Britischer Information Commissioner greift in Prozess um Eingriffe von Google in die Privatsphäre ein
Geschrieben am 05-12-2014 |   
 
 London (ots/PRNewswire) - 
 
   Der Datenschutzbeauftragte des Vereinigten Königreichs, der  
Information Commissioner, greift in letzter Minute in eine Anhörung  
vor einem englischen Berufungsgericht ein. Bei dem Verfahren versucht 
Google erneut, Verbraucher daran zu hindern, in England gegen das  
Unternehmen zu klagen. Google stützt seine juristische Argumentation  
darauf, Verbraucher, die aufgrund eines Eingriffs in ihre  
Privatsphäre keinen finanziellen Schaden erlitten haben, seien nicht  
klageberechtigt. 
 
   Der Information Commissioner, der für die Regulierung von  
Internetunternehmen und der Nutzung privater Daten zuständig ist, hat 
das Berufungsgericht aufgefordert, in dem Fall zu intervenieren.  
Damit unternimmt der Beauftragte einen ersten Schritt, um britische  
Verbraucher dabei zu unterstützen, Google in die Verantwortung zu  
nehmen. 
 
   In ihrer Eingabe bei Gericht schrieben die Anwälte des  
Commissioner: "Der Commissioner wünscht die Eingabe zu machen, dass  
hier ernste Fragen ... dazu verhandelt werden müssen, ob die  
Auslegung von Schäden aus Absatz 13 des Data Protection Act (DPA)  
auch Schäden nicht finanzieller Art umfassen sollte" - unabhängig  
davon, ob die Argumentation von Google juristisch korrekt ist. 
 
   Google führte an, dass eine im Januar getroffene Entscheidung von  
Richter Justice Tugendhat vom obersten Zivilgericht, Klagen von  
Verbrauchern gegen das Unternehmen in England zuzulassen, falsch sei, 
da "der vorgebliche Eingriff in die Privatsphäre durch die Verwendung 
von Cookies [durch Google] nicht so schwerwiegend ist, dass Artikel 8 
[des Human Rights Act von 1998] greift" und somit hier "kein  
ernsthafter Verfahrensgrund vorliegt". Das Unternehmen führt an, dass 
der Vorwurf unbegründet sei, weil die Verbraucher keinen finanziellen 
Schaden erlitten haben. 
 
   Marc Bradshaw, einer der drei Kläger in diesem Fall, begrüsste das 
Eingreifen des Information Commissioner: "Wir freuen uns sehr über  
diese Massnahme des Commissioner. Wir haben uns mehrfach schriftlich  
an sein Büro gewandt und ihn gebeten, einzugreifen und die britischen 
Verbraucher beim Schutz ihrer Privatsphäre zu unterstützen. Zwar ist  
Google ein Grossunternehmen mit umfangreichen Ressourcen, aber es  
muss die Verbraucher dennoch mit Respekt behandeln, indem es ihre  
Wünsche respektiert und ihre Privatsphäre nicht verletzt. Wir hoffen  
sehr, dass der Information Commissioner sich vor Gericht selbst davon 
überzeugen wird, welche umfangreichen technischen und juristischen  
Mittel Google heranzieht, um sein Handeln zu rechtfertigen und sich  
verzweifelt dagegen zu wehren, sich vor englischen Gerichten  
verantworten zu müssen. Er wird erkennen, dass er handeln muss, um  
weiteres Fehlverhalten dieses monopolistischen Giganten zu  
unterbinden. Jeder Bürger dieses Landes hat ein Recht auf  
Privatsphäre, und Google verstösst gegen dieses Grundrecht, egal, ob  
es uns nun Geld kostet oder nicht. Die Argumentation, es ginge  
ausschliesslich um Geld, ist typisch für Google." 
 
   Dan Tench, der Partner der Anwaltskanzlei Olswang, der die Kläger  
vertritt, sagte: "Die Intervention des Information Commissioner in  
diesem Fall freut uns sehr. Hier entscheidet sich, ob Google vor  
englischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden kann, oder ob  
Eingriffe in die Privatsphäre nur dann geahndet werden, wenn der  
Verbraucher dabei einen finanziellen Schaden erleidet. Ein Richter  
des obersten Zivilgerichts hat bereits entschieden, dass Google sich  
diesen Vorwürfen inhaltlich stellen muss." 
 
   Am kommenden Montag wird Google das Berufungsgericht ersuchen, die 
Klage, die von drei Mitgliedern der Google Governance Campaign als  
Musterverfahren vorgebracht wurde, abzuweisen. 170 potenzielle Kläger 
sind bereits registriert, und Millionen Apple-Benutzer weltweit  
könnten ebenfalls anspruchsberechtigt sein. 
 
 
 
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