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EANS-Adhoc: Andritz AG / Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 33 ÜbG

Geschrieben am 01-10-2014

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
01.10.2014

Die Übernahmekommission hat die ANDRITZ AG am 30.9. 2014 von der
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 33 ÜbG verständigt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den
im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere
Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten
Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit
2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein
Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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