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Nutzen Sie Ihre Riesterzulage voll aus?

Geschrieben am 18-11-2014

Lübeck (ots) - Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge,
die der Staat unterstützt. Im Gegenzug müssen Riester-Produkte
gesetzliche Vorgaben erfüllen, die sie im Vergleich zu vielen anderen
Produkten besonders sicher machen. So erhalten alle Riester-Sparer
die Garantie, dass zu Beginn der Rente mindestens alle ihre
Einzahlungen plus die staatliche Förderung für die Auszahlung zur
Verfügung stehen. Der Staat fördert die Riester-Rente über Grund- und
Kinderzulage, alternativ über Steuervorteile: Jeder Sparer erhält
eine Grundzulage von bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes
kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für
Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro.
Doch nur, wenn man die Zulage auch voll ausschöpft.

Sparer erhalten die vollen Zulagen, wenn sie mindestens vier
Prozent des Vorjahreseinkommens in ihren Riester-Vertrag investieren.
"Dabei müssen Sie die vier Prozent aber nicht alleine aufbringen",
erklärt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters
Dr. Klein und Co. AG. "Sie dürfen die staatliche Förderung
einrechnen. Und die Summe, die Sie selbst zahlen, können Sie dann in
der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen eintragen und
dadurch Steuern sparen." Der Steuervorteil wird mit den Zulagen
verrechnet. Das Finanzamt berücksichtigt maximal 2.100 Euro
steuermindernd.

Riesterverträge an veränderte Lebensumstände anpassen

Doch viele Sparer erhalten nicht die vollen Zulagen - aus
unterschiedlichen Gründen: "Wer sich im laufenden Jahr über eine
Gehaltserhöhung freuen durfte, sollte sich seinen Riester-Vertrag
noch einmal genau anschauen", rät Gawarecki. "Hat er vorher nur genau
die geforderten vier Prozent angespart, muss er dank des höheren
Gehaltes im Folgejahr seine Sparrate erhöhen, um weiterhin die
maximale staatliche Förderung zu erhalten." Zudem muss seit 2012
jeder Riester-Sparer einen Mindesteigenbetrag von 60 Euro pro Jahr
zahlen, um überhaupt in den Genuss der Zulagen zu kommen. Vorher
konnten beispielsweise Ehegatten ohne eigenes Einkommen einen
"0-Euro-Vertrag" führen und trotzdem die volle Zulage erhalten.

Häufig sind aber auch Kinder der Grund, warum die Zulagen nicht
voll ausgenutzt werden: So vergessen einerseits junge Eltern
manchmal, das Kind im Zulagenantrag anzugeben. Oder es wird
übersehen, den Dauerzulagenantrag bei Familienzuwachs zu
aktualisieren. Andererseits müssen aber auch Eltern älterer Kinder
aufpassen. Denn fällt die Kindergeldberechtigung weg, können auch
keine Kinderzulagen mehr gewährt werden. "Wenn die Zulage vorher in
die vier Prozent mit einberechnet wurde", gibt der Dr.-Klein-Vorstand
zu bedenken, "sollte jetzt die eigene Sparrate entsprechend angehoben
werden." Denn zahlen Sparer weniger als vier Prozent des
Vorjahreseinkommens ein, werden ihre Zulagen entsprechend gekürzt.

Einzahlungslücken können nur für das laufende Jahr geschlossen
werden. Daher sollten Riestersparer bei Veränderungen der
Lebensumstände stets auch an die Riester-Förderung denken. "Auch
Umzug, Hochzeit, Scheidung und Arbeitslosigkeit sind für Riester
wichtig. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas Auswirkungen auf Ihre
Altersvorsorge hat, fragen Sie besser einen Fachmann", rät Gawarecki.
"Dafür sind wir schließlich da."

Über die Dr. Klein & Co. AG

Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen
für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende
Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund
650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge.

Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger
Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und
von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine
Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und
maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der
Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die
kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen,
vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und
Versicherungsinstituten sichern den Kunden von Dr. Klein stets den
einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dr. Klein
ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten
internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.



Pressekontakt:
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1935
Mobil: +49(0)151 / 5802 - 7993
Fax: +49 (0)30 / 42086 - 1999
E-Mail: presse@drklein.de

Dr. Klein & Co. AG
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23558 Lübeck
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