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Stellungnahme: Verband Die Wirtschaftsauskunfteien zur Scoring-Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Geschrieben am 15-12-2014

Berlin/Neuss (ots) - Weitere Regulierung von Scoring-Verfahren
schadet Wirtschaft und Verbrauchern / Daten- und Verbraucherschutz
bereits heute in Deutschland auf hohem Niveau

Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien begrüßt die Scoring-Studie
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
und bietet einen offenen Dialog zur Bewertung und Einordnung der
Ergebnisse an. Sie ist ein guter Anlass, die maßgebliche Bedeutung
von Credit Scoring für die kreditgebende Wirtschaft und die
Verbraucher zu unterstreichen.

Scoring schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Verbraucher
vor Überschuldung. Dank moderner Scoring-Verfahren können Verbraucher
und Gewerbetreibende heute Kreditgeschäfte schnell und zu günstigen
Konditionen abschließen - zum Beispiel den Kauf auf Rechnung, den
Mobilfunkvertrag und die Sofortfinanzierung am Point of Sale.

Scoring in Deutschland bereits optimal reguliert

Einige Handlungsempfehlungen der Studie werden jedoch kritisch
gesehen: "In der Studie werden Forderungen und Empfehlungen
ausgesprochen, die für ein weiterhin funktionierendes Kreditsystem in
Deutschland überaus bedenklich sind", erklärt Dr. Thomas Riemann,
Geschäftsführer Die Wirtschaftsauskunfteien. "Scoring ist hierzulande
bereits umfassend und im internationalen Vergleich optimal reguliert.
Weitere Einschränkungen würden zu Nachteilen für Wirtschaft und
Verbraucher führen." Darauf hatte auch Prof. Dr. Jürgen Taeger von
der Universität Oldenburg in einer im September erschienenen Studie,
die die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Credit Scoring umfassend
untersucht hat, hingewiesen.

Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien unterstützt in diesem
Zusammenhang die Bemühungen der Bundesregierung und des
Bundesministeriums des Innern, den in Deutschland bereits
existierenden hohen datenschutzrechtlichen Standard für Credit
Scoring auch in der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu
verankern.

Zu den zentralen Ergebnissen der BMJV-Studie nimmt der Verband wie
folgt Stellung:

Eine umfassende und solide Datenbasis ist das A und O für
trennscharfe Scores

Für eine bestmögliche Prognose müssen alle statistisch relevanten
Daten wie beispielsweise das Alter in eine Score-Berechnung
einfließen - außer diskriminierenden Daten, die bereits heute nicht
verwendet werden dürfen. Denn es liegt auf der Hand, dass das Alter
eines 86-Jährigen Antragstellers bei der Bewertung des Ausfallrisikos
in Bezug auf einen zum Beispiel zehn Jahre laufenden
Verbraucherkredit eine andere trennscharfe Relevanz hat als bei einem
32-Jährigen. Würde der von Datenschützern zu Recht stets geforderte
Grundsatz der statistischen Relevanz hier aufgegeben, könnten
nachweislich trennscharfe Merkmale für die Berechnung von Credit
Scores nicht mehr herangezogen werden. Scores wären dann nicht mehr
so trennscharf in Bezug auf die Prognose des Zahlungsverhaltens - mit
negativen Folgen für die Verbraucher und die Wirtschaft.

Thomas Riemann: "Wir begrüßen die Forderung nach wissenschaftlich
belegbaren trennscharfen Scores. Dafür ist es eine zwingende
Voraussetzung, die Nutzung von relevanten Daten nicht weiter zu
beschneiden."

Fakt ist: Besonders schützenswerte und diskriminierende
Informationen wie etwa Herkunft, Religion, Weltanschauung,
Behinderung und sexuelle Identität werden schon heute für die
Berechnung von Credit Scores weder erhoben noch eingesetzt.

Auch die Qualität der Daten wird von den Mitgliedsunternehmen des
Auskunfteienverbandes und den einmeldenden Unternehmen wie etwa
Banken, Handel, Telekommunikationsunternehmen und Energieversorgern
sehr sorgfältig überwacht. Zudem haben die Verbraucher durch die
Verpflichtung der Auskunfteien zur kostenfreien Auskunft auch die
Möglichkeit, die Richtigkeit der zu ihrer Person bei Auskunfteien
gespeicherten Daten selbst jederzeit zu kontrollieren. Für den Fall,
dass tatsächlich ein Fehler vorliegt, gilt für Verbraucher schon
heute ein gesetzlicher Berichtigungsanspruch. Prof. Dr. Jürgen
Taeger, Rechtsexperte der Carl von Ossietzky Universität und Autor
der Studie "Scoring im Focus", die der Verband Die
Wirtschaftsauskunfteien jüngst veröffentlicht hat, kommt zu dem
Schluss: "Wir stehen - auch im weltweiten Vergleich - in Sachen
Datenschutz sehr gut da. Zum einen wegen der hohen Anforderungen an
die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien; zum anderen wegen der
hohen Anforderungen daran, wie ein Score-Wert berechnet werden darf;
und natürlich auch wegen der Verbraucherrechte - so erfolgt aus
datenschutzrechtlicher Perspektive ein Schutz von deutschen
Verbrau-chern auf hohem Niveau."

Score-Verfahren sind bereits heute umfänglich reguliert und
geprüft

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben schon heute umfassende
Prüf- und Zugriffsrechte in Bezug auf Auskunfteien und deren
Score-Verfahren. Sämtliche Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben
ihre Berechnungsmethoden gegenüber der für sie jeweils zuständigen
Aufsicht offengelegt. Gutachten bestätigen, dass die
Scoring-Verfahren der Mitgliedsunternehmen dem aktuellen
Forschungsstand aus Mathematik und Statistik entsprechen und zu sehr
genauen Prognosen führen. Darüber hinaus werden die von den
Bankinstituten genutzten Verfahren regelmäßig von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihre Trennschärfe und
Beständigkeit geprüft. Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen
Daten zur Berechnung von Scores verwendet werden dürfen, ist bereits
heute durch § 28b Nr.1 BDSG definiert. Ein Bedarf für weitere
regulatorische Maßnahmen wie neue Zulassungsverfahren für
Scoring-Anbieter und -Methoden besteht daher nicht.

Studie zeigt: Einschränkungen von Scoring birgt Nachteile für
Verbraucher

Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien hat im September die
aktuelle Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und
rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich"
veröffentlicht. Studienautoren sind Wissenschaftler des Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Rechtswissenschaftler der
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Das Urteil der
Rechtsexperten: Der Gesetzgeber hat in Deutschland ein optimales
Regelwerk geschaffen, um die Interessen der Wirtschaft und der
Verbraucher bezüglich Credit Scoring in ein ausgewogenes Verhältnis
zu bringen. "Weitere Maßnahmen zur gesetzlichen Regulierung von
Scoring bis hin zu einem Verbot wären auch für Verbraucher
nachteilig", so das Fazit von Prof. Dr. Jürgen Taeger.

Die Studie belegt: Mit Credit Scoring kommt es zu weniger
Zahlungsausfällen und Verbraucher können schneller und günstiger
Kreditgeschäfte tätigen. Das bestätigt Cordula Nocke,
Referatsleiterin Recht beim Bankenfachverband: "Gerade für die
kreditgebende Wirtschaft ist Scoring unverzichtbar." Auch Sebastian
Schulz, Referent Public Affairs, Datenschutz, Rechtspolitik beim
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh),
kommentiert: "Würde die Zulässigkeit der Datennutzung in Zukunft
weiter eingeschränkt, dann könnten Unternehmen im Zweifel den
Verbrauchern die Bezahlvariante des Kaufs auf Rechnung nicht mehr
anbieten. Leidtragende dieser Entwicklung wären dann neben dem Handel
die Verbraucher selbst." Schließlich können auch die
Telekommunikationsanbieter nur mithilfe von Credit Scoring
Verbrauchern besonders attraktive Services anbieten: "Millionenfach
subventionierte Handys sind heute ein Massengeschäft, und dieses
Massengeschäft muss weitestgehend automatisiert ablaufen, damit es
für den Kunden und die Kundin bezahlbar bleibt", erklärt Jürgen
Grützner, Geschäftsführer beim Verband der Anbieter von
Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM).

Credit Scoring ermöglicht die Kreditvergabe an Personengruppen,
die ohne Scoring pauschal als zu risikoreich eingestuft würden, so
die Wissenschaftler des ZEW. Ohne Scoring gäbe es weniger Kredite. Es
erleichtert durch seine Risikobegrenzung insbesondere kleineren
Unternehmen den Marktzugang und sorgt so für mehr Wettbewerb. Allein
die Möglichkeit, im Rahmen eines Credit Scorings bewertet zu werden,
verbessert laut Studie das Zahlungsverhalten von Kreditnehmern. Dr.
Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim
Handelsverband Deutschland (HDE), kommt zu dem Schluss: "Der Handel
hat durch Credit Scores die Möglichkeit, die
Kreditausfallwahrscheinlichkeit richtig vorherzusehen, und damit
nicht zuletzt auch eine Überforderung der Verbraucher zu verhindern.
Deshalb ist Credit Scoring ein wichtiger Beitrag für die relativ
geringe Verschuldung der Verbraucher mit Konsumentenkrediten."

Die Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche
Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" finden Sie unter:

www.handelsauskunfteien.de (siehe Link zur Studie)
http://www.zew.de/de/projekte/1399
http://www.uni-oldenburg.de/privatrecht/scoring-studie

Über Credit Scoring

Der Begriff Credit Scoring bezeichnet mathematisch-statistische
Verfahren zur Erstellung einer Prognose der Wahrscheinlichkeit, mit
der Kredite vertragsgemäß zurückgezahlt bzw. Verbindlichkeiten aus
Warenkreditgeschäften (z. B. Rechnungs- und Ratenzahlungskauf)
ausgeglichen werden. Kreditgeschäfte und damit zuverlässiges Credit
Scoring haben eine immer größere volkswirtschaftliche Bedeutung.

Zum Verband Die Wirtschaftsauskunfteien

Der Verband Die Wirtschaftsauskunfteien vertritt die Interessen
der großen Handelsauskunfteien. Zu den Mitgliedern zählen die Firmen
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Creditreform
Boniversum GmbH, Bisnode Deutschland GmbH, infoscore Consumer Data
GmbH, IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH,
SCHUFA Holding AG, Verband der Vereine Creditreform e.V.



Pressekontakt:
Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Geschäftsführer: Dr. Thomas Riemann
Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
Tel.: 02131-1094101
E-Mail: t.riemann@handelsauskunfteien.de


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