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Dr. Klein gibt Versicherungstipps für den Jahreswechsel

Geschrieben am 22-12-2014

Lübeck (ots) - Silvester ohne Feuerwerk? Undenkbar! Doch Vorsicht:
Böller, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper sorgen jedes Jahr für
zahlreiche Unfälle und Brände. Dr. Klein informiert, welche
Versicherungen für Brandschäden und Verletzungen aufkommen.

Viele Menschen freuen sich auf die alljährliche Silvesterparty und
das dazugehörige Feuerwerk. Was für die meisten das Highlight des
Jahres ist, kann jedoch schnell zu einem Albtraum werden: Nämlich
dann, wenn die Nacht in einem Krankenhaus endet, weil der Knallkörper
zu nah am Auge explodiert ist, der Vorhang am Fenster brennt oder das
Auto durch eine Rakete beschädigt wurde. Aber welche Versicherung
hilft im Schadensfall?

Private Haftpflichtversicherung ersetzt selbstverschuldete Schäden

Wer ohne Vorsatz anderen Menschen durch Feuerwerkskörper einen
Schaden zufügt, ist durch die private Haftpflichtversicherung
abgesichert. Sie springt auch dann ein, wenn beispielweise auf der
Silvesterparty ein Glas Rotwein auf dem Teppich des Gastgebers
landet.

Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus

Wird das Eigenheim durch einen Feuerwerkskörper beschädigt,
ersetzt die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Sie
zahlt außerdem eventuelle Aufräumarbeiten und die Kosten für den
Hotelaufenthalt, falls das Haus oder die Wohnung vorübergehend nicht
bewohnbar ist. Sind vermietete Objekte von Schäden betroffen, müssen
sich deren Bewohner an den Vermieter oder Hausbesitzer wenden, da die
Wohngebäudeversicherung oftmals durch den Immobilieneigentümer
abgeschlossen wird.

Hausratversicherung haftet für Schäden an Einrichtungsgegenständen

Entstehen durch Böller Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder
Kleidung, übernimmt die Hausratversicherung die finanziellen Folgen.
Zusätzlich werden Brand- und Löschwasserschäden von der Versicherung
abgedeckt.

Kaskoversicherung schützt das Auto

Trifft eine Silvesterrakete das Auto und setzt es in Brand,
springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Ausnahme sind allerdings
Sengschäden, die durch glimmendes Feuerwerk verursacht wurden. Die
Vollkaskoversicherung zahlt auch, wenn das Fahrzeug mutwillig
beschädigt wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden kann.

Krankenversicherung zahlt bei einer selbstverschuldeten Verletzung

Wer einen Feuerwerkskörper zündet und sich dabei selbst verletzt,
kann wie gewohnt seine Krankenversicherung für die Behandlung der
Verletzungen in Anspruch nehmen. Die Folgekosten, falls die
Gesundheit des Versicherten längerfristig beeinträchtigt wird, tragen
eine private Unfallversicherung oder eine
Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sicherheitstipps für die Silvesternacht

Wer nicht auf das Feuerwerk verzichten möchte, sollte EU-geprüftes
Knallzeug verwenden und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
anderen Menschen sowie zu Tieren, Gebäuden und Autos achten.
Blindgänger müssen gleich entsorgt und dürfen nicht noch einmal
angezündet werden. Kinder sollten nur altersgerechte Feuerwerkskörper
wie beispielsweise Wunderkerzen entzünden - und auch diese nur unter
Aufsicht. Hausbesitzer sind gut beraten, alle Fenster und Türen zu
schließen, damit umherfliegende Raketen kein Feuer entfachen können.

Sind doch einmal Versicherungsschäden in der Silvesternacht
entstanden, müssen diese umgehend an den Versicherer gemeldet werden.
Es sollten alle Schäden mithilfe von Fotos und einer Auflistung
dokumentiert und der Versicherung zugestellt werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden
Sie auf www.drklein.de/versicherung.html.

Über Dr. Klein

Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen
für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende
Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund
650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen
Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten
Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und
zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters
Hypoport AG.



Pressekontakt:
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0) 30 / 42086 -1935
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