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Martin Richard Kristek CEO von Care-Energy und das Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur (FOTO)

Geschrieben am 20-10-2014

Hamburg (ots) -

Martin Richard Kristek hat am Freitag durch die Rücknahme des
Einspruches das groß angelegte Bußgeldverfahren (6 Verhandlungstage)
vor dem OLG Düsseldorf platzen lassen.

Weshalb der Geschäftsmann dies tat, lesen Sie in der nun
veröffentlichten Eingabe an das Gericht im Anhang. "Der Vorgang bei
der Bundesnetzagentur, ist mehr als zwielichtig einzustufen", so
Martin Richard Kristek im knappen Kommentar.

Doch was ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur? Die gesetzlichen
Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich
sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von
Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die
Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Das
Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten
("Netznutzern") zur Belieferung von Kunden als auch von
Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Da es
für ein Netzgebiet immer nur einen Netzbetreiber gibt, könnte dieser
seine Monopolstellung ausnutzen, um ausgewählte Netznutzer zu
bevorzugen oder zu benachteiligen. Daher müssen die
Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des
Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.

Ziel der Energieregulierung ist die Schaffung von Voraussetzungen
für mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung,
Energiehandel und Energielieferungen. Die Bundesnetzagentur leistet
hierzu einen zentralen Beitrag unter anderem durch

- die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom
und Gas
- die Verhinderung bzw. Beseitigung von Hindernissen beim Zugang
zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher,
- die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen, und
- die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue
Kraftwerke.

Weshalb sich diese "Regulierungsbehörde" jedoch in die
Angelegneheiten eines Energiedienstleisters gemäß
Energiedienstleistungsgesetz einmischt, welcher klar und konkret
umrissen die folgende Aufgaben erfüllt und darüber auch eine
Gewerbeberechtigung inne hat, erschließt sich nicht.

Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co.KG ist ein
Dienstleister gemäß DIN EN 15221-t als auch DIN 8930 Teil 5 und im
Anbieterverzeichnis für Anbieter von Energiedienstleistungen,
Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für
Energieeffizienz öffentlich geführte Anbieterliste eingetragen.

Zur Energiedienstleistung zählt auch, den für den Kunden
passenden, aber auch unter ökologischen und sozialvertantwortlichen
Gesichtspunkten treffenden Anbieter von Strom, Gas, Heizöl,
Flüssiggas und Holzpellets zu empfehlen.

Das Kommentar des Geschäftsführers und Eigentümers von Care-Energy
Energiedienstleistungs GmbH & Co.KG läßt jedoch tief blicken: "Sollte
es noch einmal gewagt werden, meinen eingerichteten Gewerbebetrieb zu
schaden, schädigen oder in Misskredit zu bringen, der hat mit einer
entsprechenden rechtlichen Konsequenz zu rechnen, denn ich habe
Arbeitsplätze zu sichern und mehr als 410.000 Kunden dabei zu
unterstützen, sich gegen Energieoligopole zur Wehr zu setzen. Das ist
mein Job und dem komme ich nach".

Dass Kristek dabei keine leeren Worte tätigt, liegt dabei auf der
Hand, denn kaum diese Aussage getätigt, lag eine schädigende Aussage
der Bundesnetzagentur auf dem Tisch und als Antwort dazu gab Kristek
die sofortige Klageerhebung gegen eben diese in Auftrag.

Es scheint so, als ob nun Care-Energy statt auf Verteidigung in
die Angriffsposition rückt und das steht dem Unternehmen mit dem
Ansinnen die Energiewende voranzutreiben gut.



Pressekontakt:
Dkfm Marc März
Care-Energy Holding GmbH

Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

T.: 040 414 314 858 0
F.: 040 414 314 858 9
marc.maerz@care-energy.de


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