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Austauschpflicht für Hausbesitzer: Betriebsverbot veralteter Heizungen ab 2015

Geschrieben am 16-12-2014

Berlin (ots) - Ab dem 1. Januar 2015 dürfen veraltete Heizkessel,
die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. So
schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor um zu
verhindern, dass ineffiziente Heizgeräte das Klima über Gebühr
belasten.

Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie vom Betriebsverbot
betroffen sind oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am
besten bei einem Fachhandwerker. "Veraltete Heiztechnik ist ein
Energie- und Geldfresser. Ob Austauschpflicht oder nicht: Ist der
Kessel älter als 15 Jahre, sollte man über einen Ersatz nachdenken
und sich beraten lassen. Das lohnt sich", erklärt Werner Willmes,
Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.

Wer seine Heizung erneuert, der sollte auf effiziente Technik
setzen. Die preisgünstigste Variante ist die Erdgas-Brennwerttechnik,
die sich mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie kombinieren
lässt. "Mit Erdgas-Brennwertheizungen spart man Monat für Monat
Heizkosten und schont dabei das Klima. Durch die geringeren Kosten
hat sich die Investition für den Heizungsaustausch auch schnell
bezahlt gemacht", so Willmes.



Pressekontakt:
Zukunft ERDGAS e.V.
Michael Oppermann
Tel: 030-460 60 15 63
presse@erdgas.info
www.zukunft-erdgas.info


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