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Start ins Wintersemester: Swiss Life Select informiert über den Versicherungsschutz im Studium (FOTO)

Geschrieben am 10-10-2014

Hannover (ots) -

Mit dem Start ins Wintersemester 2014/2015 stehen
Erstsemester-Studenten vor einer Reihe an Neuanfängen: Neue Freunde,
neue Lerninhalte oder ein neuer Lebensmittelpunkt sind nur einige der
unbekannten Faktoren für die Semesterneulinge. Ihre ebenfalls neue
Eigenständigkeit muss durch den passenden Versicherungsschutz
abgesichert werden. Welche Versicherungen für Studenten dabei
dringend empfehlenswert sind, erklärt Swiss Life Select.

Der richtige Versicherungsschutz ist eine Frage der
Lebensumstände. "Zusätzlich zum individuellen Vorsorgebedarf des
Einzelnen müssen die charakteristischen Merkmale jeder Lebensphase
betrachtet werden, weil diese spezielle Anforderungen an die Finanz-
und Vorsorgelösungen stellen", sagt Dr. Matthias Wald,
Vertriebsgeschäftsführer von Swiss Life Select Deutschland, und
erläutert weiter: "Es gibt gleichzeitig allgemeingültige Regeln, um
in diesen Lebensabschnitten mit einem guten Versicherungsschutz
vorzusorgen." Welche Versicherungslösungen im Einzelfall einen
sinnvollen und bedarfsgerechten Schutz bieten, können Verbraucher
jedoch nur anhand einer qualifizierten Fachberatung klären.

Private Haftpflichtversicherung

Der Begriff "Haftpflicht", der leicht als Pflichtversicherung
verstanden wird, täuscht: Die Herleitung entstammt § 823 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und betrifft die gesetzliche
Verpflichtung, im Privatbereich für Schäden, die durch eigenes
Verschulden verursacht werden, zu haften. Entsprechend sichert die
Privathaftpflicht gegen die Risiken des Alltags ab und ist für jeden
Erwachsenen dringend empfohlen. Für Hunde- oder Pferdehalter bietet
die Tierhalterhaftpflicht zusätzlichen Schutz vor verursachten
Schäden. Je nach Versicherungsgesellschaft sind in der
Privathaftpflichtversicherung Kinder bis zum vollendeten 25.
Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung über ihre
Eltern mitversichert.

Hausratsversicherung

Diese Versicherung ist ratsam, wenn ein eigener Hausstand
gegründet wird beziehungsweise sich der Inventarwert eines Haushalts
erhöht. Studenten können sich hier über die Eltern mitversichern,
solange noch kein eigener Haushalt vorhanden ist, beispielsweise bei
Nutzung eines WG-Zimmers. Die Hausratsversicherung beinhaltet den
Schutz von Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen eines
Haushaltes vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub und
Vandalismus. Zusätzlich zu den reinen Sachkosten, die zum Neuwert
wiederbeschafft werden können, sind die anfallenden Aufräumungs- oder
Hotelkosten abgedeckt. Weitere Einschlüsse, beispielsweise der
Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden,
sind möglich.

Krankenversicherung

Für Studenten gelten dieselben Grundregeln wie für jeden anderen
Bundesbürger: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr können Studenten über ihre in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Eltern
beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung: Es dürfen keine
eigenen Einkünfte oberhalb von 395-, Euro monatlich erzielt werden.
Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung. Hier sind bis zu 450-, Euro
monatlich erlaubt. Sollte vor Beginn des Studiums eine Private
Krankenversicherung (PKV) bestehen, kann diese beibehalten werden,
wenn innerhalb der ersten drei Monate nach Erstimmatrikulation die
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragt
wird. In vielen Fällen lohnt sich aber die Studentenmitgliedschaft in
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Erweiterung des
Versicherungsschutzes durch private Zusatzversicherungen. Bei Planung
einer Beamtenlaufbahn nach dem Studium oder bei Aussicht auf ein
Jahresgehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (53.550-, Euro
brutto) empfiehlt sich für gesetzlich Versicherte ein sogenannter
Optionstarif. Damit können sich Versicherte gegen eine geringe
Beitragsgebühr die spätere Aufnahme in die Private
Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Für
Auslandsaufenthalte ist der Schutz der Gesetzlichen
Krankenversicherung nicht ausreichend. Je nach Aufenthaltsland,
-grund und -dauer gibt es maßgeschneiderte Lösungen.

Kfz-Versicherung

Selbstverständlich, weil hierzulande verpflichtend, ist der
Abschluss einer Kfz-Versicherung für jeden Fahrzeughalter. Darüber
sind alle Personen-, Sach- und Unfallschäden versichert, ebenso
Behandlungs- und Heilkosten, soweit nicht von einer Krankenkasse
übernommen, sowie ein eventueller Verdienstausfall des Geschädigten.
Die Erweiterung dieser Pflichtversicherung in eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung bietet
zusätzlichen Schutz.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Diese Versicherung ist für Studenten kein Muss, da für sie der
Eintritt ins Berufsleben noch bevorsteht. Doch da für Studenten in
der Regel noch keine Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung oder
einem ähnlichen Versorgungssystem bestehen, ist die private Vorsorge
im Fall einer Berufsunfähigkeit dringend empfehlenswert. Zusätzlich
legen Studenten mit der Entscheidung für ein Studium den Grundstein
für ihr späteres Berufsleben, das unter dem möglichen Verlust der
eigenen Arbeitskraft nicht leiden sollte. Ein weiteres Argument für
den privaten BU-Schutz ist der seit Januar 2001 geltende
Gesetzesbeschluss, dass alle ab 1961 geborenen Erwerbstätigen keinen
Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung
haben, welche ihre einmal erreichte berufliche Situation absichert.
Auch ist die verbreitete Annahme, das Risiko einer Berufsunfähigkeit
sei über eine Unfallversicherung ausreichend abgedeckt, unzutreffend,
denn Unfälle machen im Rahmen aller BU-Fälle nur zehn Prozent aus.
Deshalb sollten gerade Studenten rechtzeitig und mit Blick auf ihre
spezielle Qualifikation individuell vorsorgen.



Pressekontakt:
Swiss Life Deutschland
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (0) 511 90 20 - 54 30
E-Mail: medien@swisslife.de


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