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EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 21-08-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre

zu der am Donnerstag, 18. September 2014 um 13:00 Uhr (MEZ) in den
Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford
Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.4.2014 samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des IFRS-
Konzernabschlusses zum 30.4.2014 samt Konzernhang und Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2013/14 sowie Bericht über das im UGB-Jahresabschluss zum
30.4.2014 ausgewiesene Bilanzergebnis
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 30.4.2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2013/14
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2013/14
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2013/14
6. Beschlussfassung über die Verlängerung der Frist zur Veräußerung von
100.000 Stück gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 6.9.1999 erworbenen
eigenen Aktien bis 6.9.2017
7. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den IFRS-Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2014/15

Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 21. August 2014, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr und
Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im Internet
unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und werden bei der
Hauptversammlung aufliegen.

* UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2014 samt Anhang und Lagebericht *
Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2013/14 *
IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2014 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht * Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für
das Geschäftsjahr 2013/14 * Gemeinsame Beschlussvorschläge des
Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3,
4 und 6 * Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 5 und 7 * Geschäftsbericht 2013/14 der Wolford
Aktiengesellschaft * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht *
Formulare für den Widerruf einer Vollmacht

Diese Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte
der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Montag, 8. September
2014, 24:00 Uhr MEZ.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigunggemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten
"Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der
Gesellschaft spätestens am Montag, 15. September 2014, 24:00 Uhr MEZ,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Telefax:
+43 (0)1 928 90 60

Per E-Mail:
hv.anmeldung-1@oekb.at

Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. KMS/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien

Per SWIFT:
OEKOATWWHVS

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder
in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des
Aktionärs

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Montag, 8. September 2014, 24:00 Uhr MEZ)
beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die
Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten
Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur
ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.


Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und
der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 17. September
2014, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Telefax:
+43 (0)1 928 90 60

Per E-Mail:
hv.anmeldung-1@oekb.at

Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abt. KMS/HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung dieser
Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings
nicht zwingend.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die
Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung
diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wolford.com/de/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43
(0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind,
zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine anonyme
Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr
zulässig.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
iSd § 4 Abs 1 SigG) und muss bis spätestens Donnerstag, 28. August 2014,
24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z.
H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail:
hv.anmeldung-1@oekb.at zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5
AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden
Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf,
nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher
Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam
zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
Dienstag, 9. September 2014, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per
Telefax an Wolford Aktiengesellschaft,
z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1219 oder per Post an
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag
jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die
maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs
2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage
sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110
AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der
Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung zugänglich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an den Vorstand gestellt werden.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 Stück
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die Gesellschaft
hält derzeit 100.000 Stück eigene Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §
114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt somit insgesamt
4.900.000 Stück stimmberechtigte Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter
Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.


Bregenz, im August 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Karolina Tasek
Wolford AG
Investor Relations
karolina.tasek@wolford.com
Tel. +43 5574 690 1258

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
FAX: +43 (0) 5574 690-1219
Email: investor@wolford.com
WWW: company.wolford.com
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX Prime, ATX Global Players
Börsen: Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York
Sprache: Deutsch


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