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Immobilienkauf ohne Trauschein: Darauf sollten unverheiratete Paare achten

Geschrieben am 24-09-2014

Hamburg (ots) - Unverheiratete Paare, die sich eine Immobilie zur
gemeinsamen Nutzung kaufen möchten, stehen vor einer Reihe
juristischer Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten. Für den
Fall einer Trennung ist es ratsam die Besitzverhältnisse und
Finanzierungsmodalitäten bereits im Vorfeld genau zu regeln, um
Streit oder gar einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden.

Baufi24 zeigt unterschiedliche Modelle, die einen gemeinsamen
Immobilienerwerb ohne Schwierigkeiten möglich machen:

Möglichkeit 1: Ein Partner erwirbt die Immobilie allein

Wenn von einem der Partner sowohl das Eigenkapital komplett
eingebracht als auch die Gesamtfinanzierung übernommen wird, kann er
als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Der
andere Lebenspartner kann sich in Form einer Mietzahlung an der
Finanzierung beteiligen. Solange die finanzielle Beteiligung des
Partners nicht die Hälfte der ortsüblichen Miete übersteigt, kann
solch eine Regelung auch ohne Ausgleichsanspruch als fair eingestuft
werden. Bei höherer Beteiligung ist es sinnvoll, für den Trennungs-
oder Todesfall eine angemessene Ausgleichszahlung schriftlich zu
vereinbaren.

Möglichkeit 2: Immobilie als GbR erwerben

Paare ohne Trauschein können ihren Immobilienkauf durch einen
Gesellschaftsvertrag juristisch absichern. Hierzu gründen sie eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und werden dann
gemeinschaftlich ins Grundbuch eingetragen. Ein
GbR-Gesellschaftervertrag ist auch ohne Eintragung ins Grundbuch
gültig. Im Gesellschaftsvertrag können alle möglichen Situationen,
wie Trennung, Todesfall, Heirat, klar und eindeutig geregelt werden.
Ebenso der Fall, wenn ein Partner mehr zur Finanzierung beiträgt als
der andere. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag üblicherweise
von einem Notar beurkundet werden.

Möglichkeit 3: Gemeinsamer Immobilienerwerb

Die am weitesten verbreitete Möglichkeit für Paare ohne
Trauschein, eine Immobilie zu kaufen, ist der Erwerb nach
Bruchteilen. Im Idealfall lassen sich beide Partner zu je 50 Prozent
ins Grundbuch eintragen. Im Falle einer Trennung bietet ein
Partnerschaftsvertrag juristische Sicherheit, mit dem beide Partner
ihre Rechte an der Immobilie verbindlich regeln. Ein solcher Vertrag
muss sich nicht auf den Immobilienkauf beschränken, sondern kann auch
andere gegenseitige Verpflichtungen beinhalten wie etwa
Unterhaltsregelungen oder die Kreditfinanzierung.

Ebenso wichtig wie die Rechtslage bei einer möglichen Trennung ist
die Regelung im Todesfall. "Da für unverheiratete Paare kein
gesetzliches Erbrecht gilt, können sie vorsorglich Einzeltestamente
aufstellen, in denen der jeweils andere Partner als Erbe eingesetzt
wird und ihm ein Vorkaufsrecht für die nicht vererbbaren
Pflichtanteile an der Immobilie eingeräumt wird.", rät Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/).

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
http://www.baufi24.de.

Unternehmenskontakt Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A 22047 Hamburg Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
eMail. scharfenorth@baufi24.de Web. www.baufi24.de



Pressekontakt:
FeineWorte PR
Eva Marie Romstätter
Balanstr. 94
81541 München
Tel. +49 (0)89 88 56 41 81
Mobil. +49 (0)171 834 71 34
eMail. eva@feineworte.de


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