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Brandschutz: Mitarbeiter auf Ernstfall vorbereiten / TÜV Rheinland: Fünf Prozent des anwesenden Personals muss Schulung zum Brandschutzhelfer absolvieren / Einüben von Gebäude-Evakuierung ist sinnvoll

Geschrieben am 01-10-2014

Köln (ots) - Der jährlich stattfindende "Tag des vorbeugenden
Brandschutzes" am 1. Oktober erinnert an eine traurige Tatsache:
Jedes Jahr sterben in Deutschland mehrere Hundert Menschen durch
Verbrennungen oder Rauchvergiftung. Das richtige Verhalten im Notfall
und das Erkennen möglicher Brandursachen können die Zahl der Opfer
verringern. Dies gilt nicht nur zu Hause, sondern auch am
Arbeitsplatz.

Vierstündige Schulung mit Praxisteil

"Manche Unternehmer wissen noch immer nicht, dass mindestens fünf
Prozent der anwesenden Mitarbeiter eine Qualifikation zum
Brandschutzhelfer besitzen müssen", sagt Michael Jörn,
Sachverständiger für Brandschutz bei TÜV Rheinland. Dies schreibt die
Arbeitsstättenregelung ASR A2.2 seit Ende 2012 vor. Je nach
Gefährdungsbeurteilung kann der Wert auch höher sein. Dienstleister
wie TÜV Rheinland bieten die Schulung zum Brandschutzhelfer an. Sie
dauert vier Stunden und beinhaltet auch praktische Elemente wie die
Benutzung eines Feuerlöschers. Brandschutzhelfer erkennen mögliche
Gefahrenquellen und können beispielsweise während einer Evakuierung
eine große Hilfe sein.

Brandschutzbeauftragte besonders qualifiziert

Neben den Brandschutzhelfern gibt es Brandschutzbeauftragte. Diese
haben entweder einen umfangreichen Lehrgang absolviert oder verfügen
über eine geeignete Ausbildung. Ihr Einsatz empfiehlt sich vor allem
in Einrichtungen mit hilfsbedürftigen Menschen, etwa in
Krankenhäusern. TÜV Rheinland-Experte Michael Jörn rät Unternehmen
außerdem, den Ablauf einer Evakuierung praktisch einzuüben: "Die
halbe Stunde Arbeitsausfall lohnt sich, falls es tatsächlich einmal
brennen sollte." Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, muss der
Unternehmer oder Gebäudebetreiber sicherstellen, dass er alle
Brandschutzvorgaben einhält. Dazu gehört das Bereitstellen von
Feuerlöschern, die Installation von Rauchwarnmeldern und das
Einrichten von zwei Fluchtwegen in jedem Stockwerk. Dienstleister wie
TÜV Rheinland helfen dabei, alle geltenden Vorgaben und Bestimmungen
zu identifizieren und einzuhalten.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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