| | | Geschrieben am 14-08-2014 2013: Jugendämter führten rund 116 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch
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 Wiesbaden (ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr
 2013 knapp 116 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des
 Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
 mitteilt, waren das 8,5 % mehr als bei der im Jahr 2012 erstmals
 durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1
 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei
 Kindeswohlgefährdung).
 
 Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt
 gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer
 Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der
 Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind
 beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
 
 Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 eindeutig
 als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Bei 21 000
 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen
 werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). Beide Werte sind beinahe
 unverändert gegenüber dem Vorjahr. In 77 000 Fällen kamen die
 Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
 Dabei wurde jedoch in nahezu jedem zweiten Verfahren ein Hilfe- oder
 Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt. Der Anstieg
 bei den Gefährdungseinschätzungen geht auf diese Fälle zurück, die
 von 68 000 im Jahr 2012 auf 77 000 im Jahr 2013 zugenommen haben.
 
 Knapp zwei von drei Kindern (65 %), bei denen eine akute oder
 latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von
 Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle wurden Anzeichen für
 psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit
 einem Anteil von 23 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche
 Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der
 Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
 
 Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa
 gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt. Dies
 gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten
 Kindeswohlgefährdung.
 
 Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung
 der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte
 Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren
 von 20 % der Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im
 Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im
 Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug
 der Anteil an allen Verfahren 15 %.
 
 Am häufigsten, nämlich bei 22 500 Verfahren (19 %), machten
 Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine
 mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 16 000 Verfahren
 (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn
 nach, in 14 000 Fällen (12 %) denen von Schulen oder
 Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten
 die Jugendämter anonym.
 
 Hinweise
 
 Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in
 Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt
 vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder
 seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder
 mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den
 Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das
 Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der
 Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. Aus Hamburg
 wurde für 2013 nur ein Teil der durchgeführten
 Gefährdungseinschätzungen gemeldet. Für das Jahr 2012 hatte Hamburg
 keine Daten zur Statistik gemeldet.
 
 Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
 weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
 Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
 zu finden.
 
 Weitere Auskünfte gibt:
 
 Dorothee von Wahl Telefon: (0611) 75-8167, www.destatis.de/kontakt
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Statistisches Bundesamt
 Pressestelle
 E-Mail: presse@destatis.de
 
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