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Agora stellt Konzept eines neuen EEG zur Diskussion / Eigenständige Vermarktung von Ökostrom plus Kapazitätszahlungen sollen Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Systemdienlichkeit gewährleisten

Geschrieben am 16-10-2014

Berlin (ots) - Einen Vorschlag für eine grundlegende Neugestaltung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat Agora Energiewende heute
zur Diskussion gestellt. Dieser sieht vor, dass
Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig nicht mehr je produzierte
Kilowattstunde Strom, sondern für die installierte betriebsbereite
Kapazität vergütet werden. Denn die bisherige Art der Förderung führt
bislang dazu, dass Wind- und Solaranlagen nicht so gebaut und
betrieben werden, dass sie optimal mit dem Stromsystem harmonieren.
Dem Vorschlag zufolge sollen sich die Vergütungen stattdessen vor
allem am Wert der Anlagen für das Stromsystem bemessen. Sie sollen
sich daher aus zwei Quellen speisen: Zum einen aus den durch den
Stromverkauf erzielten Erlösen. Zum anderen soll die
Leistungsbereitschaft der Anlagen - die so genannte Kapazität -
vergütet werden. Dazu sollen fixe jährliche Zahlungen eingeführt
werden. Das System ist dabei so aufgebaut, dass sowohl Über- als auch
Unterförderungen verhindert werden.

"Nach der EEG-Novelle 2014 ist vor der EEG-Novelle 2016. Das
nächste EEG wird für Anlagen gelten, die weit über 2030 hinaus unser
Stromsystem prägen. In diesem Zeitraum werden die Erneuerbaren
Energien ihren Anteil am Strom-Mix auf 50 Prozent steigern und zur
dominanten Stromerzeugungsform werden. Systemdienliche Auslegung und
Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden daher zentral, weil
sonst die Gesamtsystemkosten steigen", sagt Dr. Patrick Graichen,
Direktor von Agora Energiewende.

Die Umstellung von dem bisherigen Vergütungssystem für Ökostrom
mit der gleitenden Marktprämie - ein variabler Zuschuss je
Kilowattstunde - wird der Studie zufolge nötig, um die nächste Phase
beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bewältigen. Die
vorgeschlagene Kombination aus Kapazitätszahlungen und Einnahmen aus
dem Stromverkauf soll dem Anlagenbetreiber eine ähnliche
Investitionssicherheit wie das aktuelle EEG bieten, gleichzeitig aber
die Anlagenbetreiber aber auch dazu anspornen, ihre Kraftwerke
bestmöglich in das Stromsystem zu integrieren.

Die neue Vergütungsregel soll zunächst nur für große Anlagen
gelten. Für kleinere Kraftwerke - insbesondere Bürgerenergieprojekte
- empfehlen die Autoren der Studie Sonderregeln, um auch in diesem
Segment weiterhin einen kontinuierlichen Zubau zu ermöglichen.

Die unter dem Titel "Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 - Konzept
einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen
Strommarktdesign" erschienene Studie wurde vom Öko-Institut im
Auftrag von Agora Energiewende erarbeitet. "Wir brauchen einen
langfristig stabilen Investitionsrahmen für den notwendigen
Erneuerbare-Energien-Ausbau. Die Diskussion darüber muss jetzt
beginnen und darf sich nicht allein auf die Frage des Designs von
Ausschreibungen beschränken", sagt Graichen. "In diesem Sinne möchten
wir unsere Studie als Diskussionsvorschlag zur Rolle der Erneuerbaren
Energien in einem künftigen Marktdesign verstanden wissen."

Die Studie steht unter www.agora-energiewende.de zum Download zur
Verfügung.



Pressekontakt:
Christoph Podewils, Leiter Kommunikation
Tel: 030/2844901-10
Mobil: 0151/27656196
christoph.podewils@agora-energiewende.de


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