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Prof. Armin Herb zum Datenschutzbeauftragten beim SWR bestellt

Geschrieben am 19-09-2014

Baden-Baden (ots) - Prof. Dr. Armin Herb ist für weitere acht
Jahre Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim Südwestrundfunk
(SWR). Erstmals wurde der Datenschutzbeauftragte jetzt direkt durch
die Gremien des SWR bestimmt. Nachdem der Rundfunkrat Prof. Herb
bereits bei seiner Sitzung am 18. Juli 2014 bestellt hatte, stimmte
nun der Verwaltungsrat bei seiner heutigen Sitzung (19. September
2014) in Baden-Baden dieser Personalie zu. Der Vorsitzende des
Rundfunkrats Harald Augter: "Es ist ein Novum, dass der Rundfunkrat
den Datenschutzbeauftragten zu bestellen hat. Dies ergibt sich jedoch
aus den EU-rechtlichen Vorgaben und soll die Unabhängigkeit der
Datenschützer weiter stärken. Prof. Herb hat sich vor den Mitgliedern
des Rundfunkrats überzeugend präsentiert, so dass er ohne Gegenstimme
berufen wurde." Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Hans-Albert
Stechl: "Prof. Herb ist dem Verwaltungsrat seit vielen Jahren vor
allem durch seine regelmäßigen Tätigkeitsberichte sehr gut bekannt.
Er konnte mit seiner hohen fachlichen Qualifikation, seinem profunden
Wissen und seinem Engagement in Angelegenheiten des Datenschutzes
immer rundum überzeugen." Prof. Herb zu seiner Bestellung: "So wie
der SWR das Ziel hat, das bestmögliche Programm zu produzieren, so
habe ich das Ziel, für den bestmöglichen Datenschutz im Interesse der
Menschen zu sorgen." Prof. Dr. Armin Herb begann als Anwalt in der
Rechtsabteilung des damaligen Süddeutschen Rundfunk und verantwortete
dort unter anderem jahrelang das Rundfunkgebührenrecht. Nach der
Fusion von SDR und SWF wurde er 1998 Rundfunkbeauftragter für den
Datenschutz beim SWR. Neben seiner Tätigkeit als Datenschützer
betreut er das Programmrecht in Stuttgart und ist Ombudsmann für
Korruptionsprävention. Der promovierte Jurist beschäftigt sich seit
Jahren nicht nur in der Praxis, sondern auch wissenschaftlich mit dem
Datenschutz und ist Mitherausgeber eines renommierten Kommentars zum
Datenschutzrecht. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es,
unter anderem dafür zu sorgen, dass durch die Datenverarbeitung keine
Persönlichkeitsrechte von Rundfunkbeitragszahlern oder Zuschauern
sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verletzt werden. Er ist
beratend und kontrollierend tätig bei der internen Verarbeitung von
Personal- und Honorardaten als auch bei der Übertragung von
Tätigkeiten auf Fremdfirmen oder den zentralen Beitragsservice. Die
Mitwirkung bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung von Verträgen,
die Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen gehört ebenso dazu, wie
Auskunftsanfragen zu gespeicherten Daten beim Beitragsservice.
Daneben spielt zunehmend die Datensicherheit, also der Schutz vor
Angriffen wie Hackern oder Virenprogrammen eine Rolle.



Pressekontakt:
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030,
wolfgang.utz@swr.de


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