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"Tag der Ersten Hilfe" am 13.09. - Neue Regelungen für Verbandskästen und Warnwesten (AUDIO)

Geschrieben am 01-09-2014

Oberursel (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

2,4 Millionen Straßenverkehrsunfälle gab es im letzten Jahr - so
viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Und viele Verletzte
brauchen vor Ort oft eine schnelle Erste Hilfe. Problem dabei: Manche
trauen sich nicht, die zu leisten oder haben Angst, von anderen
Autofahrern übersehen und angefahren zu werden. Wie Sie sich davor
schützen und was Sie immer im Kofferraum dabei haben sollten, um im
Notfall Leben retten zu können, verrät Ihnen zum "Tag der Ersten
Hilfe" am 13. September Jessica Martin.

Sprecherin: Die Gesetzeslage ist eindeutig: Jeder
Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 0:12 Min.): "Und wer das nicht
beherzigt, dem droht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das
Wichtigste ist aber: Trauen Sie sich, Erste Hilfe zu leisten!
Außerdem werden Fehler, die man eventuell bei der Ersten Hilfe macht,
nicht geahndet."

Sprecherin: Sagt Bernd Engelien vom Kfz-Direktversicherer DA
Direkt und empfiehlt außerdem, unbedingt mal einen Blick auf den
Verbandskasten im Auto zu werfen.

O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 0:16 Min.): "Genau. Seit Jahresbeginn
gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Das heißt, der
Verbandkasten muss weitere Materialien beinhalten, zum Beispiel ein
14-teiliges Pflaster-Set. Überprüfen Sie mal den Inhalt Ihres
Verbandskastens und schauen Sie, ob er auch noch haltbar ist."

Sprecherin: Denn das ist eine wichtige Voraussetzung, um im
Notfall richtig helfen zu können. Außerdem wichtig: das richtige
Verhalten als Ersthelfer an der Unfallstelle:

O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 0:29 Min.): "Am rechten Fahrbandrand
parken, Warnblinkanlage und Licht einschalten, alle Insassen raus aus
dem Auto und hinter die Leitplanke. Und dann muss auch die Warnweste
angezogen werden, die übrigens seit dem ersten Juli auch bei uns in
Deutschland Pflicht ist. Und nicht das Warn-Dreieck vergessen, das
muss auf Landstraßen 100 Meter hinter dem Unfall und auf Autobahnen
sogar 200 Meter hinter dem Unfall aufgestellt werden. Und beim
Aufstellen und auch beim Zurücklaufen immer den rückwertigen Verkehr
im Auge behalten."

Sprecherin: Dann - wenn möglich - die Verletzten bergen, die 112
wählen und Sanitäter anfordern. Erst danach - wenn nötig - Erste
Hilfe leisten. Und haben Sie keine Angst:

O-Ton 4 (Bernd O. Engelien, 0:26 Min.): "Also, grundsätzlich sind
Ersthelfer laut Gesetz beitragsfrei im Rahmen der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert. Helfer haben grundsätzlich Anspruch
auf eine kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- und Übergangsgeld.
Oder gegebenenfalls sogar auf Berufshilfe und Verletztenrente, wenn
sie - das wollen wir alle nicht hoffen - im Rahmen ihrer
Hilfeleistung selber zu Schaden kommen. Man ist also abgesichert und
sollte deshalb niemals kneifen, Erste Hilfe zu leisten."

Abmoderationsvorschlag:

Falls Ihnen das jetzt alles zu schnell ging: Ausführliche Infos
zum Thema Erste Hilfe finden Sie auch im Internet unter
www.da-direkt.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse


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