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Gut versichert durch den Herbst

Geschrieben am 23-10-2014

Berlin (ots) - Stürme, Überschwemmungen, Wildunfälle - der Herbst
mag dank der gefärbten Blätter schön aussehen, ungefährlich ist er
jedoch nicht. Doch mit den richtigen Versicherungen kann man sich vor
den finanziellen Folgen vieler Unfälle schützen. Das gemeinnützige
Online-Verbrauchermagazin Finanztip klärt die vier wichtigsten
Versicherungsfragen im Herbst.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Im Oktober und November sind Unfälle mit Wildtieren besonders
häufig. "Wenn ein Reh oder Wildschwein vors Auto läuft, kommt für den
Schaden die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung auf", sagt
Versicherungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. Bei der Auswahl
der Teilkaskoversicherung solle man darauf achten, dass nicht nur
Unfälle mit Haarwild wie eben Rehe und Wildschweine, sondern alle
Tiere abgedeckt sind. "Das ist vor allem im ländlichen Raum wichtig,
wo Unfälle mit Kühen oder Pferden drohen", rät Sulilatu. Die
Vollkaskoversicherung habe bei Wildunfällen folgenden Vorteil: Sie
kommt auch für Schäden auf, die entstehen, weil man dem Wild
ausweicht. "Mit der Teilkaskoversicherung kann es in einem solchen
Fall zu Streitigkeiten kommen." Denn dort müsse man nachweisen, dass
man durch das Ausweichmanöver einen schlimmeren Schaden verhindern
konnte, was kniffelig ist. Laut Finanztip gilt als Faustregel: Eine
Vollkaskoversicherung ist für drei bis fünf Jahre alte Autos
empfehlenswert, bei teuren Autos auch länger. Eine Teilkasko lohne
sich bis zu einem Fahrzeugwert von etwa 4.000 Euro.

Wichtig ist auf jeden Fall, einen Wildunfall der Polizei zu
melden, rät Finanztip. Die Beamten kümmern sich um eine Bescheinigung
über den Wildunfall, die die Versicherung verlangt. Am besten macht
man am Unfallort zudem zahlreiche Fotos, empfiehlt Sulilatu. "Den
Schaden muss man dann so schnell wie möglich bei der Versicherung
melden. Reparieren Sie vorher noch nichts am Auto!"

Wer zahlt für die Folgen eines Herbststurms am Haus?

Ein Sturm kann ein Hausdach abdecken oder einen Baum auf das Haus
schlagen lassen. In diesen Fällen greift die Gebäudeversicherung -
allerdings erst ab Windstärke acht. Der Versicherungsschutz deckt
auch Folgeschäden, falls es zum Beispiel durch das abgedeckte Dach
regnet. "Man sollte hier trotzdem aktiv werden und das Loch abdecken.
Denn der Versicherte ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering
zu halten", erklärt Finanztip-Expertin Josefine Lietzau. Neben den
Schäden am Haus zahlt die Versicherung auch für die Aufräumarbeiten.
Eine Gebäudeversicherung ist Pflicht für jeden Hausbesitzer, sagt
Lietzau. "Überprüfen Sie vor allem ältere Verträge, ob diese heutigen
Standards entsprechen, und wechseln Sie gegebenenfalls in einen
aktuellen Tarif."

Wenn Starkregen oder Hochwasser das Haus beschädigen, hilft nur
eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung: die
Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung greift bei den
Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören eben Starkregen und
Hochwasser, aber auch Lawinen oder Erdbeben. "Sie können die
Versicherung nur in Verbindung mit der Wohngebäude- oder
Hausratversicherung abschließen." Der Zusatzschutz ist laut Finanztip
vor allem in Hochwasser- und Bergregionen empfehlenswert, sei dort
aber oft sehr teuer und manchmal gar nicht zu bekommen.

Wer zahlt für die Folgen eines Herbststurms am Hausrat?

Wenn die private Satellitenschüssel Opfer eines Sturms wird, ist
das ein Fall für die Hausratversicherung. Auch hier ist die
Regulierung auf Schäden ab Windstärke acht begrenzt. Der Versicherer
zahlt zum Beispiel auch für vom Sturm beschädigte Markisen oder
Gartenmöbel. Allgemein ist eine Hausratversicherung umso sinnvoller,
je wertvoller der eigene Hausstand ist, sagen die Experten von
Finanztip. Wichtig sei, dass Verbraucher bei einer Sturmwarnung
entsprechende Vorbereitungen treffen Dazu gehört zum Beispiel, dass
man die Fenster schließt oder die Gartenmöbel unterstellt. Die
Versicherer können sonst die Leistungen kürzen.

Wer zahlt bei Personenunfällen wegen Sturm oder Herbstlaub?

Hausbesitzer müssen für einen sicheren Fußweg sorgen. Dazu gehört
im Winter, dass Schnee und Eis entfernt werden und im Herbst das
Laub. Finanztip-Expertin Lietzau weist darauf hin: "Mieter können
durch den Mietvertrag dazu verpflichtet werden, das zu übernehmen."
Verletzen sich Personen, wenn man seiner Pflicht nicht nachgekommen
ist, dann haftet man. Bei Mietern und Eigenheimbewohnern kommt dafür
die private Haftpflichtversicherung auf. Besitzer von vermieteten
Immobilien oder unbebauten Grundstücken brauchen dagegen eine
spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.finanztip.de/versicherungen-im-herbst
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/teilkasko-vollkasko/
http://www.finanztip.de/wohngebaeudeversicherungen/
http://www.finanztip.de/hausratversicherung/

Für den Presseverteiler können Sie sich hier anmelden:
http://www.finanztip.de/presse/presseverteiler/

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die
Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen
Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld
zu sparen. Kern des kostenlosen Angebots sind praktische Ratgeber und
der Finanztip-Newsletter, der alle 14 Tage per E-Mail verschickt
wird. Darin beleuchten Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und sein
Team alle Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Geldanlage,
Versicherung und Kredit über Energie, Medien und Mobilität bis hin zu
Reise, Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert und analysiert
ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und bietet praktische
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Pressekontakt:
Frederike Roser
Telefon: 030 / 80 933 15 80
presse@finanztip.de
http://www.finanztip.de/presse/


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