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Westdeutsche Zeitung: Zahle Geld, dann ist die Sache aus der Welt = von Peter Kurz

Geschrieben am 05-08-2014

Düsseldorf (ots) - Gewinner, wohin man blickt. Die Einstellung des
Strafverfahrens gegen Bernie Ecclestone bedeutet für den
Formel-1-Chef: Er darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen und
weiter die Geschicke der Königsklasse des Motorsports lenken. Der
Verteidiger kann sich rühmen, seinen Mandanten vor einer Haftstrafe
bewahrt zu haben. Die Staatskasse darf sich über 99 und die
Kinderhospizstiftung über eine Million Dollar freuen. Die
Staatsanwaltschaft heftet sich ans Revers, dieses Geld für die beiden
Institutionen herausgeholt zu haben. Das Gericht hat einen lästigen
Aktenberg vom Tisch, womit auch die Justiz Gewinner ist: Zeit gespart
für andere Verfahren. Sieger allüberall. Wäre da nur nicht das
nagende Gefühl, dass ein Stück Gerechtigkeit auf der Strecke
geblieben ist. Pragmatismus gegen reine Lehre - so ist das immer in
den Verfahren, in denen der auch als Freikauf-Paragraf bezeichnete §
153a der Strafprozessordnung ins Spiel kommt: Einstellung des
Verfahrens gegen Auflagen, "wenn diese geeignet sind, das öffentliche
Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen". In einem
Juristenreim lässt sich das auch so zusammenfassen: Zahlt ein Täter
genug Geld, so ist die Sache aus der Welt. Was "genug" ist,
orientiert sich dabei an den Vermögensverhältnissen des Angeklagten.
Der Paragraf wird täglich von Strafgerichten angewandt, auch in
Verfahren gegen "kleine Fische". Wenn Ecclestone nun besonders viel
hinblättern muss, so darf daraus nicht gefolgert werden, dass er bei
einem Nein zu dem Verfahren wahrscheinlich verurteilt worden wäre.
Die Summe zeigt lediglich an, wie reich der Mann ist. Trotzdem lässt
die Sache einen zweifelnd zurück: Ist das nicht doch eine Art Strafe?
Ist es nicht willkürlich, einen als unschuldig Geltenden mit einer
solchen Sanktion zu belegen? Und: Wie geht das eigentlich zusammen,
dass derjenige, dem Ecclestone Millionen gezahlt hat, zu einer
langjährigen Haftstrafe verurteilt wird und der Geldgeber nach seinem
Verfahren vor demselben Gericht reingewaschen ist? Nur Gewinner?
Nein, das Gefühl, dass alles mit rechten Dingen zugeht, geht
verloren, wenn die Justiz mit dem Schwert droht - um anschließend die
Hand offenzuhalten und sich mit Geld besänftigen zu lassen.



Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2370
redaktion.nachrichten@wz.de
www.wz.de


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