| | | Geschrieben am 09-12-2014 Unterwegs auf über 10.000 Höhenmeter: Wie Kinder im Flugzeug sicher reisen
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 Frechen-Königsdorf (ots) - Familien sind heute immer mobiler,
 besonders in der Ferienzeit. Für viele Kinder beginnt der Urlaub
 bereits mit der Reise in einem Flugzeug. Während es für Eltern
 heutzutage selbstverständlich ist im Auto einen Kindersitz zu
 verwenden, ist dieses Sicherheitsdenken im Flugzeug noch nicht
 angekommen. Doch es lohnt sich, sich mit dem Thema näher zu
 beschäftigen und gründlich zu informieren: Fluggesellschaften und
 Sicherheitsexperten bestätigen, dass Kinder auch im Flugzeug mit
 einem Kindersitz sicherer unterwegs sind.
 
 Wenn Eltern eine Flugreise mit dem Kind planen, steht das Thema
 Kindersicherheit im Flugzeug oftmals nicht weit oben auf der
 Prioritätenliste. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, sein Kind
 im Kindersitz an Bord zu sichern. Doch es kann auch im Flugzeug für
 Kinder gefährlich werden: "In der Öffentlichkeit besteht ein
 verzerrtes Bild darüber, dass es nur schwere, aber seltene
 Flugzeugunglücke gibt, die nicht überlebbar sind. Allerdings
 berücksichtigen viele Fluggäste oftmals nicht die mögliche Gefahr von
 Luftlöchern oder Komplikationen durch einen wetterbedingten
 turbulenten Flug", erklärt Unfallforscher Dr. Wolfram Hell der
 Ludwig-Maximilians-Universität München. Viele kennen Geschichten von
 Verwandten und Freunden, die einen unruhigen Flug hatten. "Besonders
 kleine Kinder, die im Flugzeug nicht in einem Kindersitz gesichert
 sind, können durch Luftlöcher gegen die Vordersitze oder Armlehne des
 Flugzeugs schlagen oder gegen die Decke des Flugzeugs prallen und
 sich so schwer verletzen." Es ist aber gar nicht so einfach, die
 verschiedenen Regelungen und Vorschriften der Airlines zu verstehen.
 Was müssen Eltern wissen, wenn sie ihre Kinder an Bord richtig
 sichern wollen?
 
 #1: Ist es gesetzlich verpflichtend, Kinder an Bord zu sichern?
 
 Am 16. Juli 2008 trat eine EU-Regelung zur Sicherung von
 Kleinkindern unter zwei Jahren in Flugzeugen in Kraft. Demnach müssen
 Kinder entweder durch Schlaufengurte auf dem Schoß der Eltern oder
 durch Kindersitze gesichert werden. Allerdings gilt: Eltern müssen
 bei der Verwendung eines Kindersitzes einen extra Sitzplatz für ihr
 Kind buchen.
 
 #2: Bis zu welchem Alter sollten Kinder an Bord gesichert werden?
 
 Empfehlenswert ist es, Kinder so lange wie möglich in einem
 Kindersitz zu sichern. Der TÜV Rheinland gibt als Orientierung an,
 Kinder mindestens bis zu sechs Jahren bzw. einer Körpergröße von
 1,25m in einem Rückhaltesystem zu sichern. Die Sicherheitsgurte im
 Flugzeug sind für Erwachsene ausgerichtet. Daher ist ein kleines Kind
 ohne Kindersitz im Flugzeug nicht richtig geschützt. Da es erlaubt
 ist, Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern mit einem
 Schlaufengurt zu sichern, verzichten einige Eltern auf Kindersitze.
 Durch den Schlaufengurt wird das Kind zwar auf dem Schoß des
 Erwachsenen festgehalten, allerdings wirkt es bei einem Zwischenfall
 als eine Art "Airbag" für den Erwachsenen, und es kann zu schweren
 bis tödlichen Verletzungen für das Kind kommen.
 
 #3: Welchen Kindersitz darf man mit an Bord nehmen?
 
 Kindersitze müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.
 Airlines stellen diese leider nicht zur Verfügung. Allerdings ist
 nicht jeder Kindersitz für eine Reise im Flugzeug geeignet. An Bord
 können generell nur Sitze verwendet werden, die mit einem
 Zwei-Punkt-Gurt befestigt werden können. Dies ist nicht bei allen
 Kindersitzen der Fall. Der TÜV Rheinland prüft Kindersitze nach der
 Verwendbarkeit im Flugzeug. Zugelassene Sitze sind daher mit einem
 TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis "For use in aircraft"
 erkennbar.
 
 Vor der Reise muss man sich bei der Fluggesellschaft informieren,
 da je nach Gesellschaft und Reiseziel die Vorgaben variieren. In
 Europa dürfen zum Beispiel Sitze wie der Römer Eclipse oder der
 Maxi-Cosi Mico benutzt werden.
 
 #4: Gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland und
 Fluggesellschaft?
 
 Kinder unter zwei Jahren haben weltweit keinen Anspruch auf einen
 eigenen Sitz, deswegen muss ein Sitzplatz für den Kindersitz extra
 gebucht werden. Für Flugreisen außerhalb Europas gilt weiterhin
 europäisches Recht, wenn man mit einer europäischen Maschine
 unterwegs ist. Generell erhalten nur Sitze die Erlaubnis, die von der
 Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA)
 oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen
 Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen
 und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Sitze müssen nach der
 UN-Prüfnorm ECE R 44 - 03 oder 04 oder nach der kanadischen CMVSS
 213/213.1 bzw. der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 zugelassen
 worden sein. Viele Airlines bieten auf ihren Webseiten einen
 Überblick über genehmigte Sitze verschiedener Anbieter, damit Eltern
 sich nicht mit den komplizierten Regelungen verschiedener Länder
 auseinandersetzen müssen.
 
 #5 Ist es genauso sicher, ein Baby in einem Kinderwagen
 mitzunehmen?
 
 Leichte, kleinere Kinderwagen dürfen bis zum Gate mitgenommen
 werden und müssen dann an Bord verstaut werden. Pro Kind dürfen
 Eltern einen Kinderwagen, einen Buggy, einen Kindersitz oder ein
 Kinderreisebett kostenlos aufgeben. In der Kabine dürfen Kinder
 allerdings nicht in einem Kinderwagen, sondern nur in einem
 Kindersitz oder Schlaufengurt gesichert werden.
 
 #6: Wie wird ein Kindersitz im Flugzeug installiert?
 
 Für ein Flugzeug zugelassene Kindersitze können an Bord nur mit
 einem Zwei-Punkt-Gurt gesichert werden. Sitze, die mit einem
 Drei-Punkt-Gurt oder dem Befestigungssystem ISOFIX zu installieren
 sind, können daher nicht an Bord mitgenommen werden. Die genaue
 Installationsanleitung kann man der Gebrauchsanweisung des
 Kindersitzes entnehmen.
 
 #7: Was muss man bei der Buchung beachten?
 
 Für Kinder unter zwei Jahren, die in einen Kindersitz fliegen,
 muss ein extra Sitzplatz gebucht und rechtzeitig bei der
 Fluggesellschaft angemeldet werden, dass ein Kindersitz verwendet
 wird. In den meisten Fällen benötigen die Fluggesellschaften noch
 Auskünfte über die Norm und Kennnummer des Sitzes, die Sitzmaße, die
 Flugdaten und das Alter des Kindes sowie die Vor- und Nachnamen der
 Mitreisenden. Bei nicht angemeldeten Sitzen kann die Beförderung in
 der Kabine verweigert werden. Daher muss je nach Fluggesellschaft
 individuell geprüft werden, welche Vorschriften bestehen.
 
 #8: Welche Kosten entstehen?
 
 Für Kinder unter zwei Jahren entstehen zusätzliche Kosten durch
 die Buchung eines Sitzplatzes. Den bieten die meisten
 Fluggesellschaften allerdings zu reduzierten Preisen an. Der
 Kindersitz muss von den Eltern gestellt werden. Je nachdem, ob ein
 passendes Modell schon vorhanden ist, können hier weitere Kosten
 entstehen.
 
 #9: Kann der Kindersitz auch in dem Zielreiseland für das Auto
 benutzt werden?
 
 Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche
 Kindersitz-Regelungen. So gelten in den USA andere Bestimmungen als
 in Kanada oder Neuseeland. Prinzipiell ist es häufig nicht zulässig,
 europäische Kindersitze auf anderen Kontinenten zu nutzen. In
 Brasilien wurde der Verkauf von Fangkörpersystemen mit Wirkung ab 1.
 Januar 2016 untersagt, so dass ab diesem Zeitpunkt keine dieser
 Systeme mehr in den Geschäften erhältlich sein dürfen. Eltern sollten
 rechtzeitig überprüfen, ob ihr Kindersitzmodell auf dem dortigen
 Markt zugelassen ist.
 
 #10: Dürfen Kindersitze auch für größere Kinder verwendet werden?
 
 Eine Sitzerhöhung, damit der Gurt bei dem Kind richtig
 positioniert ist, wird bis zu sechs Jahren bzw. einer Größe von 1,25
 Metern empfohlen. Größere Kinder sollten wie alle anderen Passagiere
 normal mit dem Flugzeuggurt gesichert werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 "Kleine Helden leben sicher" Pressestelle
 c/o F&H Public Relations GmbH
 Brabanter Str. 4
 80805 München, Deutschland
 
 Tel.: +49 89 121 75 - 135
 E-mail: presse@kleineheldenlebensicher.org
 Web: http://www.kleineheldenlebensicher.de/
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