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Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF zur Bündelung von Verbraucherinteressen bei Widerrufsklauseln gegründet

Geschrieben am 29-09-2014

Frankfurt (ots) -

- Ansprüche aus falschen Widerrufsklauseln im zweistelligen
Milliarden-Euro-Bereich
- Verbraucher können durch Wahrnehmung ihrer Rechte hohe Summen
einsparen
- IG WIDERRUF prangert Verschleppungs- und Verzögerungstaktik von
Banken an
- IG WIDERRUF bietet kostenlose Ersteinschätzung zu möglichen
Erstattungsansprüchen an
- Einbindung von Finanzvermittlern zur Interessenbündelung
angestrebt
- Informationswebsite www.widerruf.info geht online

Die Ansprüche deutscher Verbraucher gegen Banken aus fehlerhaften
Widerrufsklauseln bei Darlehensverträgen summieren sich nach
Schätzungen der "Interessengemeinschaft (IG) WIDERRUF" auf einen
mindestens zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Um die Durchsetzung
solcher Ansprüche wirkungsvoll zu begleiten und die Interessen von
Verbrauchern gegen die Banken-Lobby zu bündeln, haben Betroffene und
Finanzexperten in Frankfurt jetzt die IG WIDERRUF gegründet. Zum
Sprecher wurde der Finanzfachmann, Roland Klaus, ernannt. Als
Wirtschaftsreporter für renommierte Fernsehsender wie n-tv, N24 und
CNBC hat er seine Expertise bei Finanzthemen unter Beweis gestellt
und sich mit dem Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung" einen
Namen als Wirtschaftsautor gemacht. Zudem ist Klaus gleich in
mehreren Fällen selbst von fehlerhaften Widerrufsklauseln in
Baufinanzierungsverträgen betroffen.

Die Ansprüche der Verbraucher aus fehlerhaften Widerrufsklauseln
resultieren vor allem aus Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und
2011 abgeschlossen wurden. Dort enthaltene Klauseln erweisen sich in
bis zu 80 Prozent aller Fälle als ungültig, wodurch die Verträge im
Nachhinein widerrufen werden können. Davon sind zehntausende Verträge
betroffen. Zuviel gezahlte Zinsen müssen von den Banken erstattet
werden. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld bieten sich zudem weit
günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten an. Für den einzelnen
Verbraucher kann damit schnell eine Einsparung von zehntausend Euro
und mehr verbunden sein. Zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs,
BGH, sprechen eine klare Sprache zu Gunsten der Verbraucher und
erklären die Rückabwicklung der Verträge mit fehlerhaften
Widerrufsklauseln für rechtmäßig.

Die IG WIDERRUF bemängelt, dass viele Banken die berechtigten
Forderungen von Kunden jedoch nur schleppend bearbeiten und
versuchen, Kunden juristisch zu zermürben. Die IG WIDERRUF tritt an,
um den Rechten der Verbraucher gebündelt Gehör zu verschaffen und
Aufklärungsarbeit zu fehlerhaften Widerrufsklauseln zu leisten. Zu
diesem Zweck werden auf der Website www.widerruf.info umfassende
Informationen vorgehalten. Die Interessengemeinschaft will
Betroffenen zudem die Möglichkeit zum Austausch geben. Auch arbeitet
die IG WIDERRUF mit erfahrenen Verbraucheranwälten als Berater
zusammen. Diese unterstützen zudem Verbraucher dabei, ihre Ansprüche
gegen Banken durchzusetzen. In diesem Zuge bietet die IG WIDERRUF
allen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung zur Möglichkeit
der Rückabwicklung von Darlehensverträgen und Erstattung von Zinsen
an. Die Kontaktaufnahme ist über die Website der
Interessengemeinschaft www.widerruf.info möglich. Kosten für
weitergehende juristische Schritte werden in der Regel von
Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Auch Finanz- und Darlehensvermittler fordert die IG WIDERRUF auf,
sich auf die Seite ihrer Kunden zu stellen und diese über die
aktuelle Rechtslage und ihre Rechte aufzuklären. Die kostenlose
Ersteinschätzung ist natürlich auch für alle Kunden dieser
Finanzvermittler möglich. Die IG WIDERRUF ist an einem gemeinsamen
Vorgehen aller Interessierten gelegen.

Roland Klaus, Sprecher der IG WIDERRUF: "Ich habe am eigenen Leib
erlebt, wie Banken mauern, wenn Verbraucher ihre Ansprüche aufgrund
fehlerhafter Widerrufsklauseln durchsetzen wollen. Es ist an der
Zeit, dass Betroffene ihre Interessen bündeln, denn es ist zu
beobachten, dass einige Banken und ihre Lobby aktiv sind, um
Verbraucher einzuschüchtern und zu zermürben. Von solchen Fällen
berichten vermehrt auch die Rechtsanwälte, die uns unterstützen. Wir
fordern deshalb die Banken auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben,
zumal die Gerichtsentscheidungen zum Thema eindeutig sind. Um
großflächig und schnell zu informieren, bieten wir eine kostenlose
Ersteinschätzung durch qualifizierte Juristen an. Natürlich ist dazu
keine Mitgliedschaft oder Ähnliches erforderlich."

Ansprechpartner

IG Widerruf
Roland Klaus
Eschersheimer Landstraße 44
60322 Frankfurt
Tel.: 069-26029565
Email: kontakt@widerruf.info
www.widerruf.info



Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Presse

edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/ Werner Rüppel
069-905505-51
widerruf@edicto.de


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