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Vermögenswirksame Leistung: "Azubis verschenken Geld" / Viele Azubis und Berufseinsteiger wissen nicht, dass sie ganz einfach von zusätzlichen Geldleistungen ihres Arbeitgebers profitieren können (FOT

Geschrieben am 26-08-2014

Frankfurt (ots) -

Im Schnitt beträgt der monatliche Bruttolohn der Auszubildenden in
Deutschland 574 Euro, so die aktuelle Umfrage "azubi.report" des
Onlineportals ausbildung.de. Dabei können Auszubildende ihr geringes
Gehalt ohne viel Aufwand mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
aufstocken und damit klug Geld sparen. "Viel zu häufig nutzen Azubis
das Angebot der VL ihres Arbeitgebers nicht", erfahren auch die
Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Gesprächen immer
wieder. "Viele Auszubildende wissen schlichtweg nichts von dem
Angebot ihrer Unternehmen, scheuen den Aufwand, den sie dahinter
vermuten oder haben Angst nachzufragen."

Dabei ist die Angst vor der Nachfrage grundlos. Denn Firmen bieten
VL an oder nicht. Im Gegenteil: Arbeitgeber erkennen darin
Eigeninitiative. Auch den Aufwand brauchen Azubis nicht zu scheuen.
Ein einfacher Gang zu einem Finanzexperten bringt zusätzlich
Klarheit: "Wir beraten oft junge Menschen und bereiten die Unterlagen
so vor, dass der Azubi sie einerseits versteht und andererseits nicht
mehr viel zu tun braucht", so die Vermögensberater der DVAG.

Bis zu 40 Euro monatlich mehr Einkommen sind drin

Was also tun? Zunächst sollten Auszubildende bei ihrer
Personalabteilung in Erfahrung bringen, ob sie Anspruch auf VL haben.
Die Höhe des Beitrags richtet sich in der Regel nach dem Tarifvertrag
- die Höhe des Gehalts spielt jedoch keine Rolle. Abhängig von
Branche und Region sind bis zu 40 Euro monatlich möglich. Fällt der
Arbeitgeber-Anteil geringer aus, können die Auszubildenden diesen
freiwillig mit Zahlungen aus dem eigenen Gehalt aufstocken.

Fördert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit VL, muss der Azubi
einen Sparvertrag abschließen. Die Arbeitnehmer können die VL in
verschiedene Anlageformen investieren, wie etwa Aktienfonds,
Bausparen oder Riester-Verträge. "Welche Variante die jeweils
passende ist, ist von den persönlichen Sparzielen abhängig", so die
DVAG-Experten. "Die einen sparen das Geld der VL zum Beispiel für den
Kauf einer Immobilie, andere sparen es für die Altersvorsorge. Unter
Umständen können Azubis sogar noch zusätzlich die sogenannte
Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat erhalten." Um aus den verschiedenen
Möglichkeiten die persönlich passende zu finden, ist ein Gespräch mit
einem Fachmann sinnvoll. Die DVAG beispielsweise bietet solche
Beratungsgespräche honorarfrei und auf Wunsch auch zu Hause im
Beisein der Familie an.

Vertrag vorlegen und zusätzliches Geld mitnehmen

Arbeitnehmer unter 18 Jahren benötigen für einen Vertragsabschluss
die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Schließlich erhält der
Arbeitgeber eine Kopie des Vertrages und überweist sämtliche Beträge
monatlich auf das entsprechende Konto.

Allgemeine Finanztipps für Azubis:

Do's

- Lohn- und Gehaltsabrechnung regelmäßig auf Richtigkeit prüfen
- Zusatzleistungen wie VL, Kostenzuschuss für Bus-/Bahnticket oder
Sportvereinszuschüsse in der Personalabteilung erfragen
- Beim Übernahmegespräch nach der Ausbildung Gehaltsentwicklungen
ansprechen

Don'ts

- Indiskret über Gehälter und Zuschüsse plaudern
- Aus Scham oder fehlender Eigeninitiative auf Zuschüsse
verzichten
- Gehaltsgespräche zu früh und unvorbereitet führen

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Das 1975 von Prof. Dr. Reinfried
Pohl gegründete Unternehmen ist Deutschlands größter eigenständiger
Finanzvertrieb. Die DVAG bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem
Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!" Aktuelle
Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter
www.dvag.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG,
Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt, www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de,
Tel.: 069-2384-127,
Fax: 069-2384-804


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