem Schreiben an die
Anleger im August - ein zusätzliches Eigenkapital von rund sechs
Millionen US-Dollar notwendig. Doch einen Beitrag der Gesellschafter
in dieser Höhe habe man nicht empfehlen können, da der aktuelle
Marktwert des Schiffes von etwa 13 Millionen US-Dollar
voraussichtlich nicht die dann noch ausstehenden Darlehen von etwa 14
Millionen US-Dollar abgedeckt hätte. Außerdem hätte er keine
ausreichende Sicherheit für das Neukapital geboten. Für die
investierten 566 Anleger hat das fatale Folgen: Totalverlust. Und die
Anleger, die statt der versprochenen Ausschüttungen in Höhe von 56
Prozent nur Ausschüttungen in Höhe von zehn Prozent erhalten haben,
müssen sich darauf einstellen, durch den Insolvenzverwalter auf
Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Das heißt: Die
Kommanditistenhaftung lebt wieder auf.

"Noch ist das investierte Kapital nicht zwingend verloren",
ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
die Anleger. Diese sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit
sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden
Banken, Sparkassen und freien Anlageberatern durchsetzen lassen. Das
müsse allerdings schnell gehen. Denn, so Hahn weiter: "Für
Beteiligungen, die im Jahr 2005 gezeichnet wurden, droht die
Verjährung. Die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet auf den
Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Jetzt müssen
also dringend Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen werden."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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