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Erbbaurecht als Alternative zum klassischen Grundstückserwerb

Geschrieben am 12-11-2014

Hamburg (ots) - Die anhaltend hohe Nachfrage nach Immobilien und
die stetig steigenden Grundstückspreise verhelfen dem Erbbaurecht in
Deutschland zu wachsender Beliebtheit. Immer mehr Deutsche entdecken
dieses Rechtsinstrument als finanziell lohnende Alternative zum
klassischen Grundstückserwerb. Entscheidet sich der künftige
Immobilienbesitzer jedoch für ein Erbpachtmodell, sind einige
Besonderheiten zu beachten.

Ein Erbbaurecht ist mit einem langjährigen Pachtverhältnis
vergleichbar, das über eine Laufzeit von 50 bis 99 Jahren
festgeschrieben wird. Der Erbbauberechtigte erwirbt das Recht, das
Grundstück nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu nutzen
und zu bebauen. Für dieses Nutzungsrecht wird ein Erbbauzins fällig,
der sich in seiner Höhe in etwa am Hypothekenzinsniveau orientiert.
Läuft der Vertrag aus, kann dieser aus rechtlicher Sicht beliebig oft
verlängert werden. Wird das Verhältnis nicht fortgesetzt, fällt das
Grundstück an den Eigentümer zurück, der verpflichtet ist die
Bebauung zu einem angemessenen Gebäudewert abzulösen. Die Höhe dieser
Entschädigungszahlung wird gesetzlich mit zwei Dritteln des
Verkehrswertes bemessen.

Wer bietet Erbbaurechte an?

Kirchen, Stiftungen, Kommunen oder kommunale
Wohnungsbaugesellschaften vergeben Erbbaurechte häufig zu attraktiven
Konditionen. Aber auch für private Grundstückseigentümer wird das
Modell der Erbpacht im Hinblick auf die aktuell realisierbaren
Zinserträge bei Finanzprodukten zunehmend interessant, zumal sie von
attraktiven Zinsen profitieren, ohne ihr wertbeständiges Eigentum am
Grundstück aufgeben zu müssen.

Was ist bei der Finanzierungsplanung zu beachten?

Im Rahmen eines Erbbaurechtes fällt die Finanzierung des
Grundstückes weg, was für viele Kreditnehmer eine deutliche
Entlastung der Liquidität bedeutet. Damit können sich, auf Grund
höherer Eigenkapitalquoten und niedrigerer Beleihungsausläufe,
wesentliche Zinsvorteile ergeben.

Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung bei
unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de
ermittelt werden.

Der Erbbauzins bildet neben den Raten für die Finanzierung der
Immobilie einen weiteren Baustein in der Kalkulation der monatlichen
Belastung und sollte in die Liquiditätsplanung einbezogen werden.
Zudem ist es empfehlenswert im Vorfeld zu prüfen, ob der Vertrag eine
Anpassungsklausel für den Erbbauzins enthält. Oftmals ist dieser an
den Verbraucherpreisindex gekoppelt und kann sich daher über die
Laufzeit verändern.

Wann ist Immobilienerwerb auf Erbpacht sinnvoll?

"Die Höhe des Pachtzinses im Vergleich zum Hypothekenzins beim
Kauf eines Grundstücks ist ein entscheidender Faktor, ob sich ein
Erbbaupachtvertrag rechnet.", sagt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/). Durch die hohen Grundstückspreise in
vielen Ballungsgebieten lohnt es sich jedoch vor allem bei
Wohnimmobilien auch einen Blick auf Angebote im Erbpachtmodell zu
werfen. Gerade für Personen, die kein Erbe schaffen wollen, kann die
Variante des Eigentumserwerbs auf Zeit attraktiv sein und die
finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de.

Unternehmenskontakt Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A 22047 Hamburg Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
eMail. scharfenorth@baufi24.de Web. www.baufi24.de



Pressekontakt:
FeineWorte PR
Eva Marie Romstätter
Balanstr. 94
81541 München
Tel. +49 (0)89 88 56 41 81


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