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Neue Wege der Anlageberatung möglich - Kunde entscheidet / Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft

Geschrieben am 30-07-2014

Berlin (ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die
Entscheidung des Gesetzgebers, mit dem Honoraranlageberatungsgesetz
die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honorarberatung vorzugeben.
Das entsprechende Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Damit
eröffnet sich neben der weiterhin möglichen provisionsbasierten
Anlageberatung ein neuer Weg der Beratung. Nunmehr ist es an den
Kunden zu entscheiden, ob sich diese Art der Anlageberatung im Markt
durchsetzt.

Leider hat es der Gesetzgeber allerdings versäumt, nicht nur die
bei den Banken angesiedelten Honoraranlageberater, sondern auch die
(freien) Honorar-Finanzanlagenberater der Aufsicht der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. Das ist im
aktuellen Gesetz nicht vorgesehen. Diese Sonderbehandlung
widerspricht sowohl dem Grundsatz des Anlegerschutzes als auch der
Wettbewerbsgleichheit, da die Honorar-Finanzanlagenberater allein der
weniger spezialisierten Gewerbeaufsicht unterliegen.



Pressekontakt:
Für die Deutsche Kreditwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel. 030 / 2021-1300
Fax: 030 / 2021-1905
E-Mail: presse@bvr.de
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de


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