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Fondspleiten 2015: Deutsche Anleger ziehen die Notbremse

Geschrieben am 25-11-2014

Göttingen (ots) - Eine Welle neuer Fondspleiten setzt deutsche
Anleger unter Zugzwang. Allein 60 Prozent der im Boom stark
nachgefragten Schiffsfonds sind bereits von Insolvenz oder Notverkauf
bedroht. Damit steht ein Anlagevolumen von 4,8 Milliarden Euro auf
dem Spiel. Während Großbanken die Papiere bereits als "vergiftete
Assets" auslagern, entdecken erste private Anleger eine Notbremse:
Der Widerruf wegen falscher Belehrung bei Vertragsschluss ermöglicht
häufig den Ausstieg. Das ist das Ergebnis einer aktuellen
Marktbeobachtung der bankenunabhängigen Kapitalschutzvereinigung für
den Mittelstand e.V.

Fondsplatzierende Vertriebsorganisationen arbeiten seit vielen
Jahren in enger Abstimmung mit den Hausbanken privater Kunden. Diese
gewährten interessierten Anlegern in großer Zahl Kredite zur
Finanzierung steuerbegünstigter Kapitalanlagen - beispielsweise in
Form von Schiffsfonds. Bei solchen Darlehen an private Anleger
handelt es sich jedoch um Verbraucherkredite, für die das Gesetz
besondere Schutzrechte kennt.

"Wie die Praxis zeigt, beinhalten diese Verbraucherkredite in der
überwiegenden Zahl der Fälle rechtswidrige Widerrufsbelehrungen, die
dem Anleger noch heute die Möglichkeit eröffnen, sich rückwirkend vom
Darlehensvertrag zu trennen", sagt Helmut-Joachim König, von der
Kapitalschutzvereinigung für den Mittelstand e.V. "Sind
Darlehensvertrag und Anlagegeschäft - also hier die Fondsbeteiligung
- ein einheitliches Geschäft, wirkt sich der Widerruf auch auf die
Fondsbeteiligung aus. Der Anleger wird bei fehlender oder falscher
Belehrung so gestellt, als hätte er die Fondsbeteiligung nicht
gezeichnet und den Kredit nicht aufgenommen", so König.

Im Falle des wirksamen Widerrufs erhält der Anleger sämtliche
Eigenkapital-und Kapitaldienst-Raten zurück. Damit führt der Widerruf
einheitlicher Geschäfte im Nachhinein zur vollständigen Sanierung
gescheiterter Kapitalanlagen. Einzige Voraussetzung für diese
Notbremse: Der Anleger der finanzierenden Bank muss seine
Kapitalbeteiligung im Ausgleich zum Widerruf an das Institut
abtreten. Dies wird ihn aber nicht sonderlich schmerzen, da seine
Fondsbeteiligung in den meisten Fällen ohnehin wertlos ist.

Der Druck auf die Renditen der Schiffsfonds nimmt unterdessen
weiter zu. So verzeichneten die Seefrachtgebühren auf der
verkehrsreichsten Handelsroute zwischen Asien und Europa im November
einen historischen Preissturz.

Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft
e.V. vertritt deutschlandweit Anlegerinteressen im Hinblick auf
abgeschlossene Kapitalanlage-, Darlehens- und sonstige
Finanzverträge. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, bestehende
Verträge bankenunabhängig zu überprüfen. Hierbei stellt der Verein
fest, ob den Anlegern bisher unerkannte Ansprüche zustehen und diese
Verträge rechtlich angegriffen werden können. http://ksv-mittelstand.de/



Pressekontakt:
Thöring Heer & Partner
corpNEWSmedia
Carsten Heer
Tel.: +49 (0) 40 207 69 69 8-1
Mail: carsten.heer@corpnewsmedia.de


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