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Kommunale Wettbürosteuer ist verfassungswidrig und stärkt Schwarzmarktanbieter

Geschrieben am 07-08-2014

Berlin (ots) - Mehrere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben
angekündigt, Steuern auf das Verfolgen von Wettereignissen erheben zu
wollen. Dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV) liegt ein
juristisches Gutachten vor, wonach die Wettbürosteuer der Stadt Hagen
verfassungswidrig ist. Seine Mitglieder werden sich gerichtlich gegen
kommunale Wettbürosteuern zu Wehr zu setzen.

"Die Kämmerer in Hagen und anderen Städten tun sich keinen
Gefallen, hier jahrelange Rechtstreitigkeiten einzugehen. Die
Wettbürosteuersatzung ist rechtlich und in der Sache nicht
ausgereift", sagt Mathias Dahms, Präsident des DSWV. Sowohl das
Innen- als auch das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen warnten
bei der Genehmigung der Wettbürosteuer, dass "nicht sämtliche mit
einer neuen Steuer verbundenen Unsicherheiten...als vollständig
ausgeräumt angesehen werden". Im Klartext: Der Ausgang der zu
erwartenden Klageverfahren ist nach Auffassung der Ministerien höchst
unsicher.

Scheinheiliger Zweck

Kommunen wie die Stadt Hagen geben vor, mittels einer Steuer zur
Suchtprävention beitragen zu wollen. Das ist so scheinheilig wie
kontraproduktiv. Offensichtlich geht es ausschließlich darum, klamme
Gemeindekassen zu füllen. Tatsächlich zahlen Wettanbieter in
Deutschland bereits Steuern und Lizenzgebühren. Neben den üblichen
Unternehmenssteuern fällt auf Grundlage des Rennwett- und
Lotteriegesetzes bundesweit eine Sportwettsteuer auf jede abgegebene
Wette an. Im Jahr 2013 sind so laut Bundesministerium der Finanzen
189 Millionen Euro an den Fiskus geflossen.

Stärkung des Schwarzmarkts

Dass die Gemeinden nun zusätzliche Steuern erheben wollen, ist
kontraproduktiv, da genau diejenigen Anbieter doppelt belastet werden
sollen, die den strikten Regeln des Glücksspielstaatsvertrags zu
Suchtprävention und Spielerschutz unterliegen. Im Gegensatz dazu
werden Schwarzmarktanbieter außerhalb der EU, die den deutschen Markt
per Internet bedienen, von solchen Steuern nicht erfasst. Die Pläne
der Kommunen unterminieren damit das erklärte Ziel der Bundesländer,
den Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu lenken.

Ungerechtfertigte Diskriminierung von privaten Anbietern

Die geplante Steuer ist zudem diskriminierend, weil der
staatseigene Sportwettenanbieter Oddset von der Steuer ausgenommen
werden soll. Die Kommunen versuchen, auf unzulässige Weise einen
Unterschied zwischen einer "Wettannahmestelle" und einem "Wettbüro"
zu konstruieren, wobei der Unterschied darin bestehen soll, dass in
privaten Wettbüros Wettereignisse verfolgt werden können. Ein
sachlich gerechtfertigter Grund für diese Ungleichbehandlung ist
nicht ersichtlich. Mathias Dahms, Präsident des DSWV kommentiert:
"Wenn es den Kommunen wirklich um Suchtprävention ginge, dann müssten
konsequent alle Wettvermittler besteuert werden, ob staatlich oder
privat. Sollte die Steuer tatsächlich erhoben werden, setzen wir uns
dafür ein, dass auch alle Lottoannahmestellen gleichermaßen darunter
fallen. Alles andere wäre höchst wettbewerbsverzerrend."

Verschwendung von Steuergeldern

Angesichts der vielen ungeklärten rechtlichen und praktischen
Fragen ist es höchst fraglich, ob Kosten und Nutzen der Steuer
überhaupt verhältnismäßig sind. Der bürokratische Aufwand, eine
solche Steuer zu verwalten, dürfte in vielen Fällen den erhofften
Ertrag übersteigen. Auch der potentielle Wegfall von Arbeitsplätzen
sollte bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung in Betracht gezogen
werden, damit die Pläne der Kommunen nicht zu Eigentoren werden.

Über den DSWV

Der neugegründete Deutsche Sportwettenverband ist ein
Zusammenschluss von zehn führenden deutschen und europäischen
Sportwettenanbietern, der sich für eine rechtskonforme und
wettbewerbsorientierte staatliche Regulierung des deutschen
Sportwettenmarktes einsetzt.



Pressekontakt:
V.i.s.d.P.: Luka Andric, Hauptgeschäftsführer

Deutscher Sportwettenverband e.V. (i.G.)
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

Telefon + 49 30 403680160
E-Mail: presse@dswv.de


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