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Grenzen der Zuzahlung / Warum und wann es sich lohnt, Quittungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen aufzubewahren

Geschrieben am 03-10-2014

Baierbrunn (ots) - Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen
Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. Wie viel
dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag
der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche
Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei
Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die
"Apotheken Umschau". Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei
Diabetikern, ist die Grenze schon mit einem Prozent des
Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für
dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Als Nachweis
dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer
Stammapotheke erleichtert das Sammeln. Zu den Zuzahlungen zählen auch
die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte,
Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit
Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht
ausgenommen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2014 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de


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